Akzeptanz und Nutzungshemmnisse
Erstellt am: 18.09.2003 | Stand des Wissens: 10.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Akzeptanz- oder Nutzungshemmnisse des Carsharings liegen begründet
- in der Bekanntheit des Ansatzes,
- auf funktionaler Ebene sowie
- auf emotionaler Ebene.
Während im Jahr 2001 53 Prozent der Befragten (n = 1000) noch nie etwas von Carsharing gehört hatten beziehungsweise sich nichts Genaues darunter vorstellen konnten [BAST04b, S. 65], ist heutzutage der Mehrheit der Führerscheinbesitzer in Großstädten der Begriff Carsharing bekannt. Nur 13 Prozent haben noch nie von Carsharing gehört (siehe Abbildung 1) [ADAC15].
Abbildung 1: Bekanntheit von Carsharing [ADAC15]
Viele der jetzigen Carsharing-Mitglieder sind durch Freunde, Bekannte aber auch durch eigenes Interesse auf das Carsharing aufmerksam geworden. Werbung stellt nebenbei ein wichtiges Informationsmedium dar [MVV12].
Im Vergleich zur privaten Pkw-Nutzung ergeben sich auf funktionaler Ebene beim Carsharing einige Besonderheiten:
- Im Vergleich zur Nutzung des eigenen Pkw ist ein Planungs- und Buchungsaufwand vorhanden. Allerdings entfällt auch in regelmäßigen Abständen Aufwand für die Wartung des Fahrzeuges (zum Beispiel Reinigung oder Reifenwechsel).
- In den Anfängen des Carsharings war aufgrund der geringen Nutzerzahl und nur wenig verfügbaren Carsharing-Autos eine durchschnittliche Wegezeit von 13 Minuten zum Stellplatz zurückzulegen [Koss02; Pete95]. Trotz stark gestiegener Nutzerzahlen und der daraus resultierenden größeren Standortdichte in den letzten Jahren können die Zugangszeiten zum Stellplatz des privaten Autoverkehrs (noch) nicht erreicht werden. Im privaten Autoverkehr liegt diese Zugangszeit in der Regel bei ein bis zwei Minuten. Beim stationsbasierten Carsharing entfällt jedoch aufgrund fest reservierter Parkplätze auch die Zeit für eine Parkplatzsuche und das Parkticket.
- Der Nutzer hat keine 100-prozentige Sicherheit, den gewünschten Wagen zu bekommen.
Carsharing besitzt auf emotionaler Ebene die systemimmanente Eigenschaft, dass es sich nicht um ein "eigenes Auto" handelt. Damit entfällt die Möglichkeit der Präsentation eines "Prestigeobjektes" vor der Haustür, sofern Carsharing als Ersatz für einen Erst-Pkw dient. Zudem kann das Teilen eines derart hochwertigen Gegenstandes zum Teil mit Hemmungen und Abneigungen verbunden sein.
Zur Akzeptanzsteigerung des Carsharings können folgende Maßnahmen dienen:
- Erhöhung der Stationsdichte bis zur fußläufigen Erreichbarkeit,
- Bereitstellung der Fahrzeuge an Knotenpunkten,
- Bereitstellung der Fahrzeuge in dicht besiedelten Wohngebieten [UBA20z],
- Anbindung an den Öffentlichen Verkehr,
- Einrichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen (Mobilpunkte) [UBA20z],
- flexible Zuteilung der Fahrzeuge zu den Standorten entsprechend der Nachfrage,
- Bereitstellung auch an Standorten, wo bisher noch keine Nachfrage vorhanden ist,
- Ermöglichen sogenannter "Quernutzungen", das heißt, dass auch Fahrzeuge anderer Anbieter genutzt werden können [Kell00; Pesc96] und
- Bereitstellung von E-Fahrzeugen, da Carsharing-Nutzer eine hohe Akzeptanz für elektrisches Carsharing sowie für das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs besitzen [Wimo15].