Forschungsinformationssystem des BMVI

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Die Mobilitätsberatung im ÖPNV - ein integraler Bestandteil des Mobilitätsmanagements

Erstellt am: 12.09.2002
Autoren:   Bihn, Friedhelm
Erscheinungsjahr / -datum:   2001
Ausgabe / Auflage:   1
Herausgeber:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Verlag / Ort:   Vertrieb: beka Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsbetriebe mbH / Köln
Zitiert als:   [VDV01c]
Art der Veröffentlichung:   Broschüre
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:   Gesamtgestaltung und Schlussredaktion:
Dipl.-Volkswirt. Friedhelm Bihn, Köln

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?8557

Gedruckt am Freitag, 3. Mai 2024 05:47:23