Die Förderung des Nichtmotorisierten Verkehrs auf Landesebene
Erstellt am: 26.09.2003 | Stand des Wissens: 24.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Bundesländer nehmen in Hinblick auf die Förderung des Nichtmotorisierten Individualverkehrs (NMIV) eine Schlüsselrolle ein, da durch sie die Verteilung der Fördermittel erfolgt und sie somit die Möglichkeiten der Kommunen beeinflussen. In Bezug hierauf kann die Zusammenarbeit der verschiedenen Ministerien (Verkehr, Wirtschaft, Umwelt und so weiter) verbessert und die Rad- beziehungsweise Fußverkehrsförderung als Querschnittsaufgabe in den unterschiedlichen Politikfeldern verankert werden [BMVBW02c].
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland sind in der Auftragsverwaltung des Bundes für die Planung und den Bau der Radwege an Bundesstraßen zuständig und legen in eigener Verantwortung Radverkehrsanlagen an Landesstraßen an. Insbesondere Flächenstaaten investieren Landesmittel in touristische Fernradwege. Die Durchführungsbestimmungen der Länder für Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) [GVFG] enthalten Finanzierungsregelungen für kommunale Radverkehrsmaßnahmen.
Ferner stellen einige Länder Zweckbestimmungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) oder Stadterneuerungsmittel bereit. Darüber hinaus enthalten die meisten Landesbauordnungen Regelungen zum Fahrradparken und zu Verwendungsmöglichkeiten von Kfz-Stellplatzablösebeträgen für Radverkehrsinvestitionen [ADFC12].
Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise vielfältige Aktivitäten in eigener Verantwortung sowie bei den Zuwendungen für kommunale Radverkehrsmaßnahmen entwickelt. Das Programm zur Förderung des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen hat unter anderem das Ziel der Realisierung geschlossener Netze in den Kommunen, der Beseitigung von Konfliktpunkten und Schulwegsicherung, der Vernetzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit dem Radverkehr sowie die Errichtung von Wegweisungs- und Leitsystemen verfolgt unter anderem die Zielstellung,
- geschlossene Netze in den Kommunen zu realisieren,
- Konfliktpunkte zu beseitigen,
- die Schulwegsicherung auszubauen,
- den Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit dem Radverkehr zu vernetzen sowie
- Wegweisungs- und Leitsysteme zu errichten [BMVBW98h].
Auch auf Landesebene kann die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nützlich sein, um die dem Land zugeordneten Aufgaben zu erfüllen. So hat beispielsweise das Land Thüringen einen internetbasierten Mängelmelder speziell zum Radwegenetz entwickelt [MILTH17]. Dieses Instrument unterstützt den Freistaat dabei, Mängel wie Schlaglöcher und fehlerhafte Wegweisung durch gezielte Information aus dem Kreis der Nutzer von Radverkehrsanlagen zu erfassen.
Als ein positives Beispiel für landesweite Fußverkehrsförderung sind die sogenannten "Fußverkehrs-Checks" des Bundeslandes Baden-Württemberg zu nennen. Im Kontext, den landesweiten Fußverkehrsanteil bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent zu steigern, wurden die Fußverkehrs-Checks erstmalig 2015 als landesweite Maßnahme durchgeführt. Grundlegend geht es bei der Maßnahme darum, dass ausgewählte Kommunen in Workshops und Begehungen Stärken und Schwächen des örtlichen Fußverkehrsnetzes erfassen und geeignete Maßnahmenvorschläge formulieren, sodass ihre Fußwege in Zukunft attraktiver und sicherer werden. Ferner bewirken die Checks auch übergeordnet, dass Fußverkehr stärker ins Bewusstsein von Politik und Verwaltung rücken [NVBW16, S.5ff.].