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Förderinstrumente als Beitrag zu einer zukunftsfähigen ÖPNV-Finanzierung

Erstellt am: 30.03.2021 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bedarf es einer Stärkung des öffentlichen Verkehrs und einer Verlagerung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Häufig stößt aber der ÖPNV an seine Grenzen, denn ein großzügiger Ausbau der Systeme und Kapazitäten wird vielerorts durch eine zu knappe finanzielle Ausstattung gebremst. Zukünftig wird in Deutschland also nicht weniger, sondern mehr ÖPNV gebraucht, der vor allem effizienter, innovativer, finanziell abgesicherter und bedarfsgerechter sein muss, sowohl in der Stadt als auch im ländlichen Raum. Seine rechtliche Verankerung als kommunale Pflichtaufgabe erfordert dann konsequenterweise auch eine ausreichende Finanzausstattung durch Bund und Länder.
Die Ausgaben des ÖPNV sind nicht nur für den laufenden Betrieb erforderlich, sondern auch als Investition in die Zukunft der Mobilität. Als die großen und teuren Aufgaben gelten:
  • Abbau des Sanierungsstaus in der Infrastruktur
  • Erneuerung der Fahrzeugflotten
  • Kapazitätserweiterungen
Diese Aufgaben können nicht durch eigene Erträge der Verkehrsunternehmen und die Haushalte der Aufgabenträger und Kommunen gedeckt werden, weshalb von der Europäischen Union (EU), dem Bund und der Länder weitere Finanzmittel in Form von Förderungen bereitgestellt werden.
Auf EU-Ebene werden Mittel für die Förderung eines nachhaltigen Verkehrs aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem europäischen Sozialfonds (ESF) mit der Bundesrepublik als Fondslösung ausgehandelt und bereitgestellt.
Auf Bundesebene werden weitere Finanzmittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen für die Investitionen und zur allgemeinen Förderung des ÖPNV bereitgestellt [FGSV20]:
  • Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) - vor allem ÖPNV-Investitionen
  • Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) - Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur
  • Steuerbefreiungen und -ermäßigungen für den ÖPNV und weitere Förderprogramme
Im Rahmen umfassender Neuregelungen des staatlichen Finanzausgleichssystems seit 2020 erhalten die Länder zur Kompensation der grundsätzlichen Verantwortung für den ÖPNV einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer vom Bund [FGSV20]. Bei der Entflechtungsmittel-Nachfolge sind die Länder in der Pflicht, die ab 2020 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen durch Regelungen im Landesgesetz weiterhin zweckgebunden für Ausbau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur, bereitzustellen. Ein Zwang zur Förderung durch zusätzliche landeseigene Haushaltsmittel existiert nicht. Förderprogramme werden durch die Länder initiiert, wenn diese bestimmte Ziele und Entwicklungen vorantreiben oder Initiativen der Akteure honorieren möchten.
Die aufgezählten Finanzmittel bilden nur einen Teil der im ÖPNV zu deckenden Ausgaben, welche vor allem in die Infrastruktur fließen. Den größten Einzelanteil zur Deckung der laufenden Betriebskosten hat im derzeitigen Finanzierungssystem des ÖPNV weiterhin die Nutzerfinanzierung. Auch diese (zwar aufgestockten) Finanzmittel werden kaum ausreichen, den ermittelten Infrastrukturfehlbetrag (Neu- und Ausbau sowie Ersatz) und den Nachholbedarf zügig zur Erreichung der Klima- und Umweltschutzziele auszugleichen.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zukünftige Finanzierung des ÖPNV (Stand des Wissens: 06.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?218979
Literatur
[FGSV20] Lothar H. Fiedler, Carsten Sommer, Oliver Dümmler, Ulrich-Karl Engel, Jürgen Gies, Stefan Groer, Franz Lambrecht, Thomas Petersen, Jochen Sauer, Gregor Waluga, Michael Wendt, Meinhard Zistel Hinweise zur Einführung und Anwendung neuer Finanzierungsinstrumente im ÖPNV, Ausgabe/Auflage 2020, FGSV-Verlag, Köln, 2020
Glossar
Aufgabenträger
Aufgabenträger bestellen bei den Verkehrsunternehmen die im Rahmen der Daseinsvorsorge gewünschten Nahverkehrsleistungen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Im SPNV sind seit Bahnreform und ÖPNV-Regionalisierung im Jahr 1995/96 anstelle des Bundes die Länder für die Planung, Organisierung und Finanzierung verantwortlich. In einigen Ländern sind die Aufgabenträger für das gesamte Land zuständig, wie in Bayern, in anderen betreuen sie regional abgegrenzte Gebiete, wie in Nordrhein-Westfalen. Teilweise wird die Aufgabenträgerschaft den Verkehrsverbünden zugewiesen, wie in Hessen.
Die Aufgabenträgerfunktion für den straßengebundenen ÖPNV ist den Landkreisen oder kreisfreien Städten zugeordnet.
Erneuerung Im Kontext der Straßenerhaltung bezeichnet der Begriff "Erneuerung" die vollständige Wiederherstellung einer Verkehrsflächenbefestigung oder von Teilen davon, sofern mehr als die Deckschicht betroffen ist. Bei der Bauwerkserhaltung beschreibt der Begriff den Ersatz von Bauteilen oder Bauteilgruppen.
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
GVFG GFVG ist die Abkürzung von "Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz". Der ausführliche Gesetzestitel lautet: "Die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinde" Im Rahmen des GVFG fördert der Bund Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Der Umfang der Bundesmittel ist gesetzlich auf 1.667 Millionen Euro jährlich begrenzt. Die Mittel werden nach einem Schlüssel auf die Länder verteilt. Förderbereiche des GVFG sind:
  • der kommunale Straßenbau (insbesondere Bau und Ausbau verkehrswichtiger innerörtlicher Straßen und Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, Omnibusspuren, Verkehrsleitsysteme, Kreuzungsmaßnahmen im Bereich von Eisenbahnen und Bundeswasserstraßen)
und
  • der öffentliche Personennahverkehr (insbesondere Bau und Ausbau von Straßen-, Hoch- , Untergrundbahnen. Nichtbundeseigenen Eisenbahnen, zentrale Omnibusbahnhöfe, Betriebsleitsysteme)
Über die Verwendung der Mittel werden Berichte erstellt. Quellen:
  • Gesetzestext
  • www.bmvbs.de/Verkehr/Oeffentlicher-Personennahverke-,1493/Gemeindeverkehrs-finanzierung.htm [dieser Link muss in die Adresszeile des Browsers kopiert werden]
Betriebskosten
Betriebskosten sind laufende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Verkehrsleistungen entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Aufwendungen für Energie, Personal, oder Infrastrukturnutzung.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?519099

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 08:03:50