Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Erstellt am: 28.04.2004 | Stand des Wissens: 14.04.2016
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zur Verkehrsberuhigung im Stadtverkehr bieten sich neben straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen bestimmte bauliche Maßnahmen im Straßenraum an. Diese sind allerdings deutlich kostenintensiver als das alleinige Ausweisen von Fußgängerzonen, Verkehrsberuhigten Bereichen und anderen.
Grundsätzlich versuchen integrierte Straßenraumentwürfe sowohl funktionale als auch ästhetische (materielle und immaterielle) Ansprüche zu erfüllen. Dabei sollen vor allem auch Ziele der Verkehrsberuhigung von Beginn an mit berücksichtigt und umgesetzt werden.
Bauliche Maßnahmen sind erforderlich, wenn vor allem durch unangemessen hohe Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs die Verkehrssicherheit gefährdet ist [RASt06].
1) auf Strecken
- Versätze (Verschwenkungen in der Straßenführung),
- Querschnittseinengungen,
- Aufpflasterungen (Teilaufpflasterung, einfache bzw. geteilte Plateauaufpflasterung),
- Quersperren im Straßenquerschnitt,
- Anordnung von Mittelinseln,
- in Ausnahmefällen Anordnung von Schwellen.
2) im Knotenpunktsbereich
- Versätze,
- Neuordnung des Parkens und Begrünung (Gehwegverbreiterung),
- Aufpflasterung des Knotenpunktbereiches,
- Diagonalsperren,
- Kreisverkehrsplätze inkl. Minikreisel.
Diese baulichen Maßnahmen zielen vor allem auf die Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs ab und wirken auch ohne Beschilderung [RASt06; UBA00h]. Als besonders wirksam haben sich Aufpflasterungen in verschiedenen Ausführungen, Versätze, Mittelinseln mit Versätzen und bei häufigem Begegnungsverkehr auch Engstellen erwiesen [UBA00h]. Zudem können zusätzlich gestalterische Elemente wie Begrünungen die Wohn- und Umfeldqualität erhöhen [FGSV94].
Darüber stellen auch Veränderungen des Fahrbahnbelages, z. B. Wechsel von Asphalt auf Pflaster ein Element zur Verkehrsberuhigung dar. Allerdings wirken diese nicht geschwindigkeitsreduzierend, sondern zeigen lediglich die Änderung der Straßencharakteristik an. Die daraus resultierende Lärmbelästigung ist problematisch [VDAV90].