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Förderprogramme

Erstellt am: 24.02.2023 | Stand des Wissens: 24.02.2023
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IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) hat die Bundesregierung ressortübergreifend einen kohärenten Handlungsrahmen für die künftige Erzeugung, den Transport, die Nutzung und die Weiterverwendung von Wasserstoff geschaffen. Neben der Etablierung von Wasserstofftechnologien als Kernelement der Energiewende sind sowohl die Schaffung von regulatorischen Voraussetzungen für den Markthochlauf als auch die Forcierung von Forschung und Entwicklung und der Technologieexport rund um innovative Wasserstofftechnologien wesentliche Ziele der NWS. Die Mittelplanung beläuft sich auf sieben Milliarden Euro national und weitere zwei Milliarden Euro international [BMWi20b].
In der NWS wurden 38 konkrete Maßnahmen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg definiert. In der ersten Phase der NWS (Aktionsplan) sollen diese Maßnahmen bis zum Jahr 2023 den Markthochlauf starten und Grundlagen für einen funktionierenden Heimatmarkt anstoßen. In der zweiten Phase sollen ab 2024 bis zum Jahr 2030 der Heimatmarkt sowie der Markthochlauf gestärkt werden. Von den 38 Maßnahmen beziehen sich neun explizit auf den Verkehrssektor diesem Sektor werden somit die meisten Einzelmaßnahmen zugeschrieben. Weitere drei Maßnahmen adressieren zusätzlich Infrastruktur und Versorgung.
In der Maßnahme 6 der NWS werden die Fördermaßnahmen im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP), in welchem die Bundesregierung seit 2006 die Marktvorbereitung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie fördert [NOW22a] , fortgesetzt und zusätzliche Fördermöglichkeiten aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) bis 2023 geschaffen. Es wird die technologieoffene Marktaktivierung zur Unterstützung von Investitionen in Wasserstoffnutzfahrzeuge, Binnen- und Küstenschifffahrt, Pkw in Flottenanwendungen) gefördert. Im HyLand-Programm aus dem Jahr 2019 werden in einem dreistufigen Ansatz die Erstellung, Verfeinerung und Umsetzung integrierter regionaler Wasserstoff-Konzepte gefördert. Im September 2021 wurde in einer zweiten Runde die Auswahl von Regionen verkündet. Weiterhin sollen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit dem Ziel weiterer Kostenreduktion, beispielsweise im Bereich Nutzfahrzeuge, gefördert werden. Ein koordinierter Aufbau einer bedarfsgerechten Tankinfrastruktur zur Versorgung der Fahrzeuge, auch im schweren Straßengüterverkehr, im öffentlichen Personennahverkehr und im Schienenpersonennahverkehr wird zudem in Maßnahme 8 adressiert. Der EKF enthält hierfür über alle alternativen Technologien bis zum Jahr 2023 3,4 Milliarden Euro. Ebenfalls wird der Aufbau einer wettbewerbsfähigen Zulieferindustrie für Brennstoffzellensysteme unterstützt (Maßnahme 10) [BMWi20b].
Auf Ebene der europäischen Union (EU) will die Bundesregierung Investitionen in Forschung, Entwicklung und Demonstration von grünem Wasserstoff stärken. Eine Option dafür ist die Schaffung eines neuen Important Project of Common European Interest (IPCEI) ein gemeinsames Projekt mit anderen EU-Mitgliedsstaaten für den Bereich Wasserstofftechnologien und -systeme (Maßnahme 31). Das Bundesverkehrsministerium ist dabei für potenzielle IPCEI-Projekte mit Verkehrsbezug verantwortlich [BMWi20b].

Die Fördermaßnahmen des Bundesverkehrsministeriums erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette. Eine Übersicht über alle Förderbereiche ist in Abbildung 14 dargestellt.

foerderung wasserstoff.jpgAbb. 1: Förderungen des Verkehrsministeriums von Wasserstoff im Verkehr [BMDV21e] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
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Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Klimaschutzpotenzial der Wasserstoffanwendung im Verkehrssektor (Stand des Wissens: 27.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?567750
Literatur
[BMDV21e] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Deutschland wird Wasserstoffland, 2021/04/28
[BMWi20b] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) Die Nationale Wasserstoffstrategie, 2020/06
[NOW22a] NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (Hrsg.) Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzelle, 2022
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Schienenpersonennahverkehr
Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
H2 Wasserstoff ("H2" = grch.-lat. für hydrogenium "Wassererzeuger") ist das chemische Element mit der Ordnungszahl 1. Wasserstoff stellt sowohl bezogen auf die Masse (75%) als auch bezogen auf die Zahl der Teilchen (91%) das häufigste aller im All vorkommenden Elemente dar. Wasserstoff ist ein farb- und geruchloses Gas welches in der Natur aufgrund der hohen Reaktivität nicht in seiner elementaren Form vorkommt. Wasserstoff liegt gebunden in Form von Erdöl und Erdgas, in Mineralien, in Biomasse, aber vorwiegend in Form von Wasser vor. Wasserstoff ist somit ein Sekundärenergieträger (Energiespeicher)und muss erst aus den oben genannten fossilen oder nicht fossilen Primärenergieträgern unter Einsatz von zusätzlicher Energie hergestellt werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?567679

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 12:12:46