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EU-Richtlinie 1999/62/EG

Erstellt am: 25.09.2002 | Stand des Wissens: 04.03.2022
Zitiert als:   [1999/62/EGa]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   EU-Länder
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
Datum des Inkrafttretens:   1999/06/17
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge. Sie bildet als so genannte "Wegekostenrichtlinie" derzeit die gesetzliche Grundlage in der EU für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (in Deutschland den Bundesautobahnen) durch schwere Nutzfahrzeuge deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 t beträgt. Für das Jahr 2002 ist ein Reform der Richlinie vorgesehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?13447

Gedruckt am Mittwoch, 17. April 2024 01:48:01