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Klimaschutzziele und Maßnahmen

Erstellt am: 20.11.2023 | Stand des Wissens: 20.11.2023
Synthesebericht gehört zu:

Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung. Multilaterale Organisationen, allen voran die Vereinten Nationen (United Nations, UN), sind daher wichtige Akteure, um als Weltgemeinschaft den Klimaschutz voranzutreiben. Auf den jährlichen Vertragsstaatenkonferenzen (Conferences of the Parties, COP) oder auch UN-Klimakonferenzen genannt, müssen die aktuell 198 Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) zu einstimmigen klimapolitischen Beschlüssen kommen. Dabei schließen sich viele der Vertragsstaaten zu kleineren Gruppierungen zusammen, um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. So gibt es beispielsweise Gruppierungen von Inselstaaten, afrikanischen Ländern, Entwicklungsländern und Industrieländern. Eine einflussreiche Gruppierung unter den Industrieländern bildet die Europäische Union (EU). Ihre Mitgliedsstaaten sind ebenso individuelle Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention. Entsprechend werden die Interessen Deutschlands auch unabhängig von der EU auf den UN-Klimakonferenzen vertreten. [Frah22; UN23a] Im Allgemeinen sind die Klimaschutzbemühungen der Bundesregierung in die Klimaschutzprozesse der UN und der EU eingebettet. Internationale Vereinbarungen wie das Pariser Klimaabkommen oder das Europäische Klimagesetz weisen den Weg der deutschen Klimapolitik. [UBA22p]

Die wichtigsten Klimaschutzziele sowie Abkommen, Strategien und Instrumente auf globaler, europäischer und nationaler Ebene sind nachfolgend dargestellt (siehe Tabelle 1). Dabei wurden nur solche Klimaschutzziele aufgeführt, die sich auf die Mitigation, also auf die Eindämmung des Klimawandels durch die Verringerung der Treibhausgasemissionen beziehen. Darüber hinaus gibt es auf allen Ebenen Zielsetzungen, die die Adaption, also die Anpassung an die Klimafolgen adressieren. [Frah22
Klimaschutzziele aud global, europäischer und nationaler EbeneTab. 1: Klimaschutzziele auf globaler, europäischer und nationaler Ebene [Frah22; UBA23s; KSG] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Im Pariser Klimaabkommen hat die Weltgemeinschaft vereinbart, die Erderwärmung auf unter 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Selbst, wenn dieses Ziel nicht erreicht werden sollte, fordert der sogenannte Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), die Erderwärmung so gering wie möglich zu halten. Denn mit jedem Zehntelgrad Temperaturanstieg würden sich die negativen Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen und das Zusammenleben der Menschen und Tiere verstärken.[BReg23d] Die nachfolgende Tabelle fasst auf globaler, europäischer und nationaler Ebene den Stand der Klimaschutzziele zusammen und stellt dar, wie die Wissenschaft die Emissionsentwicklung für die kommende Zeit einschätzt.
Status Quo und Trend beim KlimaschutzTab. 2: Status Quo und Trend beim Klimaschutz auf globaler, europäischer und nationaler Ebene (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
In den nachfolgenden Syntheseberichten werden die Klimaschutzbemühungen auf der globalen, europäischen und nationalen Ebene genauer beschrieben. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf den relevanten Abkommen, Strategien und Instrumenten.
Glossar
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Klimawandel und Verkehr (Stand des Wissens: 06.12.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?346302
Literatur
[BReg23d] Bundesregierung (Hrsg.) Wie steht es um unser Klima?, 2023/03/21
[Frah22] Timo Frahm Die Vereinten Nationen und der Klimawandel, 2022/12, ISBN/ISSN 1614-545
[UBA22p] Umweltbundesamt (Hrsg.) Treibhausgasminderungsziele Deutschlands, 2022/02/09
[UBA23s] Umweltbundesamt (Hrsg.) Internationale Klimapolitik, 2023/09/04
[UN23a] United Nations (Hrsg.) Parties to the United Nations Framework Convention on Climate Change, 2023
Rechtsvorschriften
[KSG] Bundes-Klimaschutzgesetz
Glossar
IPCC
Rolle und Auftrag
Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change IPCC; auch: Weltklimarat), ist eine Institution der Vereinten Nationen (UN) mit Sitz in Genf. 1988 durch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UN Environmental Programme) und die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) gegründet, ist er zugleich wissenschaftliches Gremium.
Im Auftrag des IPCC tragen Fachleute weltweit regelmäßig den aktuellen Kenntnisstand zum Klimawandel zusammen und bewerten ihn aus wissenschaftlicher Sicht. So sollen Grundlagen für wissenschaftsbasierte politische Entscheidungen geschaffen werden, jedoch ohne konkrete Lösungswege vorzuschlagen oder Handlungsempfehlungen zu geben. Dabei ist der Gewissheitsgrad zum anthropogenen (vom Menschen verursachten) Einfluss auf die beobachtete Erwärmung/die Klimaänderungen im Zeitverlauf der Arbeit des IPCC klar gewachsen (siehe hierzu unten Berichte).
Organisationsstruktur
Das etwa zweimal jährlich tagende Plenum aus Regierungsdelegationen der Mitgliedstaaten, zahlreichen Wissenschaftler:innen und Vertreter:innen von Beobachterorganisationen legt das Arbeitsprogramm und weitere Verfahrensaspekte der Arbeit des IPCC fest. Es wählt für jeden Berichtszyklus einen wissenschaftlichen Vorstand und verabschiedet fertige Berichte.
Als national zuständige IPCC-Kontaktstelle ist in Deutschland das Auswärtige Amt (AA) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) benannt. Sie wird unterstützt von der Deutschen IPCC-Koordinierungsstelle, die gemeinsam von AA und BMBF getragen wird. Weitere eher administrative Gremien zur Unterstützung der Projekt- und Arbeitsgruppen sind das Sekretariat und die Geschäftsstellen.

