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Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)

Erstellt am: 21.03.2023 | Stand des Wissens: 21.03.2023
Zitiert als:   [EmoGa]
Art:   Gesetz
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Bundesregieerung
Datum des Inkrafttretens:   2015/06/12
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) setzt Anreize für den Umstieg auf eine nachhaltige Mobilität durch Förderung von Elektrofahrzeugen im Vekehr. Das Gesetz dient als Grundlage, um elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum besondere Vorzüge wie eigene, gebührenfreie Parkplätze einzuräumen, und ermöglicht die dafür erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge mit dem E-Kennzeichen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?568712

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 07:49:49