Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Klimaschutz auf EU-Ebene

Erstellt am: 20.11.2023 | Stand des Wissens: 01.12.2023
Synthesebericht gehört zu:

Die Europäische Union (EU) ist einer der stärksten Unterstützer der Vereinten Nationen (United Nations, UN) und hat unter anderem aufgrund ihrer 27 Mitgliedstaaten ein großes Gewicht bei Verhandlungen im Rahmen der UN. Sie ist Vertragspartei aller wichtigen globalen Klimaabkommen und hat die Beschlüsse dieser Abkommen auf den UN-Klimakonferenzen entscheidend vorangetrieben. [Sche19] Der Verpflichtung aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015 im Fünf-Jahrestakt die nationalen Klimabeiträge (Nationally Determined Contributions, NDC) nachzubessern, ist die EU Ende 2020 nachgekommen. Dabei wurde das Klimaschutzziel von 40 auf 55 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 gegenüber 1990 angehoben. [EuRat20] Dieses und weitere Klimaschutzziele sind seit 2021 im Europäischen Klimagesetz verankert und damit für die EU-Mitgliedsstaaten rechtlich verpflichtend. [UBA23s] Neben dem Europäischen Klimaschutzgesetz sind insbesondere die in Tabelle 1 aufgelisteten Strategien und Instrumente von zentraler Bedeutung für die EU-Klimapolitik und deren Beitrag, die Erderwärmung um möglichst 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
 Zentrale Klimastrategien und -instrumente auf europäischer EbeneTab. 1: Zentrale Klimastrategien und -instrumente auf europäischer Ebene [EuRat23a; BMWK22f; EuKo19a; EUKo21; EuRat23b] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Der Europäische Grüne Deal (EGD) von 2019 ist die zentrale Strategie für die Umstellung auf eine ressourcenschonende und treibhausgasneutrale europäische Wirtschaft bis 2050. Das Europäische Klimagesetz hat 2021 das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 verbindlich festgeschrieben. Zudem wurden in dem Gesetz negative Treibhausgasemissionen nach 2050 und die Anhebung des Klimaschutzziels 2030 in Form einer Minderung von 40 auf 55 Prozent verankert. Mit dem Fit-für-55-Paket soll dem verschärften Ziel bis 2030 Rechnung getragen werden. Dazu wurden im Jahr 2021 17 Gesetzgebungsvorschläge von der Europäischen Kommissionen veröffentlicht, die im Gesetzgebungsprozess zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament verhandelt werden. [UBA23s] Einige der Gesetzgebungsvorschläge wurden bereits als Gesetze verabschiedet. So beispielsweise die Reform des EU-Emissionshandelssystems vom 25. April 2023. [EuRat23c] Mit der Reform werden pro Jahr weniger Emissionsrechte vergeben, der Seeverkehr ab 2024 in das bestehende System eingegliedert und ein separates Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Bereiche geschaffen. [EuRat23a] Das EU-Emissionshandelssystem und die EU-Klimaschutzverordnung sind die zwei wichtigsten klimapolitischen Instrumente zur Senkung der Treibhausgasemissionen auf EU-Ebene. Im Rahmen des Fit-für-55-Paketes wird außerdem eine Reform der EU-Klimaschutzverordnung verhandelt. [BMWK22f]
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Klimawandel und Verkehr (Stand des Wissens: 06.12.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?346302
Literatur
[BMWK22f] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Hrsg.) Klimaschutz in Zahlen: Aktuelle Emissionstrends und Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland - Ausgabe 2022, 2022/07
[EuKo19a] Europäische Kommission (Hrsg.) Der europäische Grüne Deal, 2019
[EUKo21] Europäische Kommission (Hrsg.) European Climate Law, 2021/07
[EuRat20] Europäischer Rat (Hrsg.) Übereinkommen von Paris: Rat übermittelt NDC-Vorlage im Namen der EU und der Mitgliedstaaten , 2020/12/18
[EuRat23a] Europäischer Rat (Hrsg.) Fit für 55: Reform des EU-Emissionshandelssystems, 2023/05/15
[EuRat23b] Europäischer Rat (Hrsg.) Fit für 55, 2023/11/15
[EuRat23c] Europäischer Rat (Hrsg.) "Fit für 55": Rat verabschiedet wichtige Rechtsakte zur Verwirklichung der Klimaziele für 2030 , 2023/04/25
[Sche19] Dr. Manuela Scheuermann Die europäische Union und die vereinten nationen, 2019/01, ISBN/ISSN 1614-5453
[UBA23s] Umweltbundesamt (Hrsg.) Internationale Klimapolitik, 2023/09/04
Glossar
EU-Emissionshandelssystem Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?577353

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 13:42:51