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Verknüpfung öffentlicher Fahrradverleihsysteme mit dem ÖPNV

Erstellt am: 15.12.2010 | Stand des Wissens: 20.01.2017
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Folgende Idee steckt hinter dem öffentlichen Fahrradverleihsystem (ÖFVS): öffentliche Fahrräder werden ergänzend für die kurzen Wege zu Zielen eingesetzt, die vom Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht so schnell oder flexibel bedient werden (können). Sie sollen keine Konkurrenz zum ÖPNV darstellen, sondern vielmehr ein ergänzendes Angebot zur Verbesserung der öffentlichen Nahmobilität sein [LeitfInterde10]. Sie helfen die Fahrradmitnahme und die Notwendigkeit von Bike and Ride-Angeboten zu begrenzen [LeitfInterde10, S.32].

Für die Kommunen als Aufgabenträger sowie für die Verkehrsunternehmen und -verbünde ist es vorteilhaft, wenn die dynamischen Entwicklungen bei ÖFVS nicht isoliert, sondern im Verbund stattfinden. Öffentliche Fahrräder sollten als ein natürlicher Bestandteil des ÖPNV zur Erweiterung der öffentlichen Mobilitätsdienstleistungen in Städten gesehen werden. Sie tragen in Verbindung mit Bussen und Bahnen sowie Carsharing zur Stärkung des Mobilitätsverbundes bei. Die Notwendigkeit der Autonutzung im Stadtverkehr wird dadurch verringert [Interde10].

Da moderne ÖFVS kaum kostendeckend arbeiten (können), erscheint angesichts des möglichen Beitrags zur Umwelt- und Verkehrsentlastung eine Mitfinanzierung durch öffentliche Gelder sachgerecht. Durch Einbeziehung weiterer Finanzierungsquellen, wie zum Beispiel Werbeeinnahmen, kann der Finanzierungsbedarf minimiert werden [Interde10].

