Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

EU-Richtlinie 2004/54/EG über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz

Erstellt am: 27.07.2005 | Stand des Wissens: 26.09.2017
Zitiert als:   [2004/54/EG ]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   EU-Länder
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Europäisches Parlament
Datum des Inkrafttretens:   2006/05/01
Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz.

Die Umsetzung der Richtlinie muss in den Mitgliedsstaaten bis zum 30. April 2006 abgeschlossen sein. Dies bedeutet, dass jeder neu gebaute Tunnel die in der Richtlinie getroffenen Anforderungen erfüllen muss. Für die bereits bestehenden gilt: Ihre Nachrüstung hat noch bis zum 30. April 2014 Zeit.

Weiterführende Informationen über diese EU-Richtlinie sind auch auf den Internetseiten des ADAC zusammengetragen.
[www.adac.de/EU_Tunnelrichtlinie]

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?156435

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 12:07:30