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Klimaschutz auf globaler Ebene

Erstellt am: 20.11.2023 | Stand des Wissens: 20.11.2023
Synthesebericht gehört zu:

Auf globaler Ebene sind die Vereinten Nationen (United Nations, UN) mit ihren 193 Mitgliedsstaaten der wichtigste Akteur in Sachen Klimaschutz. Das erste große Klimaabkommen, die Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC), wurde 1992 im Rahmen des UN-Weltgipfels für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro beschlossen. In diesem Abkommen wurde erstmals das übergeordnete Ziel festgehalten, die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre zu stabilisieren, um eine drastische Störung des Klimasystems zu verhindern. [UBA17d] Mit Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention 1994, finden seit 1995 jährliche Treffen der Vertragsstaaten statt, die sogenannten Vertragsstaatenkonferenzen (Conferences of the Parties, COP), auch UN-Klimakonferenzen genannt. Auf der dritten UN-Klimakonferenz 1997 in Kyoto wurde das zweite große Klimaabkommen beschlossen, das sogenannte Kyoto-Protokoll. Mit Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Jahr 2005 verpflichteten sich die meisten Industrieländer rechtsverbindlich, ihre Treibhausgasemissionen zwischen 2008 und 2012 zu reduzieren. [Frah22] Das Protokoll wurde anschließend bis zum Jahr 2020 verlängert und von da an vollständig vom Pariser Klimaabkommen abgelöst. [BReg22d]

Auf der 21. UN-Klimakonferenz 2015 in Paris wurde das zentrale Ziel festgelegt, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius, idealerweise aber unter 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter (1850 bis 1900) zu begrenzen. Im Unterschied zum Kyoto-Protokoll, haben sich im Pariser Klimaabkommen alle 193 Mitgliedsstaaten der UN (plus der Europäischen Union) dazu verpflichtet, Klimaschutzbeiträge zu leisten. [UN23b] Allerdings werden diese Klimaschutzbeiträge nicht wie im Kyoto-Protokoll im Top-Down-Ansatz von zentraler Stelle vorgeschrieben, sondern eigenständig im Bottom-Up-Ansatz von den Vertragsstaaten als Selbstverpflichtung festgelegt. Diese nationalen Klimabeiträge (Nationally Determined Contribution, NDC) sind das Kernstück des Pariser Klimaabkommens. Die Vertragsstaaten sind rechtlich verpflichtet die nationalen Klimabeiträge zu erarbeiten, alle fünf Jahre nachzubessern und dem UN-Klimasekretariat vorzulegen. Es besteht jedoch keine rechtliche Bindung, die nationalen Klimabeiträge umzusetzen. Dementsprechend stehen der UN keine Instrumente zur Verfügung, mit denen sie die Vertragsstaaten zu mehr Klimaschutz zwingen könnte. In den Jahren 2020 und 2021 wurden die Vertragsstaaten erstmals aufgefordert, ihre nationalen Klimabeiträge zu überarbeiten und ambitionierter zu gestalten. [Frah22; BMZ23a] Dieser Aufforderung ist zwar ein Großteil der Staaten nachgekommen, trotzdem reichen die dort festgelegten Maßnahmen laut Emissions Gap Report des Umweltprogramms der UN (United Nations Environment Programme, UNEP) nicht aus, um selbst bei vollständiger Umsetzung eine Beschränkung des Temperaturanstieges auf unter 2 Grad Celsius zu erreichen. [UNEP] Aus diesem Grund wurden die Vertragsstaaten auf der 27. UN-Klimakonferenz 2022 in Sharm El Sheikh aufgefordert, ihre nationalen Klimabeiträge bis Ende 2023 anzupassen und dadurch auf einen 1,5-Grad-Celsius-Pfad zu bringen. Neben der Beschränkung des Temperaturanstieges wurden mit dem Pariser Klimaabkommen unter anderem die Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts, die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel (Adaption) und die finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer durch die Industrieländer beschlossen. [Frah22] Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die zentralen Klimaabkommen und -instrumente auf globaler Ebene.
Zentrale Klimaabkommen und -instrumenteTab. 1: Zentrale Klimaabkommen und -instrumente auf globaler Ebene (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Themen, die die Diskussion in der internationalen Klimapolitik bestimmen, sind sowohl die Adaption und Mitigation als auch klimabedingte Verluste und Schäden. Bei Adaption geht es um die Anpassung an die Klimafolgen, also zum Beispiel den Bau von Staudämmen, um sich vor Überflutungen zu schützen. Die Mitigation adressiert dagegen die Eindämmung des Klimawandels durch die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Wenn es um die bereits spürbaren Auswirkungen des Klimawandels auf die bebaute und natürliche Umwelt geht (zum Beispiel durch Überschwemmungen oder Waldbrände), spricht man von Schäden (reversibel) und Verlusten (irreversibel). Mit der Klimafinanzierung werden Entwicklungsländer von Industriestaaten finanziell bei der Adaption, Mitigation sowie der Behebung von Schäden und Verlusten unterstützt. [Frah22]  Auf der UN-Klimakonferenz 2009 in Kopenhagen wurde erstmalig die Zusage der Industrieländer gegeben, die finanzielle Unterstützung schrittweise bis 2020 auf 100 Milliarden US-Dollar jährlich zu erhöhen. Im Pariser Klimaabkommen von 2015 wurde diese Zusage bestätigt und festgehalten, dass im Zeitraum von 2020 bis 2025 jährlich 100 Milliarden US-Dollar gezahlt werden sollen. Bislang fließen die Gelder in unterschiedliche multilaterale Klimafonds (beispielsweise den Grünen Klimafonds) oder bilateral zwischen Partnerländern. Außerdem werden private Mittel bereitgestellt, jedoch nicht in dem Maße wie erhofft. Die kollektive Klimafinanzierung im Jahr 2020 lag bei 83,3 Milliarden US-Dollar und verfehlte demnach ihr Ziel. Internationale Hilfs- und Entwicklungsorganisationen wie Oxfam kritisieren, dass der tatsächliche Wert der Unterstützung wohl noch tiefer läge, da auch Finanzierungsprogramme berücksichtigt würden, bei denen Klimaschutz nur eine untergeordnete Rolle spiele. Weiterhin bemängeln sie, dass ein Großteil der Gelder als Kredite, ohne vergünstigte Konditionen, gezahlt würden. Dies erhöhe weiterhin die Schuldenlast der Entwicklungsländer, die bislang stärker von den Auswirkungen (Schäden und Verlusten) der Klimakrise betroffen sind. [Kowa22
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Klimawandel und Verkehr (Stand des Wissens: 06.12.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?346302
Literatur
[BMZ23a] Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Hrsg.) Nationale Klimabeiträge (englisch: Nationally Determined Contributions, NDCs), 2023
[BReg22d] Bundesregierung (Hrsg.) Weltklimakonferenzen - ein Rückblick , 2022/11/04
[Frah22] Timo Frahm Die Vereinten Nationen und der Klimawandel, 2022/12, ISBN/ISSN 1614-545
[Kowa22] Jan Kowalzig Neue OECD-Zahlen: Industrieländer brechen $100-Milliarden-Versprechen, 2022/08/11
[UBA17d] Umweltbundesamt (Hrsg.) Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC), 2017/03/09
[UN23b] United Nations (Hrsg.) The Paris Agreement, 2023
[UNEP] United Nations Environment Programme (Hrsg.) Emissions Gap Report 2020, 2020, ISBN/ISSN 978-92-807-3812-4

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?577347

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 14:03:59