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ÖPNV-Gesetzgebung des Bundes

Erstellt am: 18.12.2003 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Die Gesetzgebung des Bundes für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) basiert zum Großteil auf den europäischen Richtlinien 91/440/EWG und 2001/14/EG sowie auf der am 3.12.2009 in Kraft getretenen Verordnung (EG) 1370/2007. Die Europäische Union (EU) bestimmt somit den Rahmen der Verkehrspolitik ihrer Mitgliedsstaaten.

Auf Basis der Richtlinie 91/440/EWG wurde im Rahmen der Bahnstrukturreform das Allgemeine Eisenbahngesetz novelliert. Damit erfüllt die deutsche Gesetzgebung die EU-Vorgaben im Eisenbahnverkehr nach einer unabhängigen Geschäftsführung, einer verpflichtenden getrennten Rechnungsführung bzw. fakultativen Organisationstrennung zwischen Eisenbahninfrastruktur und Eisenbahnbetrieb und einem diskriminierungsfreien Netzzugang. [91/440/EWG] [AEG]

Ein weiteres Hauptziel der Bahnstrukturreform in Deutschland ist die Regionalisierung, die im Regionalisierungsgesetz verankert ist. Es beauftragt die Länder, Kreise und Kommunen, den ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge wahrzunehmen. Dazu stellt der Bund den Ländern Finanzmittel bereit, mit denen vor allem der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu finanzieren ist.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gilt für den straßengebundenen Personenverkehr. Jede entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig und unterliegt den Vorschriften des PBefG.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Organisation des ÖPNV (Stand des Wissens: 06.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?208400
Rechtsvorschriften
[(EG) Nr. 1370/2007] Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
[2001/14/EG] Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die [...] Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung
[91/440/EWG] Richtlinie [...] zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft (91/440/EWG)
[AEG] Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
[PBefG] Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Regionalisierung Regionalisierung bedeutet die Strukturierung und/oder Untergliederung eines geografischen Untersuchungsraums nach Merkmalen, die das Gebiet für einen gegebenen Kontext charakterisieren. Mit der Regionalisierung hydrologischer Modellparameter soll ein Zusammenhang zwischen Parametervariabilität und spezifischen physikalischen Charakteristika des Modelleinzugsgebiets hergestellt werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?69347

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 12:51:21