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Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006)

Erstellt am: 03.04.2007 | Stand des Wissens: 03.04.2007
Zitiert als:   [RABT 2006]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   BMVBS
Vor dem Hintergrund der schweren Brandunfälle in einigen Straßentunneln der Alpenländer wurden in den letzten Jahren mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Nutzersicherheit ausführlich untersucht. In diesem Zusammenhang wurde von der EU-Kommission (KOM) die "Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz" (EG-Tunnelrichtlinie) bekannt gegeben. Zur erforderlichen nationalen Umsetzung wurden die "Richtlinien für die Ausstattung und den Bereich von Straßentunneln" (RABT), Ausgabe 2003, überarbeitet und ergänzt, und zwar im Wesentlichen hinsichtlich der in der EG-Tunnelrichtlinie geforderten Organe (Verwaltungsbehörde, Tunnelmanager, Sicherheitsbeauftragter und Untersuchungsstelle), der verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen Regelungen (Verkehrszeichen und Hinweisschilder), des Berichtswesens, der Sicherheitsdokumentation, der Risikoanalyse sowie der baulichen und betrieblichen Maßnahmen. Die RABT, Ausgabe 2006, ersetzen die gleichnamigen Richtlinien aus dem Jahr 2003 [RABT03].

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?219572

Gedruckt am Montag, 6. Mai 2024 17:44:47