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Umgang mit Belangen des Datenschutzes

Erstellt am: 03.05.2018 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:

Der Aspekt des Datenschutzes im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Systemen im Flugverkehr kann nach Art der betroffenen Daten untergliedert werden. Im Wesentlichen sind dies Passagierdaten sowie Daten zur Sicherheit einzelner Fluggesellschaften, die von Behörden erhoben werden.
Die von den Fluggesellschaften gesammelten Daten umfassen zum einen Passagierdaten und zum anderen Daten zum Flugablauf. Bei den Passagierdaten werden Name und Kontaktdaten des Passagiers gespeichert. Es dürfen laut [VO (EG) 45/2001] personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in legitimer Ausübung öffentlicher Gewalt ausgeführt wird [BCA18].
Eines der wichtigsten technischen Instrumente zur Datensammlung während der Betriebsphase an Bord ist die Black Box. Die Black Box ist ein besonders geschütztes Speichergerät (ähnlich einer Festplatte), welches sowohl den Flugdatenschreiber als auch den Stimmenrecorder beinhaltet. Der Flugdatenschreiber sammelt unter anderem Daten zu Flugstrecke, Flughöhe, Geschwindigkeit, Lage des Flugzeugs, Triebwerkskennzahlen sowie Kennzahlen zur Stellung des Fahrwerks und der Landeklappen. Der Stimmrecorder zeichnet sämtliche Geräusche im Cockpit auf, die nach 120 Minuten automatisch überschrieben werden [BCA18]. Die Black Box sammelt somit entscheidende Daten, welche aus datenschutzrechtlichen Gründen nur im Falle einer Störung oder eines Flugzeugunglücks ausgewertet werden dürfen, um so den Ermittlern eine Rekonstruktion der Ereignisse an Bord zu ermöglichen. [BCA18]
Aufgrund vielseitiger Probleme bei den Ermittlungen von vergangenen Flugzeugunglücken (Black Box im Meer nicht auffindbar, Aufzeichnungen des Stimmenrecorders nicht ausreichend oder ähnliches) wird bereits lange über technische Neuerungen an Flugschreibern nachgedacht. Im Rahmen dessen hat Airbus bei der Pariser Luftfahrtmesse 2017 ein neues Konzept vorgestellt, bei dem die Black Box aus folgenden zwei Komponenten besteht: Zum einen soll ein leichter und kompakter 'Cockpit Voice and Data Recorder' (CVDR) mit vielseitigen Schnittstellen bis zu 25 Stunden Flug- und Stimmdaten aufzeichnen. Zum anderen gibt es einen 'Automatic Deployable Flight Recorder' (ADFR), der bei signifikanter struktureller Deformation oder Kontakt mit Wasser automatisch abgeworfen werden kann. Der ADFR ist vor allem auf Langstreckenflüge über große Wasserflächen oder abgelegene Gebiete ausgelegt. Auch er wird bis zu 25 Stunden Flug- und Stimmdaten aufzeichnen können und ist als Schwimmkörper entworfen worden. Mit einem Emergency Locator Transmitter (ELT) ausgestattet soll er so Rettungsteams die schnelle Ortung ermöglichen. Diese neue Generation von Flugschreibern hat 2020 ihre Zulassung erhalten und wird in die neuen A320, A330 und A350 verbaut werden [Airbus17; AIRF20].
Auch die Offenlegung von Daten zur Flugsicherheit und -tüchtigkeit von Fluggesellschaften ist unter dem Aspekt des Umgangs mit Daten zu betrachten. Bei der European Aviation Safety Agency (EASA) werden die Ergebnisse der Flugzeuginspektionen und -wartungen zentral gespeichert. Festgestellte Mängel können gegebenenfalls zum Verhängen von Betriebseinschränkungen oder zur Aufnahme des betroffenen Unternehmens in die schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen führen, gegen die aus Sicherheitsgründen eine Betriebsuntersagung in der Europäischen Gemeinschaft verfügt wurde. [EuKom17h]
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Flugsicherheit (Safety) (Stand des Wissens: 12.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?484059
Literatur
[Airbus17] Airbus S.A.S (Société par Actions Simplifiée) (Hrsg.) Airbus launches new fixed and deployable flight recorders, 2017/06/21
[AIRF20] Airframer (Hrsg.) Latest CVDR by L3Harris to feature on Airbus types, 2020
[BCA18] Boeing Commercial Airplane Group (Hrsg.) Aviation Safety, 2018
[EuKom17h] Europäische Kommission (Hrsg.) Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, 2017/11/30
Rechtsvorschriften
[VO (EG) 45/2001] Verordnung (EG) Nr. 45/2001
Glossar
EASA Die European Aviation Safety Agency (EASA) ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EU). Die EASA wurde am 15. Juli 2002 gegründet. Sie bereitet Gesetzesvorschläge vor und berät Kommission und Mitgliedstaaten der EU zum Thema Flugverkehr. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Harmonisierung und Umsetzung geeigneter Umwelt- und Sicherheitsstandards in der Zivilluftfahrt für das gesamte EU-Gebiet.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?483827

Gedruckt am Samstag, 27. April 2024 19:25:25