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Nutznießerfinanzierung als Beitrag zu einer zukunftsfähigen ÖPNV-Finanzierung

Erstellt am: 30.03.2021 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Zur Erreichung der Klimaschutz-, Umweltschutz- und Effizienzziele stellt die sogenannte Nutznießerfinanzierung als ein Finanzierungsinstrument und unterstützende Maßnahme dar. Sie ist eine Abgabe der vom ÖPNV direkt oder indirekt Profitierenden. Anstatt Nutzer für alle Kosten bezahlen zu lassen, werden Nutznießer oder auch Drittnutzer (daher auch die synonyme Bezeichnung Drittnutzerfinanzierung), denen externer Nutzen entsteht, zur Finanzierung mit herangezogen [TUDa12].
Diese Nutznießer sind Dritte, die einen indirekten Nutzen an etwas haben. Sie profitieren zum Beispiel vom ÖPNV durch die Verringerung von Staus und einer geringeren Umweltbelastung. Dieser Drittnutzen kann in zwei Kategorien unterschieden werden [TUDa12]:
  • indirekte Nachfrage (zum Beispiel Personen haben eine Zahlungsbereitschaft für eine ÖPNV-Anbindung, weil sie darüber eine günstigere Anbindung für Güter und/oder Personen erhalten)
  • Optionsnutzen (durch einen ÖPNV-Anschluss erhalten Personen die Möglichkeit, diesen jederzeit nutzen zu können; deswegen gibt es auch eine positive Zahlungsbereitschaft)
Zur Bewältigung der Probleme der Organisations- und Finanzstruktur im ÖPNV können unterschiedliche Instrumente und unterstützende Maßnahmen der Nutznießerfinanzierung beitragen. Diese konzentrieren sich vor allem auf Grundstücks- und Immobilienbesitzer, Nutzer des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und Handel, Veranstaltungs- und Tourismusgewerbe sowie Bildungseinrichtungen durch
  • kommunale Abgaben (Stellplatzbörse, Arbeitgeberbeitrag, Parkgebühren, Verkehrserzeugungsabgabe für Unternehmen, City-Maut/Regio-Maut, Konzessionen für Bahnhöfe/Stationen)
  • Tarifmaßnahmen/Solidarmodelle (Gäste-, Kombi-, Mieter-, Job-, Semesterticket)
  • Sponsoring, freiwillige Zahlungen [FGSV20].
Die Nutznießerfinanzierung kann mit ihren Instrumenten und Maßnahmen als eine stabile Finanzierungsquelle zu notwendigen Angebotsausweitungen und zum Abbau der Infrastrukturdefizite sinnvoll beitragen. Weiterhin können negative externe Effekte des MIV begrenzt und die Kosten der Infrastrukturabnutzung sowie Stau- und Umweltbelastungen mit diesen Instrumenten verursachergerecht angelastet werden. Manche Tarifmaßnahmen beziehungsweise Solidarmodelle haben außerdem den Vorteil, dass die Fahrgäste den ÖPNV ohne den Erwerb einer separaten Fahrkarte benutzen können, was für bestimmte Fahrgastgruppen das Zugangshemmnis verringert.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zukünftige Finanzierung des ÖPNV (Stand des Wissens: 06.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?218979
Literatur
[FGSV20] Lothar H. Fiedler, Carsten Sommer, Oliver Dümmler, Ulrich-Karl Engel, Jürgen Gies, Stefan Groer, Franz Lambrecht, Thomas Petersen, Jochen Sauer, Gregor Waluga, Michael Wendt, Meinhard Zistel Hinweise zur Einführung und Anwendung neuer Finanzierungsinstrumente im ÖPNV, Ausgabe/Auflage 2020, FGSV-Verlag, Köln, 2020
[TUDa12] Prof. Dr.-Ing. Manfred Boltze, M.Sc. Stefan Groer Drittnutzerfinanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs, Technische Universität Darmstadt, Darmstadt, 2012
Glossar
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
City Der in der Stadtforschung und im allgemeinen Sprachgebrauch für die Kennzeichnung des Stadtzentrums meist größerer Städte verwendete Begriff City ist nicht eindeutig, da er im Englischen eine völlig andere Bedeutung hat. Im englischen Sprachgebrauch kann der Begriff City für drei verschiedene Varianten stehen:
  1. allgemein für eine Großstadt,
  2. für eine historische Stadt mit Bischofssitz und Kathedrale,
  3. für eine Stadt mit königlicher Urkunde und zeremoniellen Privilegien.
Der deutsch Begriff der City leitet sich aus der frühen Konzentration von Bürofunktionen in der historischen City of London ab, da sich dort bereits im 18. Jahrhundert mit dem aufkommenden und rasch entfaltenden Banken- und Versicherungswesen der neue Typ des Bürohauses herausbildete, der den Prozess der Citybildung enorm beschleunigte. In erster Linie ist City ein Funktionsbegriff. Die City ist der zentralst gelegene Teilraum einer größeren Stadt mit einer räumlichen Konzentration hochrangiger zentraler Funktionen des tertiären und quartären Sektors.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?519095

Gedruckt am Dienstag, 23. April 2024 21:43:38