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Hafeninfrastruktur deutscher Seehäfen

Erstellt am: 17.01.2023 | Stand des Wissens: 25.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Eine gut ausgebaute Hafeninfrastruktur ist Voraussetzung für die Erfüllung der Seehafenfunktionen und stellt die see- sowie landseitige Anbindung der Häfen an die Verkehrsnetze her. Hierbei ist zwischen öffentlicher und spezieller (terminalbezogener) Infrastruktur zu unterscheiden. Weiterhin ist die Infrastruktur von der Suprastruktur eines Hafens abzugrenzen. Während die Infrastruktur alle Einrichtungen und Anlagen bezeichnet, die notwendig sind, um die Arbeit einer Verkehrsanlage (zum Beispiel Seehafen) zu ermöglichen und sicherzustellen, gehören zur Suprastruktur alle Einrichtungen, die der Besorgung, dem Umschlag, der Lagerung, der Verarbeitung und der Weiterbeförderung innerhalb einer Verkehrsanlage (zum Beispiel einem Seehafen) oder darüber hinaus dienen [Woit06]. In Abbildung 1 sind Beispiele für Infra- und Suprastruktur dargestellt.
Supra_Infrastruktur.pngAbbildung 1: Beispiele für Infra- und Suprastrukturen (Eigene Darstellung)
Die öffentliche Infrastruktur umfasst das Schienennetz sowie Bestandteile des übrigen, für alle Verkehrsteilnehmer zugänglichen Verkehrswegesystems innerhalb des Hafens. Weiterhin umfasst sie Verbindungen zum nationalen und internationalen Verkehrswegenetz, wie natürliche und künstliche Wasserwege mit der seewärtigen Zufahrt, den Anschlüssen an Binnengewässer sowie den Hafenbecken einschließlich Schleusen, Molen und Verkehrssicherungseinrichtungen. Zur öffentlichen Infrastruktur können auch die Heranführung der Verkehrswege und der Ver- und Entsorgungsanlagen bis zur Grenze des vom Mieter beziehungsweise Pächter genutzten Geländes zählen.
Investitionen in diese Infrastruktur werden in Deutschland als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge analog zu den Verkehrswegen im Binnenland von der öffentlichen Hand finanziert. Die Verantwortung und Finanzierung obliegen dem Bund, den Ländern und den Kommunen entsprechend den jeweils geltenden Zuständigkeiten.
Die spezielle terminalbezogene Infrastruktur umfasst die Bereitstellung des baureifen Geländes und der Kaimauern als integrale Bestandteile des Geländes. Auch Investitionen in diese Infrastruktur sind Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, ähnlich der Bereitstellung von erschlossenen Gewerbeflächen außerhalb von Häfen, auch wenn die Nutzer für die Nutzung von Flächen und Kaimauern Entgelte zu zahlen haben.
Investitionen in die Suprastruktur dienen der Durchführung der von den Nutzern verfolgten betrieblichen Zwecke. Wesentliche Teile der Suprastruktur sind Flächenbefestigungen, Hochbauten, nicht öffentliche Verkehrswege und Ver- und Entsorgungsanlagen auf dem überlassenen Grundstück, sowie alle Betriebsgeräte. [Bri05, S. 137-348]. Die Kosten für Bau, Unterhaltung, Finanzierung und Betrieb der Suprastruktur obliegen in der Regel den Terminalbetreibern [BMVBW99b], in Deutschland ebenso wie in vielen anderen Industrieländern.
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Funktionen und Zukunftsperspektiven von Seehäfen im Kontext maritimer Lieferketten (Stand des Wissens: 18.01.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?50780
Literatur
[BMVBW99b] o.A. Gemeinsame Plattform des Bundes und der Küstenländer zur deutschen Seehafenpolitik, Bonn, 1999
[Bri05] Brinkmann, B. Seehäfen - Planung und Entwurf, Springer / Berlin, 2005, ISBN/ISSN 3-540-20587-X
[Woit06] Woitschützke, Claus-Peter Verkehrsgeographie , Ausgabe/Auflage 3. Aufl., Bildungsverlag EINS / Troisdorf, 2006
Glossar
Suprastruktur
Gegenbegriff zu Infrastruktur. Die Suprastruktur umfasst alle Einrichtungen, die für Transport-, Umschlag- und Lager- sowie Beschaffungs- und Verarbeitungsprozesse innerhalb einer Verkehrsanlage, wie einem Seehafen, nötig sind. In einem Hafen gehören zur Suprastruktur beispielsweise Kräne, Lager- und Kühlhäuser sowie Bürokomplexe. Im Gegensatz zur Infrastruktur wird die Suprastruktur häufig nicht von der öffentlichen Hand finanziert, sondern von den Betreibergesellschaften beschafft, gewartet und entsorgt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?564513

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 21:48:06