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Akteure der Luftsicherheit

Erstellt am: 19.11.2018 | Stand des Wissens: 15.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Für die Gewährleistung von Luftsicherheit ist das Zusammenspiel von verschiedenen Akteursgruppen notwendig. Zur Verdeutlichung dieser bietet sich die Zuhilfenahme des Drei-Säulen-Modelles an, welches eine grundlegende Unterteilung nach Luftsicherheitsbehörden, Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen vorsieht. Grundlage hierfür bildet das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) [LuftSiG].
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Abbildung 1: Akteure der Luftsicherheit, angelehnt an [LuftSiG] und [LuftVG]
Luftsicherheitsbehörden
Das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie das Ministerium des Inneren (BMI) nehmen in Deutschland die Funktion als oberste Bundesbehörden ein. Diesen nachgeordnet stehen das Luftfahrtbundesamt (LBA) und sowie die Bundespolizei (obere Bundesbehörden). Analoge Strukturen liegen auf Landesebene vor.
Flughafenbetreiber
Flugplatzbetreiber haben gemäß Eigensicherungspflichten (vgl. § 8 LuftSiG) für einen sicheren Betrieb am Flughafen zu gewährleisten. Dies kann entweder durch den Betreiber selbst durchgeführt oder an private Sicherheitsunternehmen (hoheitliche Beleihung) übertragen werden.
Luftfahrtunternehmen
Auch Luftfahrtunternehmen wurden Eigensicherungspflichten übertragen. So nimmt der Luftfahrzeugführer unter dem Luftfahrtpersonal eine besondere Rolle ein: er trägt für die Aufrechterhaltung für Sicherheit und Ordnung an Bord während eines Fluges Sorge (vgl. § 12 LuftSiG).
Externe Akteure
Über die formale Struktur hinaus sind weitere Akteure an der Gestaltung der Luftsicherheit beteiligt. Exemplarisch kann hier der Luftfrachtbereich angeführt werden. So haben Versender und Spediteure für die Aufrechterhaltung einer sicheren Lieferkette Gewährleistung zu tragen (vgl. § 9a LuftSiG).
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Maßnahmen zur Erhöhung der Luftsicherheit (Security) (Stand des Wissens: 15.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?132104
Rechtsvorschriften
[LuftSiG] Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
[LuftVG] Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Glossar
Versender Versender (auch Verlader genannt) sind Unternehmen, die Transportleistungen und verwandte logistische Dienstleistungen für ihre Sendungen nachfragen.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
Spediteur Spediteure fungieren als Intermediäre zwischen Versender und Transporteur bzw. Frachtführer. Sie „besorgen” den Transport. Hierunter fallen insbesondere die Festlegung auf Verkehrsmittel und die Beauftragung ausführender Unternehmen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?492098

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 12:43:02