Zur Ausgestaltung eines integrierten ÖFVS wurden folgende Empfehlungen für einen koordinierten Betrieb abgeleitet [Interde10, S.149]:
a) Gemeinsame Werbung mit ÖPNV-Unternehmen erzeugt Synergieeffekte für den Umweltverbund (ähnlich wie Carsharing machen öffentliche Fahrräder unabhängiger von der Autonutzung und generieren damit ÖPNV-Kunden):
  • Nutzung der etablierten Werbe- und Vertriebsstrukturen des ÖPNV (vergleiche "Call a Bike"),
  • Integration der öffentlichen Fahrräder in Werbeflyer, Broschüren, verknüpfende Spezialangebote und andere,
  • gegebenenfalls Nutzung der Fahrräder als Image- und Werbeträger für den ÖPNV und 
  • visuelle Präsenz der Fahrräder in der Umgebung von ÖPNV-Haltestellen, möglichst auch als Fahrzeuge des ÖPNV-Unternehmen beziehungsweise als Teil des Verbundes.
b) Verknüpfte Tarife und Design betonen die Einheit von ÖPNV und ÖFVS als neues öffentliches Angebot der Nahmobilität:
  • Nutzung von ÖPNV-Kundenkarten als Zugangsmedium für die Fahrradausleihe.
  • Progressive Tarifstaffelung bei der Radausleihe, sodass längere Fahrten relativ teuer werden. Dies führt zu hoher Verfügbarkeit der Räder mit einer hohen Nutzungsfrequenz von etwa fünf bis 15 Ausleihen pro Tag und Rad und bewirkt, dass ein Großteil der Fahrten für kurze Wege und wenig in Konkurrenz zu ÖPNV-Fahrten absolviert wird.
  • Nutzervorteile für ÖPNV-Kunden, zum Beispiel Einbeziehung der Verleihsystemnutzung in Zeitkarten oder Touristenkarten (zum Beispiel die ersten 30 - 60 Minuten frei).
  • Empfohlen wird ein einheitliches Design (ÖPNV und ÖFVS), um die Einheit des Verbundes von ÖPNV und öffentlichen Fahrrädern zu verdeutlichen.
c) Standortoptimierung der Ausleihstationen/Verknüpfung mit dem ÖPNV:
  • Festlegung von Fahrradverleihstationen an ÖPNV-Haltestellen, dass die Ergänzungen der Systeme deutlich werden (Relationen mit Zusatznutzen zum sonstigen ÖPNV, umsteigefreundliche Standorte in ÖPNV-Haltestellennähe, Ergänzungsfunktion in Gebieten mit geringer ÖPNV-Erschließung) und
  • gemeinsame Nutzung notwendiger Infrastruktur (zum Beispiel Bike and Ride-Anlagen, Informationsstellen) und Medien (Infopoint, gemeinsame Kommunikationsplattformen, zum Beispiel im Internet, aber auch technische Ausstattungen wie Elektro- und Telekommunikationsanschlüsse).
d) Planungs-/Betriebsdetails als wichtige Komponenten für ein funktionierendes Fahrradverleihsystem:
  • Stationen sollten 300 Meter (bis 600 Meter) voneinander entfernt stehen (Anzustreben ist direkte Sichtbarkeit zwischen zwei benachbarten Stationen, um hohe Nutzerfrequenz für kurze Wege zu erzielen).
  • Empfohlen werden stationsgebundene Systeme. Das System sollte ohne die Nutzung von Mobilfunkgeräten nutzbar sein (Nutzerhemmschwelle, Verfügbarkeit von Handys nicht immer vorraussetzbar).
  • Nutzung der ÖFVS via Chipkartensystem (Ankopplungsoption an die Karten vieler Träger).
  • ÖFVS sollten möglichst direkt finanziert werden (möglichst hoher Nutzerbeitrag, aber niedrig genug, sodass die Systeme ausreichend Nutzer anzieht; des Weiteren Zuwendungen durch Aufgabenträger und der an der Nahmobilität beteiligten Unternehmen).
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Öffentliche Fahrradverleihsysteme (Stand des Wissens: 02.09.2020)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?336909
Literatur
[Interde10] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, Gerd-Axel, Aurich, Tanja, Böhmer, Thomas, Klotzsch, Jeannette, Pitrone, Anne Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung. Analysen, Strategien und Maßnahmen einer integrierten Förderung in Städten, 2010
[LeitfInterde10] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, G.-A., Aurich, T., Böhmer, T., Klotzsch, J. Leitfaden Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung , 2010/01
Weiterführende Literatur
[BMVBS10j] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Innovative Mobilität in Städten - Integration öffentlicher Fahrradverleihsysteme in den ÖPNV: Rechtliche und finanzielle Aspekte, 2010
[Hand09] Jens Handrick Öffentliche Fahrradverleihsysteme und ÖPNV, 2009
[Obis11] Janett Büttner, Hendrik Mlasowsky, Tim Birkholz, et. al. Optimising Bike Sharing in European Cities. Ein Handbuch., 2011/06
Glossar
Aufgabenträger
Aufgabenträger bestellen bei den Verkehrsunternehmen die im Rahmen der Daseinsvorsorge gewünschten Nahverkehrsleistungen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Im SPNV sind seit Bahnreform und ÖPNV-Regionalisierung im Jahr 1995/96 anstelle des Bundes die Länder für die Planung, Organisierung und Finanzierung verantwortlich. In einigen Ländern sind die Aufgabenträger für das gesamte Land zuständig, wie in Bayern, in anderen betreuen sie regional abgegrenzte Gebiete, wie in Nordrhein-Westfalen. Teilweise wird die Aufgabenträgerschaft den Verkehrsverbünden zugewiesen, wie in Hessen.
Die Aufgabenträgerfunktion für den straßengebundenen ÖPNV ist den Landkreisen oder kreisfreien Städten zugeordnet.
Umweltverbund
Unter dem Begriff Umweltverbund wird die Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel verstanden. Hierzu zählen die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), nicht motorisierte Verkehrsträger (Fußgänger und private oder öffentliche Fahrräder), sowie Carsharing und Mitfahrzentralen. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen, ihre Wege innerhalb des Umweltverbunds, anstatt mit dem eigenen Pkw, zurückzulegen. Zunehmend wird der Begriff Mobilitätsverbund genutzt.
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Economies of Scope
Economies of Scope sind Verbundeffekte beziehungsweise Synergieeffekte, die entstehen, wenn die Kosten für die gemeinsame Betreuung zweier zusammengeführter Segmente in einem Unternehmen niedriger ist als die zweier voneinander isolierter Segmente.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?336883

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 13:54:32