Die Förderung des Nichtmotorisierten Verkehrs auf kommunaler Ebene
Erstellt am: 26.09.2003 | Stand des Wissens: 24.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Im Rahmen der ihnen von Bund und Ländern übertragenen Aufgaben sind die Kommunen auch für die Planung, den Bau und den Betrieb von Anlagen des Nichtmotorisierten Individualverkehrs (NMIV) zuständig.
Der von der Europäischen Union empfohlene Ansatz einer nachhaltigen Gestaltung des Stadtverkehrs (SUMP Sustainable Urban Mobility Planning) setzt auf eine engere Verknüpfung von verkehrs- und umweltrelevanten Belangen bereits auf strategisch-planerischer Ebene. Damit erfährt auch die Verkehrsentwicklungsplanung eine stärkere Orientierung auf eine integrierte, das heißt auch verkehrsträgerübergreifende Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie deren Berücksichtigung und Förderung sind ausdrückliche Bestandteile dieser Planungsphilosophie [DIFU10a].
Hieraus erwächst für die Kommunen die Aufgabe, mehr als bisher integrierte Sichtweisen auf die Stadt- und Verkehrsentwicklung zu erarbeiten und entsprechend zu agieren. Dies betrifft sowohl die strategisch-planerische als auch die maßnahmenbezogene Ebene. Integration meint dabei auch die frühzeitige und konsequente Beteiligung aller erforderlichen Fachplanungen und Interessensgruppen in Verbindung mit der erforderlichen Transparenz durch eine geeignete Öffentliche Beteiligung [FGSV13].
Der von der Europäischen Union empfohlene Ansatz einer nachhaltigen Gestaltung des Stadtverkehrs (SUMP Sustainable Urban Mobility Planning) setzt auf eine engere Verknüpfung von verkehrs- und umweltrelevanten Belangen bereits auf strategisch-planerischer Ebene. Damit erfährt auch die Verkehrsentwicklungsplanung eine stärkere Orientierung auf eine integrierte, das heißt auch verkehrsträgerübergreifende Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie deren Berücksichtigung und Förderung sind ausdrückliche Bestandteile dieser Planungsphilosophie [DIFU10a].
Hieraus erwächst für die Kommunen die Aufgabe, mehr als bisher integrierte Sichtweisen auf die Stadt- und Verkehrsentwicklung zu erarbeiten und entsprechend zu agieren. Dies betrifft sowohl die strategisch-planerische als auch die maßnahmenbezogene Ebene. Integration meint dabei auch die frühzeitige und konsequente Beteiligung aller erforderlichen Fachplanungen und Interessensgruppen in Verbindung mit der erforderlichen Transparenz durch eine geeignete Öffentliche Beteiligung [FGSV13].
Ein Fuß- und ein Radverkehrsbeauftragter einer Stadt können im Planungsprozess sicherstellen, dass die Belange des Fuß- und Radverkehrs ausreichend Berücksichtigung finden.
Für den Nichtmotorisierten Individualverkehr kann gerade auf kommunaler Ebene viel getan werden, wenn das lokale Engagement von Verbänden, wie zum Beispiel dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC), Bürgerinitiativen, Krankenkassen, Medien und anderen Organisationen mit in die politischen und planerischen Diskussionen einfließt. Dies beginnt bei der Formulierung von Zielvorgaben im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung und setzt sich fort bis zur Wirkungsanalyse nach Maßnahmenumsetzung.
Letztlich haben abgestimmte und koordiniert erarbeitete Konzepte auch bessere Chancen, gefördert und erfolgreich umgesetzt zu werden. Damit haben es die Kommunen auch selbst in der Hand, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Nichtmotorisierten Individualverkehr herbeizuführen, indem sie zum Beispiel durch geeignete Projekte Fördermittel des Nationalen Radverkehrsplan akquirieren.
Für den Nichtmotorisierten Individualverkehr kann gerade auf kommunaler Ebene viel getan werden, wenn das lokale Engagement von Verbänden, wie zum Beispiel dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC), Bürgerinitiativen, Krankenkassen, Medien und anderen Organisationen mit in die politischen und planerischen Diskussionen einfließt. Dies beginnt bei der Formulierung von Zielvorgaben im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung und setzt sich fort bis zur Wirkungsanalyse nach Maßnahmenumsetzung.
Letztlich haben abgestimmte und koordiniert erarbeitete Konzepte auch bessere Chancen, gefördert und erfolgreich umgesetzt zu werden. Damit haben es die Kommunen auch selbst in der Hand, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Nichtmotorisierten Individualverkehr herbeizuführen, indem sie zum Beispiel durch geeignete Projekte Fördermittel des Nationalen Radverkehrsplan akquirieren.
Daher ist eine effektive Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen und Akteuren eine Voraussetzung für ein leistungsfähiges System zur Förderung des NMV. Bislang lagen die Hauptmängel bei der Streuung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, einer mangelnden Koordinierung bei übergreifenden Netzen und in dem geringen Stellenwert des NMV in den Planungs- und Entscheidungsprozessen [BMVBW02c].
Vor diesem Hintergrund ist es ein großer Gewinn, dass sich der Austausch zu Themen der Radverkehrsförderung im Hinblick auf die Koordinierungsfunktion auf kommunaler Ebene intensiviert hat [BMVBS11s].