Forschungsinformationssystem des BMVI

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Europäisches Klimagesetz

Erstellt am: 27.02.2024 | Stand des Wissens: 27.02.2024
Zitiert als:   [2021/1119 ]
Art:   Gesetz
Geltungsbereich:   EU-Länder
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Europäisches Parlament und Europäischer Rat
Datum des Inkrafttretens:   2021/07/29
Das Europäische Klimagesetz etabliert einen Rahmen zur Erreichung der Klimaneutralität innerhalb der Europäischen Union (EU) bis 2050 beinhaltet neben dem verbindlichen Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 auch das Ziel, anschließend negative Emissionen in der EU zu erreichen; sieht ein verbindliches EU-Ziel vor, die inländischen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% (im Vergleich zu den Werten von 1990) zu reduzieren, und ein Klimaziel für 2040 innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten globalen Überprüfungsprozess im Rahmen des Pariser Abkommens festzulegen; führt Regeln ein, um kontinuierlichen Fortschritt in Richtung des globalen Anpassungsziels an den Klimawandel im Rahmen des Pariser Abkommens sicherzustellen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?580302

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 04:26:53