Die derzeit drei wissenschaftlichen Arbeitsgruppen (Working Groups - WG) des IPCC erstellen die Sachstandsberichte und Sonderberichte.
- Arbeitsgruppe I (WGI) befasst sich mit den naturwissenschaftlichen Ursachen des Klimawandels.
- Arbeitsgruppe II (WGII) untersucht die Verwundbarkeit von Systemen gegenüber dem Klimawandel und beschreibt Optionen zur Anpassung.
- Arbeitsgruppe III (WGIII) zeigt Optionen zur Minderung des anthropogenen Klimawandels auf.
Zusätzlich setzt der IPCC flexibel Gruppen zu spezifischen Themen, sowie zur Weiterentwicklung der Verfahren ein. (Task Forces - TF; Task Groups - TG).
Berichte
Seit seiner Gründung 1988 hat der IPCC insgesamt 6 umfangreiche Sachstandsberichte (Assessment Reports; 1990, 1995, 2001, 2007, 2013/14, 2021) veröffentlicht; daneben zahlreiche Sonderberichte (Special Reports) und Methodenberichte (Methodology Reports). Bereits 1999 entstand der verkehrsrelevante Sonderbericht Luftfahrt und die globale Atmosphäre (Aviation and the Global Atmosphere). Mit dem 4. Sachstandsbericht 2007 (Fourth Assessment Report - AR 4) fasste des IPCC den Kenntnisstand der Wissenschaft erstmals so zusammen, dass der Einfluss des Menschen auf das Klimasystem als eindeutig gewertet werden konnte.

Verwendete Quellen:
Informationen der Deutschen Koordinierungsstelle des IPCC.
Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Ausarbeitung Anthropogener Treibhauseffekt und Klimaänderungen [WD 8 - 3000 - 028/17 27.09.2017].

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?577342

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 11:38:44