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Maßnahmen im Pkw-Verkehr bei Events

Erstellt am: 18.08.2005 | Stand des Wissens: 29.06.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Fahrgemeinschaften
Fahrgemeinschaften reduzieren das Verkehrsaufkommen und bringen den einzelnen Teilnehmenden auch finanzielle Vorteile. Vor allem bei weiter entfernt liegenden Zielen und ähnlichen Interessen der Besucher und Besucherinnen können Fahrgemeinschaften ein Anreiz sein, nicht alleine zu fahren. Veranstaltende oder Vereine können dies durch die Einbindung von Fahrgemeinschaftsvermittlungssystemen oder Mitfahrzentralen auf der eigenen Homepage unterstützen. Ein Beispiel hierfür liefert der FC Schalke 04 mit der Verwendung der plattformübergreifenden Social-Media-App "FanZone". Diese unterstützt sowohl gemeinsame Fahrten mit dem Pkw als auch die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Angebote wie Carsharing können für die gemeinschaftliche Nutzung, wenn kein eigener Pkw vorhanden ist, genutzt werden.
Parkraumbewirtschaftung
Kostenpflichtige Parkplätze sind für Nutzende am ehesten ein Grund, über alternative Anreisemöglichkeiten nachzudenken. Bedacht werden muss allerdings, dass es zu unerwünschten Verlagerungen in umliegende Straßen kommen kann, wenn diese kostenfrei sind oder über ungeeignete Nutzungsreglungen verfügen. Eine Verhältnismäßigkeit von Eintrittspreisen und Parkgebühren ist dabei zu beachten. Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung können zur Finanzierung anderer Verkehrsangebote herangezogen werden. Eine Staffelung der Parkgebühren in Abhängigkeit von der Entfernung zum Zielort ist für eine Akzeptanz von Shuttle-Bussen hilfreich.
Stellplätze für PKW können nach Bedürfnissen der Besucher und Besucherinnen und Dringlichkeit angeordnet werden. So können Frauen- und Familienparkplätze, Reisebusse und Beschäftigte als Unterscheidungskriterien dienen. Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen sollten näher am Event ein- und aussteigen können. Ebenfalls können Fahrgemeinschaften und Fahrzeuge mit hohen Besetzungsgrad am Parkplatz bevorzugt behandelt werden. Preisliche Nachlässe und Stellplätze nahe am Veranstaltungsort dienen als Anreiz, in Fahrgemeinschaften anzureisen.
Eine Sanktionierung von Falschparkenden auf Gehwegen, Grün- und Privatflächen erhöhen die Sicherheit am Veranstaltungsort und helfen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken [Anzi08].
Verkehrsberuhigung
Als Mittel zur (temporären) Verkehrsberuhigung bei Autos können bauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen eingesetzt werden. So können Tempo-30-Zonen umgesetzt werden und die Schaltung von Lichtsignalanlagen, Tempobremsen oder Aufpflasterungen eingesetzt werden. Sperrungen von Straßen oder Straßenteilbereichen durch die Polizei gestalten die Anreise mit eigenem PKW als weniger attraktiv. Gesperrte Straßen für Autos können für Busspuren und Fuß- und Fahrradwege genutzt werden. Durch das Erstellen von Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrzeuge ist diese Maßnahme variabel anwendbar (Mitwirkende, Sanitäts- und Notdienste, AnrainerInnen) [Anzi08].
Barrierefreiheit

