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Sektorübergreifende Maßnahmen

Erstellt am: 20.11.2023 | Stand des Wissens: 20.11.2023
Synthesebericht gehört zu:

Die sektorübergreifenden Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 lassen sich folgenden Themen unterordnen: klimaneutrale Bundesverwaltung, nachhaltige Finanzpolitik, Forschung und Innovation sowie Klimaschutz und Gesellschaft. Zudem ist die CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Gebäude (beziehungsweise Wärme) eine sektorübergreifende Maßnahme. Dieses nationale Emissionshandelssystem erfasst den Ausstoß, der durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern im Verkehrs- und Gebäudesektor verursacht wird. Allerdings wird nicht bei den eigentlichen Emittenten, also den Endverbrauchern, angesetzt. Sondern es werden Unternehmen in das Emissionshandelssystem einbezogen, die die fossilen Energieträger in den Umlauf bringen. Das sind zum Beispiel Gaslieferanten oder Unternehmen aus der Mineralölindustrie. Sie sind als Teil des Emissionshandelssystems verpflichtet, sogenannte Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Für jede Tonne CO2, die sie im Laufe eines Jahres emittieren, müssen sie ein Zertifikat erwerben und wieder abgeben. Die entstandenen Mehrkosten werden dann an die Endverbraucher weitergegeben. Die CO2-Bepreisung verteuert also die Nutzung von Kraft- und Heizstoffen. Die zusätzlich generierten Einnahmen des Staates werden wiederum in Form von Förderungen klimafreundlicher Alternativen an Unternehmen und Endverbraucher zurückgegeben (zum Beispiel durch die Innovationsprämie für batterieelektrische oder Brennstoffzellenfahrzeuge). Damit wird mit dem nationalen Emissionshandelssystem sowohl ein Anreiz zur Treibhausgasminderung, als auch zum Umstieg auf klimafreundliche Alternativen gesetzt. [UBA23h; BMWK22k] Laut eines Gutachtens des Umweltbundesamtes besitzt die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems eine potenzielle Minderungswirkung von circa 6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030. Innerhalb des Klimaschutzprogramms ist sie damit die Maßnahme mit der größten prognostizierten Minderungswirkung. Über das Klimaschutzprogramm 2030 hinaus gelten nur noch die europäischen CO2-Grenzwerte für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge als wirkungsvollere Maßnahme zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors. [UBA20aj]

Das nationale Emissionshandelssystem wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt und startete mit einem Zertifikatspreis von 25 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2. Umgerechnet auf einen Liter Kraftstoff entspricht dies einer Preiserhöhung von weniger als 10 Cent. Mit dem Inkrafttreten der zweiten Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) am 16. Dezember 2022 wurde die ursprüngliche Preisentwicklung der Zertifikate für die kommenden Jahre angepasst (siehe Abbildung 1). Während es bis einschließlich 2025 noch Festpreise für die Zertifikate gibt, kann der Preis ab 2026 innerhalb einer festgelegten Preisspanne auf dem Markt gehandelt werden. [UBA23h]
Entwicklung der Zertifikatspreise in den Sektoren Verkehr und GebäudeAbb. 1: Entwicklung der Zertifikatspreise in den Sektoren Verkehr und Gebäude [UBA23h] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Mit der neuen Preisentwicklung steigen die Zertifikatspreise langsamer als ursprünglich geplant. Dabei hatten Umweltverbände wie der World Wide Fund For Nature (WWF) bereits mit Verabschiedung des Klimaschutzprogramms 2030 im Jahr 2019 die ursprünglichen Zertifikatspreise kritisiert. Diese seien bei 25 Euro pro Tonne CO2 ab dem Jahr 2021 praktisch wirkungslos und müssten daher auf 50 Euro pro Tonne CO2 angehoben werden. [WWF19] Als Folge der seit 2022 anhaltenden Energiekrise mit deutlich gestiegen Energiekosten sollten mit der Verlangsamung der Preisentwicklung jedoch die Haushalte und Wirtschaft entlastet werden. [BMWK22j]
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Klimaschutz auf Bundesebene (Stand des Wissens: 20.11.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?577337
Literatur
[BMWK22j] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Hrsg.) Habeck: "Wir gehen beim CO2-Preis bedachter vor und entlasten private Haushalte und Unternehmen", 2022/10/28
[BMWK22k] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Hrsg.) Klimaschutzbericht 2022, 2022/08/31
[UBA20aj] Umweltbundesamt (Hrsg.) Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 , 2020/03
[UBA23h] DEHSt - Nationalen Emissionshandel verstehen, 2023/02/22
[WWF19] World Wide Fund For Nature (WWF) (Hrsg.) POLITIK IST, WAS NOTWENDIG IST!, 2019/10/07
Glossar
Zugumlauf
Der Zugumlauf beschreibt das vollständige Abfahren eines festen Streckenzyklus (Kursverlauf, Haltepunkte etc.) im Rahmen des Fahrplanbetriebs. Die Dauer des Zugumlaufs ist nicht auf einen Kalendertag begrenzt, sondern kann auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
EU-Emissionshandelssystem Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?577401

Gedruckt am Samstag, 27. April 2024 08:34:29