Maßnahmen im Radverkehr bei Events
Erstellt am: 04.03.2004 | Stand des Wissens: 08.03.2021
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TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Veranstaltungen wie Festivals, Feste und Messen finden oft an Orten statt, wo dem Radverkehr meist noch keine gleichberechtigte Bedeutung gegenüber den anderen Verkehrsmitteln eingeräumt wird. Vordringlicher Handlungsbedarf besteht, je nach Einzugsbereich, in der Schaffung ausreichender und sicherer Abstellmöglichkeiten. Diese sollten bei festen Veranstaltungsbauten im Rahmen der Bauleitplanung gefordert werden.
Eine Aufstellung von ortsfesten Fahrradabstellanlagen während zeitlich befristeter Veranstaltungen (zum Beispiel Festivals) lohnt sich meist nicht, wenn die übrige Zeit des Jahres an solchen Orten nur wenige Fahrradstellplätze benötigt werden. Dennoch müssen bei Veranstaltungsplanungen die Belange von Besuchern, die mit dem Rad kommen, beachtet werden.
Bei Kurzevents helfen bewachte Fahrradabstellzonen, Diebstahl und Vandalismus vorzubeugen und ein "Fahrradchaos" zu vermeiden, das zum Sicherheitsrisiko bei Massenflucht werden kann. Nah an den Eingängen aufgestellte Fahrradabstellzonen sind zu bevorzugen [ADFC14a]. Für mobile Fahrradabstellanlagen gelten ähnliche Qualitätskriterien wie für ortsfeste Fahrradabstellanlage [Niew20, HMWE20].
Bei Kurzevents helfen bewachte Fahrradabstellzonen, Diebstahl und Vandalismus vorzubeugen und ein "Fahrradchaos" zu vermeiden, das zum Sicherheitsrisiko bei Massenflucht werden kann. Nah an den Eingängen aufgestellte Fahrradabstellzonen sind zu bevorzugen [ADFC14a]. Für mobile Fahrradabstellanlagen gelten ähnliche Qualitätskriterien wie für ortsfeste Fahrradabstellanlage [Niew20, HMWE20].
Folgende Anforderungen sind entscheidend:
- Ein seitlicher Mindestabstand muss eingehalten werden, um Beschädigungen der Räder vorzubeugen sowie das Ein- und Ausparken zu ermöglichen (bei niveaugleicher Einstellung 80 Zentimeter und bei abwechselnder Hoch-/Tiefstellung der Vorderräder 50 Zentimeter).
- Die Fahrradhalterung muss dem Rad beim Parken eine gute Standsicherheit vorweisen.
- Zum Diebstahlschutz müssen der Fahrradrahmen und der Fahrradbügel an einer gut erreichbaren Stelle mit einem Fahrradschloss bequem und sicher verschlossen werden (mindestens 50 Zentimeter über dem Boden, der Nutzer sollte sich nicht zwischen abgestellten Fahrrädern hindurchzwängen müssen) [Niew20].
- Die Abstellanlagen müssen gut erreichbar, markiert und zu sehen sein. Auffällige Hinweisschilder sollen auf die Abstellanlage aufmerksam gemacht werden [ADFC14a].
Die Größe und Menge solcher Fahrradabstellanlagen für Events ist abhängig von der Veranstaltung, der Jahreszeit, dem lokalen Radverkehrsanteil sowie dem Besucherpotenzial [Niew20].
Für die Förderung von umweltfreundlichem Eventtourismus kann auch eine Integration von Fahrradvermietungen oder öffentlichen Fahrradverleihsystemen in das Angebot des Eventveranstalters in Erwägung gezogen werden.
Eigens kreierte Fahrradbuslinien stellen eine Möglichkeit dar, Freizeitverkehrsangebote des Öffentlichen Personennahverkehrs mit nachhaltiger Mobilität zu verknüpfen [Frei05]. Verkehrsunternehmen wie beispielsweise der Verkehrsverbund Oberelbe stellen von Frühling bis Herbst FahrradBUSSE mit einem Fahrradanhänger für bis zu 20 Fahrräder zur Verfügung, um das Sächsische Elbland, die Sächsische Schweiz und die Oberlausitz per Rad zu erkunden [VVO20]. Fahrräder können auch in Fahrradabteilen von Eisenbahnverkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr (teilweise kostenfrei, teilweise kostenpflichtig, teilweise reservierungspflichtig) mitgenommen werden. Innerhalb von Stoßzeiten direkt vor Beginn oder nach Ende von Veranstaltungen ist eine Fahrradmitnahme jedoch nicht empfehlenswert. Allerdings können Klappräder zusammengeklappt in einer Fahrradtasche als Handgepäck kostenfrei mitgenommen werden und sparen auf diese Weise Platz im Öffentlichen Nahverkehr ein. Fahrradanhänger müssen zusammengelegt und wie eine Traglast verstaut werden [ADFC19].
Die Radnutzung kann selber zum Event werden, zum Beispiel im Rahmen von autofreien Aktionstagen, die in vielen Städten und Gemeinden regelmäßig stattfinden. Bestimmte Straßenabschnitte werden für Radler, Skater und Fußgänger gesperrt. In einigen Städten haben Menschen die Möglichkeit an diesem Tag kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.