Forschungsinformationssystem des BMVI

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Barrierefreiheit in Fernlinienbussen, Allgemeine Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Fernlinienbussen

Erstellt am: 10.07.2018
Erscheinungsjahr / -datum:   2014/10
Herausgeber:   Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK), Krautheim
Seiten:   32
Zitiert als:   [BSK14]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Barrierefreiheit in Fernlinienbussen (10.07.2018)
Sonstige Informationen:  
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (kurz: BASt) hat zu der Barrierefreiheit bei Fernlinienbussen das Dokument Forschung kompakt sowie den offiziellen Abschlussbericht Anfang Oktober 2016 veröffentlicht.

Glossar

  • Barrierefreiheit
    Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
  • BAStBundesanstalt für Straßenwesen

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?486606

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 08:29:09