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Integration von Bahnhöfen in Radverkehrsnetze

Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 01.03.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Bahnhöfe und Haltestellen sind wichtige Quell- und Zielpunkte in der Radverkehrsplanung. Sie sind Schnittstellen zwischen Fahrrad- und öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) beziehungsweise Fernverkehr.
Die verschiedenen Anforderungen an diese Schnittstellen ergeben sich aus den unterschiedlichen Nutzergruppen:
  • Nutzer des Bike and Ride im alltäglichen, zielgerichteten Verkehr (zum Beispiel vom Wohnort zur Arbeit),
  • ortsfremde Nutzer, meist Touristen.
Bahnhöfe sollten Fahrradabstellmöglichkeiten bieten und barrierefrei gestaltet sein, um die Fahrradmitnahme in den Fahrzeugen, in denen die Mitnahme erlaubt ist, zu ermöglichen. In Abhängigkeit von der Bedeutung und des Verkehrsaufkommens sollte es an Bahnhöfen besondere Serviceangebote geben. Dazu zählen zum Beispiel Fahrradverleihstationen, Reparaturservice, Informationen und Gepäckaufbewahrung [BMVBW02c].
Die Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen sollten diebstahl- und wettergeschützt und gut zu erreichen sein. Sie sollten sich in direkter Bahnhofsnähe befinden (möglichst maximal 50 bis 60 Meter von der Haltestelle beziehungsweise dem Bahnsteigzugang entfernt), um möglichst kurze Umsteigewege und -zeiten zu gewährleisten [LeitfInterde10].
Für alltägliche Nutzer sind vor allem schnelle und direkte Wege wichtig, das heißt der Bahnhof muss sicher und ohne Umwege erreichbar sein, da bei dieser Nutzergruppe die Zeiteffizienz von hoher Bedeutung ist. Der Radverkehr ermöglicht hier eine flächenhafte Vergrößerung des Einzugsbereiches eines Bahnhofes und kann eventuell sogar neues Kundenpotenzial für den ÖPNV erschließen [BMVBW98h, LeitfInterde10].
Für den touristischen Radverkehr sind die Attraktivität der Wegeführung und eine verlässliche Zielwegweisung entscheidend. Fahrradtouristen, die ihre Routen an Bahnhöfen des Nah- oder Fernverkehrs starten, sollten von dort aus wichtige Radrouten, Ziele etc. leicht auffinden können. Aber auch Ortsfremde und Touristen, die von außerhalb den Bahnhof mit dem Fahrrad erreichen wollen, sollten sich leicht orientieren und informieren können [BMVBW98h].
Für die Integration von Bahnhöfen in Radverkehrsnetze sollte also eine einheitliche und lückenlose Radwegweisung vorhanden sein. Diese Wegweisung sollte geeignete Strecken für Alltagsrouten empfehlen, Nah- und Fernziele enthalten und auch touristische Routen und Radfernwege integrieren. Für Radfahrer sind zudem die Angabe der Entfernungen sowie der Hinweis auf Fahrradabstellanlagen wichtig. Abbildung 1 zeigt ein Beispiel einer gelungenen Radwegweisung in Augsburg [BMVBS06n, BMVBW98h].
Beispiel einer Radwegweisung in AugsburgAbb. 1: Beispiel einer Radwegweisung in Augsburg [BMVBS06n]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vernetzung des nichtmotorisierten Verkehrs mit dem ÖPNV (Stand des Wissens: 01.03.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?301025
Literatur
[BMVBS06n] Korda, János, ADFC Kreisverband Augsburg, Merk, Anton, Stadt Augsburg, Tiefbauamt, Abt. Verkehrsplanung und Neubau Wegweisung: Flächendeckendes Konzept für eine Großstadt, veröffentlicht in Praxisbeispiele im Nationalen Radverkehrsplan, 2006
[BMVBW02c] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2002-2012, 2002/04
[BMVBW98h] o.A. Erster Bericht der Bundesregierung über die Situation des Fahrradverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998/03
[LeitfInterde10] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, G.-A., Aurich, T., Böhmer, T., Klotzsch, J. Leitfaden Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung , 2010/01
Weiterführende Literatur
[Nick95] Nickel, Bernhard E. Intelligente Vernetzung von Fahrradverkehr und ÖPNV - Lösungsansätze und Probleme, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 1-2, 1995
[BMVBS12q] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2020, Berlin, 2012/10
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?57848

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 16:13:16