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Verkehrsverbünde, -unternehmen und -dienstleister als Akteure der vernetzten Mobilität

Erstellt am: 29.05.2015 | Stand des Wissens: 11.08.2023
Synthesebericht gehört zu:

Auf den erweiterten multimodalen (städtischen) Mobilitätsmarkt drängen, neben den etablierten Anbietern des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), zunehmend weitere Verkehrsdienstleister (Automobilhersteller und -vermieter, Fahrradverleihfirmen, überregionale öffentliche Dienstleister wie die Deutsche Bahn AG, Fernbuslinien, Informationsportale et cetera) [vgl. FoPS15/16, S. 2].
Die Initiative zur Vernetzung dieser Angebote mit dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) kann dabei von den Verkehrsunternehmen oder den Verkehrsverbünden ausgehen [vgl. Gertz13, S. 26]. "Eine solche Vernetzung läge auch im starken Interesse der Kommunen und Regionen, die häufig Aufgabenträger und Eigentümer von Verkehrsunternehmen sind" [vgl. FoPS15/16, S. 2]. Der Verkehrsverbund als regionaler Aufgabenträger sollte dabei nach [BaBiWo13] wichtiger Partner für die lokale Nahverkehrsorganisation (Verkehrsunternehmen) bei der weitgehenden Integration alternativer Angebote in den ÖPNV sein. Die Gründe hierfür sind [vgl. BaBiWo13, S. 39]:
  • Verantwortlichkeit des Verkehrsverbundes für die Gestaltung regionaler Verkehrsangebote mit denen die (lokalen) alternativen Dienste zu verknüpfen sind und
  • Zuständigkeit des Verkehrsverbundes (in Kooperation mit den Verkehrsunternehmen) für Definition verbundweiter, übergeordneter Empfehlungen beziehungsweise Standards in relevanten Handlungsfeldern (bei entsprechender Delegation der Zuständigkeit vom Aufgabenträger an den Zweckverband/Verkehrsverbund).
Verkehrsunternehmen können im Auftrag der Aufgabenträger und im unmittelbaren Kontakt mit ihren Fahrgästen in der Regel schnell und flexibel agieren. Daher treten viele größere Verkehrsunternehmen als Initiatoren für neue Vernetzungskonzepte auf [vgl. Gertz13, S. 26]. Allerdings lässt sich feststellen, dass "[d]ie bei der Entwicklung und dauerhaften Organisation von Mobilitätsverbünden notwendigen Tätigkeiten [...] in hohem Maße deckungsgleich mit den Kernaufgaben der Verkehrsverbünde (Information, Tarif, Marketing und Vertrieb) [sind]" [Gertz13, S. 26]. Folglich ist es konsequent, wenn auch die Verkehrsverbünde die Vernetzung vorantreiben und, sofern dies nicht bereits zu Beginn der Fall ist, diese in der Folge zur Verbundaktivität wird [vgl. Gertz13].
Eine in [KoBer13] dargestellte Befragung unter deutschen Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Aufgabenträgern sowie weiteren Verkehrsdienstleistungen (Car- und Bikesharing-Anbieter) ergab [KoBer13, S. 9]:
  • Verkehrsverbünde werden als die bedeutendsten Akteure, noch vor den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern, im multimodalen Umfeld eingeschätzt,
  • Verkehrsverbünde: zentrale Rolle als Integrator weiterer Leistungen,
  • Verkehrsunternehmen: wichtige Rolle als Gestalter der Kernleistung und
  • Aufgabenträger: Schaffung eines grundlegenden Rahmens für die Etablierung vernetzter Mobilität.
Das Konkurrenzdenken zwischen allen Anbietern, den ÖV-Unternehmen und Verbünden auf der einen Seite und der Automobilindustrie und weiteren Anbietern auf der anderen Seite, ist grundsätzlich kontraproduktiv. Viel entscheidender ist die Frage, welcher Akteur (ÖV, Automobilindustrie oder externe Dritte) die höchste Innovationsgeschwindigkeit bei der "Besetzung" des Themenfelds vernetzte Mobilität aufweist und damit die Chance erhält, sich als multimodaler Mobilitätsdienstleister zu etablieren [vgl. Gertz13, S. 26].
Aus Sicht der Betreiber von Verkehrsangeboten, das heißt Verkehrsunternehmen und Verkehrsdienstleister, bestehen allgemein die folgenden Anforderungen an ein integriertes ÖPNV-Angebot [BaBiWo13, S. 36, Tab. 1]:
  • eindeutige und einfache vertragliche beziehungsweise genehmigungsrechtliche Regelungen,
  • keine Benachteiligung vorhandener Verkehrsunternehmen,
  • hohe Planungssicherheit für Leistungserbringung und Erträge,
  • einfacher/ergiebiger Tarif,
  • möglichst weitgehende Automatisierung/Zentralisierung von Betriebsablauf und Datenmanagement,
  • (finanzieller) Anreiz beziehungsweise Gewinn,
  • Datenschutz und
  • für Anbieter von Mitfahrgelegenheiten keine Belastung durch betriebliche Aufgaben.
Informationsdienstleister für multimodale Angebote (multimodale Mobilitäts-Apps) bieten digitale Dienste des elektronischen Informierens, Buchens, Bezahlens sowie gegebenenfalls weitere Serviceleistungen vernetzt und integriert an. Hierdurch entsteht unter anderem die Möglichkeit, die gebaute Infrastruktur durch virtuelle Dienstleistungen zielgerichteter und sinnvoller zu ergänzen ("Digitale Infrastruktur"). Beispiele für derartige multimodale Mobilitäts-Apps und deren Anbieter sind Quixxit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und moovel von Daimler.
