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Akteure beim Einsatz von Drohnen

Erstellt am: 12.08.2021 | Stand des Wissens: 12.07.2024
Synthesebericht gehört zu:

Beim Einsatz von Drohnen lässt sich hinsichtlich einer privaten und kommerziellen Nutzung unterscheiden, wobei der Anteil privat genutzter Drohnen bisher deutlich überwiegt (ca. 85 Prozent aller im Umlauf befindlichen Drohnen). Jüngst nimmt die kommerzielle Nutzung von Drohnen allerdings deutlich an Fahrt auf. Dies zeigt der drastische Anstieg um 43 Prozent an gewerblich genutzten Drohnen im Kalenderjahr 2022/2023. Prognosen zufolge wird bis zum Jahr 2030 die Anzahl der privat genutzten Drohnen in Deutschland zudem weiter zurückgehen, während die Menge an kommerziell genutzten um etwa 40 % ansteigt (von 56 im Jahr 2022 zu 80 im Jahr 2030). Es wird mit einer Marktnachfrage von heute 955 Millionen Euro gerechnet, wovon 893 Millionen Euro aus dem kommerziellen Markt stammen [BDLI23].
Die Akteure, die beim steigenden Einsatz von Drohnen als kommerzielles Verkehrsmittel eine Rolle spielen, können in direkte und indirekte Akteure unterteilt werden. Während die direkten Akteure bereits heute einen aktiven Beitrag zur Implementierung von Drohnen leisten, sind die indirekten Akteure größtenteils noch als Akteure der Zukunft zu verstehen, da diesen erst im fortgeschrittenen Stadium der Drohneneinführung ein größeres Gewicht zugesprochen wird.
Zu der ersten Gruppe gehören direkte Akteure, die aktiv schon heute den Einsatz von Drohnen mitgestalten. Neben Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zählen hierzu Investoren, Hersteller, Betreiber/Dienstleister, Nutzer sowie die öffentliche Hand. Sie befassen sich mit unterschiedlichen Aspekten des Drohneneinsatzes und beeinflussen diesen auf verschiedene Weisen.
Der Herstellermarkt besteht aus einer in mehrerlei Hinsicht heterogenen Gruppe von Unternehmen, die die Forschung und Entwicklung der Drohnen vorantreiben. So agieren dort, teilweise auch in Kooperation, Großkonzerne der KEP-Branche, bei denen die Drohnen nicht im Zentrum der geschäftlichen Tätigkeiten stehen, ebenso wie junge, spezialisierte Start-Ups. Dabei variiert die Spezialisierung der Unternehmen von Hardware- und Softwareentwicklung über Informations- und Telekommunikation sowie Logistikdienstleistung bis hin zur klassischen Luftfahrtindustrie. Prominente Beispiele von Großkonzernen aus dem Silicone Valley sind die Alphabet-Tochtergesellschaft Wing oder das Amazon "Prime Air"-Programm [WA18, CNBC24]. Auch deutsche Logistikdienstleiser wie beispielweise Hermes und die deutsche Post DHL sind beteiligt [BMVI20ag]. Begleitet wird der noch andauernde Forschungs- und Entwicklungsprozess außerdem durch Forschungseinrichtungen und Universitäten.
In der letzten Dekade haben unterschiedliche Investoren in deutsche Drohnenunternehmen investiert (davon über 90 Prozent in den vergangenen zwei Jahren). Damit beläuft sich der deutsche Drohnenmarkt auf ein Volumen von circa 955 Millionen Euro. Besonders hervorzuheben ist dabei die Stellung Deutschlands als größter Flugtaximarkt Europas mit einer aktuellen Größe von 16,6 Millionen Euro und einem prognostizierten Wachstum auf 167 Millionen Euro bis zum Jahr 2030. [BDLI23].
Die Grenzen zwischen den einzelnen Akteursgruppen sind nicht immer trennscharf. Als zukünftige Betreiber von Drohnen kommen besonders Transportdienstleister, die derzeit keine eigenen Drohnen entwickeln, in Frage. In den Anwendungsbereichen des Rettungswesens sind schon heute die Polizei oder die Feuerwehr Betreiber von Drohnen.
Die öffentliche Hand stellt die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Der gesetzliche und rechtliche Rahmen ist dabei nicht nur für den Einsatz von Drohnen, sondern ebenfalls bereits für die Herstellung zu definieren [KBF20].
In der EU wurde zu diesem Zweck die U-Space-Verordnung verabschiedet, deren Umsetzung und Durchführung den einzelnen Mitgliedsstaaten obliegt. Die Durchführungsverordnung soll als gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von geographischen Gebieten dienen, die den sicheren und effizienten Betrieb von AUS ermöglichen (sog. U-Space-Lufträume) [BMDV22aa]. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Förderlinie Innovative Luftmobilität verschiedene innovative Anwendungen von Drohnen, u. a. mit den Themenbereichen Luftverkehrssicherheit, Datenverfügbarkeit, Mobilität, Lebensrettung und Versorgung im ländlichen Raum [BMDV22ab].