In den meisten Fällen ist eine Anreise mit eigenem PKW und Zufahrtmöglichkeiten zu Parkflächen geregelt. Besonders bei größeren Veranstaltungen werden Parkleitsysteme mit Zusatzbeschilderungen, die zu Parkplatzzonen führen, eingesetzt. Auch behindertengerechte Parkplätze sind in der Regel durch unmissverständliche Beschilderungen gut auffindbar. Allerdings sollten Parkplätze und Parkhäuser auf ihre Barrierefreiheit geprüft werden.
Kriterien zur Barrierefreiheit von Parkplätzen und Parkhäusern:
  • Parkplätze mit einer berollbaren Oberfläche, die gut befestigt ist 
  • Stufenlose Wege, ohne Schwellen und ohne starkes Gefälle bis zum Eingang der Location
  • Mobile Wegweiser sollten neben der Wegführung platziert werden, um keine Barriere darzustellen
  • Stellplätze in nächster Nähe zum Aufzug oder Ausgang
  • Keine Versperrungen durch Schranken, Rampenauffahrt und durchgängige Breit von 1,20 Metern
  • Feuer- und Rauchschutztüren auf Leichtgängigkeit prüfen, gegebenenfalls Service Person zur Öffnung zur Verfügung stellen [Hofm21, S. 31-32]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Eventverkehr (Stand des Wissens: 15.09.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?287768
Literatur
[Hofm21] Hofmann-Wagner, Kerstin, Jostes, Gudrun, Barrierefreie Events: Grundlagen und praktische Tipps zur Planung und Durchführung, 2021
Weiterführende Literatur
[Anzi08] Anzinger, Kathrin, Lechner, David, Philipp, Thomas, Thanner, Lydia Eventmobilität. Kulturhauptstadt Linz09 , 2008
[Baum03b] Baum, Thomas FreiMove - Dienste und Erschließungskonzepte - Bd. 7: Movie World Bottrop, 2003/05
[DiSc04] et al., Dienel, Hans-Liudger, Flaig, Jörn, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH), Schiefelbusch, Martin, MA/MSc, Schäfer, Tanja, Geogr. M.A. Handbuch Eventverkehr, Erich Schmitt-Verlag, Berlin, 2004, ISBN/ISSN 3 503 07830 4
Glossar
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
App
Ist eine Abkürzung für den Fachbegriff Applikation (App) und bezeichnet eine Anwendungssoftware, die für mobile Endgeräte, wie Smartphone oder Tablet-PC entwickelt wurde. Apps können als Zusatzsoftware auf mobilen Endgeräten installiert werden und erweitern dadurch deren Funktionsumfang. Je nach Betriebssystem kann der Nutzer auf eine Vielzahl von mobilen Applikationen auf dem vom Betriebssystem bereitgestellten Marktplatz kostenpflichtig oder kostenlos zugreifen.
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Besetzungsgrad Unter Besetzungsgrad wird die Auslastung von Verkehrsmitteln verstanden. Im Öffentlichen Personennahverkehr entspricht das Platzangebot dabei i. d. R. der Summe aus den Sitzplätzen und 4 Plätzen je m² Stehfläche. Der Besetzungsgrad wird hierbei in % angegeben. Er liegt im Durchschnitt bei rd. 20 % und erreicht in der Spitze Werte zwischen 80 und 100 %. Vor allem bei besonderen Veranstaltungen kann der Besetzungsgrad im ÖPNV auch über 100 % betragen. In Analogie hierzu wird auch im Individualverkehr oft dieser Begriff verwendet; damit sind jedoch häufig die Anzahl der (durchschnittlich) im Auto befindlichen Personen gemeint (z. B. 1,2 Personen) und nicht die Platzauslastung. Zum Teil wird daher auch der Begriff "Besetzungszahl" verwendet. Der Quotient aus der Summe der Personenfahrten im Pkw und der Anzahl der Pkw-Fahrten wird auch als "ungewichteter Besetzungsgrad" bezeichnet. Daneben gibt es den seltener verwendeten "gewichteten Besetzungsgrad", der die Fahrtlängen berücksichtigt. Da mit zunehmender Fahrtlänge die Besetzung höher ist, liegt der gewichtete Besetzungsgrad um ca. 0,1 höher als der ungewichtete.
Verkehrsaufkommen Das Verkehrsaufkommen beschreibt die Anzahl der zurückgelegten Wege, beförderten Personen oder Güter pro Zeiteinheit. Im Unterschied dazu bezieht sich das spezifische Verkehrsaufkommen auf zurückgelegte Wege und beschreibt die mittlere Anzahl der Ortsveränderungen pro Person und Zeiteinheit.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?161046

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 20:11:33