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Selbstabholung

Erstellt am: 30.08.2012 | Stand des Wissens: 20.09.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. T. Blecker
Technische Universität Hamburg - Institut für Logistik und Unternehmensführung

Bei der Selbstabholung liegt die Zuständigkeit der Abholung und des Transportes der Ware an ihren Zielort, beim Käufer [Pues16]. Durch die Umstellung auf die Lieferklausel "ab Werk" wird der Kunde selbst aktiv und informiert sich selber bei seinen Zulieferern darüber, ob die benötigte Ware zur Verfügung steht. Dies kann entweder mit Hilfe einer Software geschehen, welche die Abverkaufszahlen erfasst oder, wie es bei anderen Betrieben der Fall ist, über eine Bestellung via Internet beziehungsweise Telefon/Fax. Falls die Beschaffung über eine Software gesteuert wird, bekommt der Empfängerbetrieb signalisiert sobald eine kritische Menge erreicht. Daraufhin kann der Empfängerbetrieb eine neue Lieferung veranlassen. Erkennt beispielsweise ein Lagermitarbeiter auf der Seite des Empfängers eine kritische Lagermenge, leitet er dies an die Einkaufsabteilung seines Unternehmens weiter oder veranlasst selber eine Neubestellung. Dadurch, dass der Empfänger der Ware selber die Transporte steuert, ergeben sich in der Regel höhere Bündelungseffekte und geringere Transportkosten, da gezielt Bestellungen konsolidiert werden können.

Des Weiteren ergeben sich durch das Beschaffungskonzept der Selbstabholung auch Vorteile in Bezug zur Situation an der Rampe. Da Fahrzeuge des eigenen Fuhrparks die Ware bei dem Hersteller abholen und diese zu den jeweiligen Betrieben beziehungsweise Filialen bringen, fallen in der Regel geringere Warte- und Standzeitenbei der Entladung an [BAG11, S.32]. Die kleinere durchschnittliche Sendungsgröße durch die verbesserte Bündelung der Warenaufträgen unterstützt diese positiven Effekte [BMVI14f]. Außerdem kann gezielt auf unerwartete Randerscheinungen wie Stau oder schlechtes Wetter reagiert und gegebenenfalls die Abholung auf eine andere Zeit verlegt werden. Überfüllte Warteplätze an der Rampe können somit von vornherein vermieden werden. Auf Seiten der Versender kann es bei dem Prinzip der Selbstabholung aber auch zu unerwünschten Wartezeiten an der Rampe kommen, wenn der Abholende seine Ware nicht wie vereinbart abholt. Gegebenenfalls sind eigene Lagerkapazitäten als Zwischenlager erforderlich, bis die Ware abgeholt werden kann.
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. T. Blecker
Technische Universität Hamburg - Institut für Logistik und Unternehmensführung
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Rampenmanagement (Stand des Wissens: 09.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?397693
Literatur
[BAG11] Bundesamt für Logistik und Mobilität (Hrsg.) Marktbeobachtung Güterverkehr, Sonderbericht zur Situation an der Laderampe, 2011/01
[BMVI14f] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Handbuch Schnittstelle Laderampe, 2014
[Pues16] Johannes Püster Prozessmodelle für Einzelhandel, Großhandel und E-Commerce- Erweiterung eines Referenzmodells für Handelsinformationssysteme, Ausgabe/Auflage 55, Logos Verlag Berlin GmbH, 2016/01/01, ISBN/ISSN 3832541713
Glossar
Versender Versender (auch Verlader genannt) sind Unternehmen, die Transportleistungen und verwandte logistische Dienstleistungen für ihre Sendungen nachfragen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?397661

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 19:53:33