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Fluglärmmesspunkte

Erstellt am: 28.07.2004 | Stand des Wissens: 14.07.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Ein Flugzeug, dessen Lärmemission gemessen werden soll, muss eine Reihe von regulären Starts über einen festen Überflugpunkt sowie eine Reihe von Landeanflügen absolvieren. Im ersten Fall wird der Lärm direkt unter dem Flugweg und seitlich, im zweiten Fall nur unter dem Flugweg gemessen.

Für die Startprozedur werden zwei Messpunkte definiert: Der erste Punkt wird der seitliche Referenzlärmmesspunkt genannt und befindet sich 450m (links oder rechts) der zentralen Anfluggrundlinie. Er ist im Grunde dort angeordnet, wo der Lärm während des Startvorgangs am größten ist. Den präzisen Standort der größten Lärmentwicklung kann man nur mit Hilfe eines Arrays von Mikrofonen ermitteln. Zur Kontrolle der erhaltenen Messwerte beziehungsweise Überprüfung der Lärmsignatur muss ein Mikrofon als Referenz dienen und wird daher auf der gegenüberliegenden Seite in 450 Meter Abstand zum Startbahnzentrum angeordnet. Der zweite Messpunkt zur Messung der Lärmemission während der Startphase wird Überflugreferenz Lärmmesspunkt genannt und befindet sich in 6500 Meter Entfernung vom Startlaufpunkt auf der verlängerten Anfluggrundlinie.

Für die Lärmmesspunkte der Landephase ist eine konstanter Geschwindigkeit inklusive erforderlicher Konfigurationen für die Klappen und das Fahrwerk zu Grund gelegt. Der Landeanflug erfolgt dabei mit einem Winkel von 3 Grad wobei die Geschwindigkeit nicht unter der Geschwindigkeit des 1,3-fachen + 19 Kilometern pro Stunde der Überziehgeschwindigkeit (Vs = VStall) fallen darf. Aus dem Anflugwinkel und einer Höhe von 120 Meter über Grund ergibt sich für den Lärmreferenzmesspunkt für die Landephase eine Entfernung von 2000 Meter zur Landeschwelle. [BDL23e]

lage messpunkte flugzeuglaerm.jpgAbbildung 1: Festgelegte Messpunkte für die Lärzertigierung von Flugzeugen gemäß der ICAO-Vorschriften [BDL23e] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Glossar
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Emissionen im Luftverkehr (Stand des Wissens: 14.07.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?20489
Literatur
[BDL23e] ICAO regelt den internationalen Luftverkehr, 2023
[CAEP00] o. A. Environmental Technical Manual on the Use of Procedures in the Noise Certification of Aircraft, 2000/09
Weiterführende Literatur
[JAR36a] k.A. JAR-36 Aircraft Noise Länder, 2003/10/23
[AC36-1H] Advisory Circular 36-1H
[JAR-36] JAR-36: Aircraft Noise
Glossar
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?97137

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 10:59:53