Kosten und Tarife des Carsharings
Erstellt am: 18.09.2003 | Stand des Wissens: 10.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die beim Carsharing für den Nutzer anfallenden Kosten teilen sich in einmalige, fixe und variable Kosten auf.
Die einmaligen Kosten bestehen aus einer Anmeldegebühr und selten auch aus einer Kaution, die der Nutzer am Ende seiner Mitgliedschaft zurückerhält. Sie dienen den Carsharing-Organisationen unter anderem als Kapitalstock zur Beschaffung von neuen Fahrzeugen und zur Systemeinrichtung. Diese Kosten schwanken zwischen den einzelnen Carsharing-Anbietern.
Fixe Kosten, die fahrtenunabhängig sind, fallen in der Regel in Form eines monatlichen Mitgliedsbeitrages an. Über sie werden unter anderem laufende Kosten der Bereitstellung und Kundenbetreuung abgedeckt [Ber16].
Variable Kosten (Mietpreise) fallen bei jeder Nutzung an. Sie sind sowohl kilometer- als auch stundenabhängig, wobei die Kosten für Treibstoff, Versicherung, Reparatur und Wartung inbegriffen sind. Die Tarife variieren je nach Fahrzeugkategorie und Uhrzeit der Buchung. Free-Floating Anbieter rechnen meist pro gefahrene Minute ab und die stationären Anbieter hingegen pro gebuchte Stunde und Kilometer [Cars18]. Die stationsbasierten Angebote sind preiswerter als das reine Free-Floating [bcs17b].
Um eine möglichst nutzungsabhängige und -steuernde Kostenzuordnung zu realisieren, überwiegen variable Kosten gegenüber den relativ geringen fixen Kosten. Für Wenig- und Gelegenheitsfahrer ist Carsharing daher bis zu einer Fahrleistung bis zu 10.000 Kilometern pro Jahr günstiger als ein eigenes Auto zu besitzen [bcs17b].
Die einmaligen Kosten bestehen aus einer Anmeldegebühr und selten auch aus einer Kaution, die der Nutzer am Ende seiner Mitgliedschaft zurückerhält. Sie dienen den Carsharing-Organisationen unter anderem als Kapitalstock zur Beschaffung von neuen Fahrzeugen und zur Systemeinrichtung. Diese Kosten schwanken zwischen den einzelnen Carsharing-Anbietern.
Fixe Kosten, die fahrtenunabhängig sind, fallen in der Regel in Form eines monatlichen Mitgliedsbeitrages an. Über sie werden unter anderem laufende Kosten der Bereitstellung und Kundenbetreuung abgedeckt [Ber16].
Variable Kosten (Mietpreise) fallen bei jeder Nutzung an. Sie sind sowohl kilometer- als auch stundenabhängig, wobei die Kosten für Treibstoff, Versicherung, Reparatur und Wartung inbegriffen sind. Die Tarife variieren je nach Fahrzeugkategorie und Uhrzeit der Buchung. Free-Floating Anbieter rechnen meist pro gefahrene Minute ab und die stationären Anbieter hingegen pro gebuchte Stunde und Kilometer [Cars18]. Die stationsbasierten Angebote sind preiswerter als das reine Free-Floating [bcs17b].
Um eine möglichst nutzungsabhängige und -steuernde Kostenzuordnung zu realisieren, überwiegen variable Kosten gegenüber den relativ geringen fixen Kosten. Für Wenig- und Gelegenheitsfahrer ist Carsharing daher bis zu einer Fahrleistung bis zu 10.000 Kilometern pro Jahr günstiger als ein eigenes Auto zu besitzen [bcs17b].
Es können zusätzliche Kosten beim Carsharing für eine verspätete Rückgabe, Strafzettel, Beschädigungen, Verschmutzungen und telefonische Buchung entstehen [Bmub21].
Die einzelnen Anbieter werben teilweise mit speziellen Tarifen, um so Anreize für einzelne Nutzergruppen zu schaffen. So gibt es spezielle Tages- und Wochentarife, Wenig- und Vielfahrertarife sowie Studierendenrabatte. Es bestehen Vergünstigungen durch Kooperationen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Autovermietungen und Unternehmen [Koss02, S. 69ff.]. Einige Anbieter verzichten bei bestimmten Tarifoptionen auf den monatlichen Mitgliedsbeitrag, wobei bei diesen Tarifen die variablen Kosten dann dementsprechend höher sind. Bei Kooperationen mit ÖPNV-Unternehmen fällt beispielsweise für ÖPNV-Zeitkartenkunden beim Carsharing nur die Hälfte der Kaution und der Aufnahmegebühr an.
Die einzelnen Anbieter werben teilweise mit speziellen Tarifen, um so Anreize für einzelne Nutzergruppen zu schaffen. So gibt es spezielle Tages- und Wochentarife, Wenig- und Vielfahrertarife sowie Studierendenrabatte. Es bestehen Vergünstigungen durch Kooperationen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Autovermietungen und Unternehmen [Koss02, S. 69ff.]. Einige Anbieter verzichten bei bestimmten Tarifoptionen auf den monatlichen Mitgliedsbeitrag, wobei bei diesen Tarifen die variablen Kosten dann dementsprechend höher sind. Bei Kooperationen mit ÖPNV-Unternehmen fällt beispielsweise für ÖPNV-Zeitkartenkunden beim Carsharing nur die Hälfte der Kaution und der Aufnahmegebühr an.
Keine Kosten fallen beim Carsharing - im Vergleich zu einem eigenen Fahrzeug - für Anschaffung, Steuern, Versicherung, Treibstoff, Wartung, Reifenwechsel, Reparaturen, Reinigung und Stellplatz an.