Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle

Erstellt am: 10.04.2019 | Stand des Wissens: 10.04.2019
Zitiert als:   [2008/98/EG]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   EU-Länder
Status:   Verabschiedet
Legislative:   europäische Kommission europäisches Parlament
Datum des Inkrafttretens:   2008/11
Internet-Quelle:   eur-lex.europa.eu (04.2019)
Die Richtlinie 2008/98/EG ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und setzt den rechtlichen Rahmen für die Abfallgesetzgebung der Mitgliedstaaten. Sie ist am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten und ersetzt damit die alte Abfallrahmenrichtlinie 2006/12/EG, die Richtlinien 75/439/EWG (über die Altölbeseitigung) und 91/689/EWG (über gefährliche Abfälle). Die Mitgliedsstaaten hätten die Richtlinie bis zum 12. Dezember 2010 umsetzen müssen.
Ziel der Richtlinie ist es die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu vermeiden oder zu verringern.



Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?497024

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 03:12:54