Forschungsinformationssystem des BMVI

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Alternative Bedienformen im ÖPNV: Akzeptanzstudie im Landkreis Saalkreis

Erstellt am: 15.05.2018
Autoren:   Thomas Vetter
Knut Haase
Erscheinungsjahr / -datum:   2006
Veröffentlicht in:   Diskussionsbeiträge aus dem Institut für Wirtschaft und Verkehr
Ausgabe / Auflage:   No. 1/2008
Herausgeber:   Die Professoren des Instituts für Wirtschaft und Verkehr
Zitiert als:   [VeHa06]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einem Sammelband (Tagungsband, Handbuch, Jubiläumsschrift, usw.)
Sprache:   Deutsch
ISBN oder ISSN:   1433-626X

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?484175

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 15:31:03