Analog der bemannten Luftfahrt sind die Anforderungen an die Betriebssicherheit der Drohnen und an die Luftsicherheit hoch. Die Bundesregierung Deutschlands steht selbst in der Verantwortung, einen entsprechenden rechtlichen Rahmen festzulegen, und stellte im Mai 2020 den Aktionsplan "Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte" vor. Dieser zielt darauf ab, technische und rechtliche Standards auf globaler Ebene zu entwickeln [BMVI20ag].
Als indirekter Akteur ist derzeit im Wesentlichen die Bevölkerung anzusehen, die zukünftig durch die Auswirkungen des Drohneneinsatzes betroffen sein wird. Diese können positiver Natur sein, wie die Verringerung des Verkehrsaufkommens, die Einsparung von Reisezeit und die Entlastung der Umwelt durch den Einsatz von Drohnen anstelle oder in Kombination mit Lieferwagen (insbesondere innerhalb der urbanen Gebiete). Jedoch können auch negative Auswirkungen auftreten, wie die Lärmbelästigung und die Verletzung der Privatsphäre [WiBe19, DoElHo20, KBF20]. Drohnen sind selbst in Situationen, in denen sie nur als Transportmittel eingesetzt werden, mit Datenerfassungstechnologien, wie Kameras oder Detektoren, ausgestattet, die sie benötigen um Kollisionen zu vermeiden [KBF20]. Dies kann jedoch auch zu einer unrechtmäßigen Erfassung von privaten Daten führen, was derzeit öffentlich diskutiert wird. Die öffentliche Akzeptanz durch die Bevölkerung ist für den weiteren Verlauf der Umsetzung von großer Bedeutung.
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Integration von Drohnen als Ergänzung des Verkehrssystems zum Transport von Personen und Gütern (Stand des Wissens: 25.08.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?539652
Literatur
[BDLI23] Bundesverband der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (Hrsg.) Studie zum deutschen Drohnen-, Flugtaxi-, sowie Drohnendetektions- und -abwehrmarkt, 2023/07/10
[BMDV22aa] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Lösungen und Handlungsempfehlungen für die nationale Umsetzung der U-Space-Verordnung - LUV, 2022/01/18
[BMDV22ab] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) BMDV fördert innovative Anwendungen mit Drohnen, 2022/09/28
[BMVI20ag] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.) Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte. Aktionsplan der Bundesregierung 2020, 2020/05
[CNBC24] Annie Palmer Amazon ends drone program in California, plans to start deliveries in Arizona later this year, 2024/04
[DoElHo20] Doole, Malik, , Ellerbroek, Joost, , Hoekstra, Jacco Estimation of traffic density from drone-based delivery in very low level urban airspace, 2020/09
[KBF20] Kellermann, R., , Biehle, T., , Fischer, L. Drones for parcel and passenger transportation: A literature review, 2020
[WA18] Wing Aviation LLC (Hrsg.) Wing better delivery, 2018
[WiBe19] Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium Verkehr und digitale Infrastruktur Umgang mit Drohnen im deutschen Luftraum. Verkehrspolitische Herausforderungen im Spannungsfeld von Innovation, Safety, Security und Privacy, 2019/04
Glossar
Zugumlauf
Der Zugumlauf beschreibt das vollständige Abfahren eines festen Streckenzyklus (Kursverlauf, Haltepunkte etc.) im Rahmen des Fahrplanbetriebs. Die Dauer des Zugumlaufs ist nicht auf einen Kalendertag begrenzt, sondern kann auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
KEP Kurier, Express, Paket - Bereich in der Transportwirtschaft, der als ein Teilmarkt in der Logistik angesehen wird. Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) transportieren vornehmlich Sendungen mit relativ geringem Gewicht (von ca. 2 kg bis ca. 31 kg) und Volumen, wie z.B. Dokumente, Päckchen und Kleinstückgüter. Große KEP Anbieter wenden sich auch vermehrt den Märkten der Kontraktlogistik und Fulfillment Dienstleistungen zu.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?539556

Gedruckt am Samstag, 27. Juli 2024 03:20:31