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Politische Ziele der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 04.03.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Im Jahre 1999 setzte die Bundesregierung eine Expertenkommission ein, die sich mit langfristigen Alternativen zur Finanzierung der Bundesverkehrswege auseinandersetzen sollte (Pällmann-Kommission). Hierbei ging es insbesondere um Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des Bundeshaushalts. Zur langfristigen Qualitätserhaltung forderte die Kommission den generellen Übergang von einer Steuer- zu einer Nutzerfinanzierung der Verkehrswege und insbesondere der Bundesfernstraßen [Päll00]. Hierdurch wird die Infrastrukturfinanzierung unabhängig von der aktuellen Haushaltssituation und Investitionen können zu optimalen Zeitpunkten durchgeführt werden. Die erzielten Einnahmen sind direkt dem Infrastrukturbereich zuzuführen, so die Empfehlung der Kommission.

Der erste Schritt zu einer Nutzerfinanzierung wurde durch die Einführung der Lkw-Maut vollzogen. Kosten, die im Rahmen von Straßenverkehrsinvestitionen (Ausbau-, Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen) anfallen, werden anteilig von den Nutzern der Infrastruktur getragen. Bei der Mauthöhe ist sicherzustellen, dass alle Nutzer fair und gleich behandelt werden.

Neben den genannten Finanzierungsgründen verfolgte die Einführung der Lkw Maut die folgenden politischen Ziele:
  • Verkehrsverlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene (Entlastungseffekte auf den Fernstraßen, positive ökologische Effekte, wirtschaftliche Stärkung der Bahnen).
  • Stärkung des deutschen Fuhrgewerbes (Schaffung gleicher Rahmenbedingungen),
  • Harmonisierung des deutschen Straßensystems mit den europäischen Direktiven (u.a. EU-Richtlinie [1999/62/EGa]),
  • Integrierte Verkehrspolitik durch Gleichbehandlung der Verkehrsträger,
  • Reduzierung externer Effekte des Lkw-Verkehrs.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 04.03.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Literatur
[Päll00] Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung, Pällmann, Dr., Wilhelm (Vorsitz) Abschlussbereicht der Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung, 2000/09/05
Rechtsvorschriften
[1999/62/EGa] EU-Richtlinie 1999/62/EG
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301208

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 11:44:00