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Rechtliche Rahmenbedingungen

Erstellt am: 24.02.2023 | Stand des Wissens: 24.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Gegenwärtig existiert noch kein konsistenter Rechtsrahmen für eine Wasserstoffwirtschaft über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Für den geplanten Hochlauf einer funktionierenden Wasserstoffwirtschaft braucht es jedoch einen konsistenten und verlässlichen Rechtsrahmen auf nationaler und europäischer Ebene, der Geschäftsmodelle für einen vielfältigen Einsatz von Wasserstoff fördert und eine gezielte Steuerungswirkung entfaltet. Grüner Wasserstoff, der maßgeblich für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft sein wird, wird in derzeitigen Regelungsbereichen nur ansatzweise oder gar nicht adressiert. Diese fragmentarischen Rahmenbedingungen setzen keine ausreichenden und rechtssicheren Anreize für einen Markthochlauf. Zudem erfolgt keine ausreichende Steuerung hinsichtlich der vermehrten Erzeugung, des Transports, der Speicherung und letztlich der Nutzung von grünem Wasserstoff in verschiedenen Sektoren. [SUER21] Regulatorische Hemmnisse und Hürden müssen identifiziert, Handlungsoptionen abgeleitet und auf die politische Ebene übertragen werden. Das aktuelle Recht enthält beispielsweise keine übergreifende Begriffsdefinition oder auch -klärung, was grüner Wasserstoff ist. Dies wird zwar in Teilbereichen geregelt, aber ein übergreifendes Konzept ist nach bislang nicht vorgesehen [SUER21]. Neben der Zertifizierung von grünem Wasserstoff muss ebenfalls dessen Anrechenbarkeit und internationaler Handel reguliert werden. Die Anrechnung meint die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und Vorgaben im Rahmen von Privilegien, beispielsweise der Entfall der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (EEG-Umlage) oder die Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr.
Es gilt zu erwähnen, dass sich der für Wasserstoff relevante Rechtsrahmen derzeit im Umbruch befindet es gibt eine Vielzahl von aktuellen Gesetzgebungsprozessen, sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene. Nicht zuletzt wurden durch die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) der Bundesregierung Rahmenbedingungen für ein Wasserstoffwirtschaftsrecht geschaffen. Zahlreiche Förderprogramme sollen den Markthochlauf in zwei Phasen bis zum Jahr 2030 unterstützen. Die Förderprogramme, sowie Gesetze und Verordnungen, die den Markthochlauf der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrssektor unterstützen sollen, werden in den folgenden Syntheseberichten vorgestellt.
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Klimaschutzpotenzial der Wasserstoffanwendung im Verkehrssektor (Stand des Wissens: 27.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?567750
Literatur
[SUER21] Stiftung Umweltenergierecht Wasserstoff, ein neues Rechtsgebiet entsteht, 2021/06
Glossar
Wasserstoffwirtschaft
Eine vor allem auf dem Energieträger Wasserstoff beruhende Energiewirtschaft.
H2 Wasserstoff ("H2" = grch.-lat. für hydrogenium "Wassererzeuger") ist das chemische Element mit der Ordnungszahl 1. Wasserstoff stellt sowohl bezogen auf die Masse (75%) als auch bezogen auf die Zahl der Teilchen (91%) das häufigste aller im All vorkommenden Elemente dar. Wasserstoff ist ein farb- und geruchloses Gas welches in der Natur aufgrund der hohen Reaktivität nicht in seiner elementaren Form vorkommt. Wasserstoff liegt gebunden in Form von Erdöl und Erdgas, in Mineralien, in Biomasse, aber vorwiegend in Form von Wasser vor. Wasserstoff ist somit ein Sekundärenergieträger (Energiespeicher)und muss erst aus den oben genannten fossilen oder nicht fossilen Primärenergieträgern unter Einsatz von zusätzlicher Energie hergestellt werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?567653

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 13:47:55