Forschungsinformationssystem des BMVI

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STAIRRS - Strategies and Tools to Assess and Implement noise Reducing measures for Railway Systems

Erstellt am: 24.06.2003 | Stand des Wissens: 11.12.2014
Das Projekt sollte zwei spezifische Fragen beantworten:

  1. Um welche Größenordnung (Dezibel) und zu welchen Kosten kann Eisenbahnlärm reduziert werden?
  2. Wie kann die Entstehung von Eisenbahnlärm klassifiziert werden, um die Internalisierung seiner externen Kosten (z. B. Lärmschutz) gerecht auf die Verursacher Schienenfahrzeuge bzw. -infrastruktur aufteilen zu können?
Ansprechpartner
Europäische Union
European Rail Research Institute
DB Umweltzentrum
ETH Zürich - Institut für Umweltnatur- und Umweltsozialwissenschaften (UNS)
Netherlands Organisation for Applied Scientific Research (TNO)
psiA-Consult, Umweltforschung und Engineering GmbH
Schweizerische Bundesbahnen
Société Nationale des Chemins de fer Francais
Université Libre de Bruxelles - Centre for Economic and Social Studies on the Environment (CEESE-ULB)
University of Southampton
Literatur
[Hübn11] Hübner, Peter, Dipl.-Ing. Lärmabhängige Trassenbenutzungsgebühren, veröffentlicht in Eisenbahntechnische Rundschau, Ausgabe/Auflage 01/2011, DVV Media Group GmbH / Hamburg , 2011/01, ISBN/ISSN 0013-2845
Glossar
dB(A) Messgröße des A-bewerteten Schalldruckpegels zur Bestimmung von Geräuschpegeln. Die dB-Skala ist logarithmisch aufgebaut, d. h. eine Verdoppelung der Lärmintensität führt zu einer Erhöhung um 3 dB. Das menschliche Ohr empfindet eine Erhöhung um 10 dB als Verdoppelung der Lautstärke. Hierzu ist eine Schallintensitätsverzehnfachung erforderlich. Der Zusatz "(A)" gibt an, dass dem betreffenden Messergebnis die standardisierte A-Berwertungskurve zugrunde liegt. Sie berücksichtigt einen nichtlinearen frequenz- und pegelabhängigen Zusammenhang zwischen subjektiv wahrgenommenem Läutstärkepegel und vorliegendem Schalldruckpegel. So empfindet das menschliche Gehör bspw. mittlere Frequenzen im Vergleich zu niedrigen Frequenzgängen als wesentlich lauter, weshalb die Einheit dB(A) entsprechende Tonhöhen stärker gewichtet. Ein gesundes Ohr kann bereits einen Schalldruck von 0 dB (A) wahrnehmen (Hörschwelle), bei Werten über 120 dB (A) wird die Geräuschbelastung unerträglich laut (Schmerzgrenze). Eine Langzeiteinwirkung von über 85 dB(A) zieht u. U. dauerhafte Gehörschäden nach sich.
Externe Kosten Kosten, die nicht vom eigentlichen Verursacher, sondern von der Allgemeinheit getragen werden und deshalb nicht in den Marktpreisen enthalten sind, werden als externe Kosten bezeichnet.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?48738

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 18:34:30