Forschungsinformationssystem des BMVI

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Hinweise zur Einführung und Anwendung neuer Finanzierungsinstrumente im ÖPNV

Erstellt am: 25.11.2020
Autoren:   Lothar H. Fiedler
Carsten Sommer
Oliver Dümmler
Ulrich-Karl Engel
Jürgen Gies
Stefan Groer
Franz Lambrecht
Thomas Petersen
Jochen Sauer
Gregor Waluga
Michael Wendt
Meinhard Zistel
Erscheinungsjahr / -datum:   2020
Ausgabe / Auflage:   2020
Herausgeber:   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.
Verlag / Ort:   FGSV-Verlag, Köln
Zitiert als:   [FGSV20]
Art der Veröffentlichung:   Broschüre
Sprache:   deutsch

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?514616

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 17:30:29