Allgemein lässt sich zwar feststellen, dass der ÖV und die Automobilindustrie als neuer Dienstleister im Bereich des ÖV im Wettbewerb um die Kundenschnittstelle zueinander stehen, jedoch zeichnet sich kein generelles Gegeneinander ab. Vielmehr existieren auch Bestrebungen, gemeinsame Kooperationsmodelle (zum Beispiel im Bereich Carsharing) zu entwickeln [Gertz13, S. 26]. Im FIS-Synthesebericht "Lösungsbereiche und Beispiele" werden verschiedene Beispiele dafür vorgestellt.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vernetzte Mobilität im Personenverkehr (Stand des Wissens: 07.06.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?447113
Literatur
[BaBiWo13] Bachem, A., Birgelen, A., Kittler, W. Integration alternativer Verkehre in den Öffentlichen Nahverkehr. Rechtliche Grundlagen, Einsatzmöglichkeiten und Anforderungen, veröffentlicht in Der Nahverkehr. Öffentlicher Personenverkehr in Stadt und Region, Ausgabe/Auflage 4/2013, 31. Jahrgang, Alba Fachverlag, Düsseldorf, 2013/04, ISBN/ISSN 0722-8287
[DaimDB] Deutsche Bahn AG, Daimler AG (Hrsg.) Vernetzte Mobilität: Daimler und Deutsche Bahn verknüpfen ihre Mobilitätsplattformen moovel und Flinkster, Stuttgart/Berlin, 2015/06/03
[FoPS15/16] Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Referat G 11, Grundsatzfragen der Forschung, Entwicklung, Forschungsförderung Aufstellung des Forschungsprogramms zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (FoPS 2015/2016), Bonn, 2014/06/12
[Gertz13] Gertz, C. Auf dem Weg zum Mobilitätsverbund. Wie ÖPNV-Unternehmen und Verbünde die Marktführerschaft bei der Vernetzung von multimodalen Angeboten behalten können., veröffentlicht in Der Nahverkehr. Öffentlicher Personenverkehr in Stadt und Region, Ausgabe/Auflage 11/2013, 31. Jahrgang, Alba Fachverlag, Düsseldorf, 2013/11, ISBN/ISSN 0722-8287
[Hoch15] Hamburger Hochbahn AG switchh - Hamburg verbunden. Das neue Mobilitätsangebot für Hamburg, 2015
[KoBer13] Koch, H., von Berg, S. Multimodale Mobilitätsangebote. Aktuelle Entwicklungen im Mobilitätsmarkt und Chancen für den ÖPNV, veröffentlicht in Der Nahverkehr. Öffentlicher Personenverkehr in Stadt und Region, Ausgabe/Auflage 4/2013, 31. Jahrgang, Alba Fachverlag, Düsseldorf, 2013/04, ISBN/ISSN 0722-8287
[RMV15] Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH eTicket RheinMain - Schlüssel zu einer verkehrsmittelübergreifenden Mobilität, 2015
Weiterführende Literatur
[FoPS15a] Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Referat G 11, Grundsatzfragen der Forschung, Entwicklung, Forschungsförderung "Smart Station" - Die Haltestelle als Einstieg in die multimodale Mobilität, 2015
[Topp13] Topp, H. Öffentliches Auto und privater ÖPNV. Synergien und Konkurrenzen im Mobilitätsverbund, veröffentlicht in Der Nahverkehr. Öffentlicher Personenverkehr in Stadt und Region, Ausgabe/Auflage 6/2013, 31. Jahrgang, Alba Fachverlag, Düsseldorf, 2013/06, ISBN/ISSN 0722-8287
Glossar
Aufgabenträger
Aufgabenträger bestellen bei den Verkehrsunternehmen die im Rahmen der Daseinsvorsorge gewünschten Nahverkehrsleistungen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Im SPNV sind seit Bahnreform und ÖPNV-Regionalisierung im Jahr 1995/96 anstelle des Bundes die Länder für die Planung, Organisierung und Finanzierung verantwortlich. In einigen Ländern sind die Aufgabenträger für das gesamte Land zuständig, wie in Bayern, in anderen betreuen sie regional abgegrenzte Gebiete, wie in Nordrhein-Westfalen. Teilweise wird die Aufgabenträgerschaft den Verkehrsverbünden zugewiesen, wie in Hessen.
Die Aufgabenträgerfunktion für den straßengebundenen ÖPNV ist den Landkreisen oder kreisfreien Städten zugeordnet.
Bike Sharing Der Begriff Bike Sharing stammt aus dem Englischen und kann in etwa mit der Bedeutung „Fahrradverleih“ übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Fahrrädern, die in der Regel von Unternehmen, Kommunen oder Kommunalverbänden bereitgestellt werden. Die Fahrräder stehen an öffentlich zugänglichen Stellplätzen zur Verfügung. Die Fahrräder können dabei an einer Station ausgeliehen und an einer anderen zurückgegeben werden. Dieses System ist besonders für die kurzfristige Nutzung der gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellten Räder im urbanen Raum ausgelegt. Das Ziel ist, dass die Fahrräder möglichst vielen Nutzern pro Tag zur Verfügung stehen. Daher ist meist die erste halbe Stunde des Verleihs besonders günstig. Für eine längere Leihperiode bieten reguläre Fahrradvermieter jedoch meist die besseren Angebote.
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?448859

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 09:26:07