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Umsetzung auf europäischer Ebene

Erstellt am: 16.02.2024 | Stand des Wissens: 16.02.2024

Auf europäischer Ebene ist der Handel mit Kohlenstoffdioxid (CO2)-Zertifikaten seit dem Jahr 2005 nach dem Cap-and-Trade-Prinzip implementiert (im Folgenden: EU ETS 1). [DEHSt22] Der Europäische Emissionshandel erfasst große Energieanlagen und energieintensive Industrieanlagen sowie seit dem Jahr 2012 den Luftverkehr. [DEHSt22] Adressat sind somit die Emittenten (sogenannter Downstream-Ansatz). [UBA23h] Die Umsetzung des Europäischen Emissionshandels ist in aufeinanderfolgende Handelsperioden gegliedert. Während der ersten zwei Handelsperioden bestimmte jedes Land eine eigene Emissionsobergrenze (ein sogenanntes Cap). Das deutsche Emissionshandelsbudget sank von 499 Milionen Tonnen CO2 pro Jahr in der ersten Handelsperiode (2005 bis 2007) auf 444 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr in der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012). [Held22, S. 225; DEHSt15, S. 17] In der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) galt ein gemeinsames Europäische Union (EU)-weites Cap in Höhe von 15,6 Milliarden Tonnen CO2. [UBA22i] Die Mitgliedstaaten gaben entsprechend der Emissionsobergrenze handelbare Emissionsberechtigungen an Anlagenbetreiber aus anfangs meist kostenlos (sogenanntes Grandfathering). In der nachfolgenden Zeit wurden die Zertifikate vermehrt versteigert (sogenannte Auktionierung), wobei die Einnahmen zu großen Teilen in die Dekarbonisierung des Energiesektors und der Industrie fließen. [Held22, S. 225; DEHSt22] In den kommenden Jahren wird die kostenlose Zertifikatsvergabe schrittweise auslaufen und ab 2034 gänzlich eingestellt. [EuPa22]
Ab dem Jahr 2008 kam es auf dem Weltmarkt, in Folge wirtschaftlicher Krisen, zu einem Produktionsabfall. Als Ergebnis dieser Entwicklung wurden nicht alle auf dem Markt befindlichen Emissionszertifikate benötigt und es kam zu einem Abfall des Zertifikatspreises. [Held22, S. 225; UBA22i] Ein Abgleich der tatsächlich ausgestoßenen Emissionen und der jährlichen Emissionsobergrenze zeigt, dass ab dem Jahr 2009 die tatsächlich ausgestoßenen Emissionen das Cap stets deutlich unterschritten. [UBA22i] Dies machte Reformen erforderlich, denn geringe Zertifikatspreise regen nicht zur Emissionseinsparung an. [Held22, S. 228 f.]

Gesamt-Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel Abb. 1: Gesamt-Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel [UBA22i]
Zur Verknappung des Überangebots an Zertifikaten wurden das sogenannte Backloading (2014 bis 2016) eingeführt und die später folgende Marktstabilitätsreserve (ab 2019) etabliert. [UBA22i; DEHSt15, S. 21; Held22, S. 228, S. 229] Im Rahmen des Backloading wurden einmalig insgesamt 900 Millionen Zertifikate von der Versteigerung zurückgehalten und in die Marktstabilitätsreserve (MSR) überführt. Bei dem Überschreiten einer Obergrenze werden zukünftig Zertifikate von der Versteigerung zurückgehalten und in die Marktstabilitätsreserve überführt. Bei dem Unterschreiten bestimmter Untergrenzen können dagegen Zertifikate ausgeschüttet werden. [WoBa21a, S. 146] Somit wird die Menge der verfügbaren Zertifikate kontrolliert (Mengensteuerung). [Zakl21, S. 20 ff.] Ab Mitte 2017 sind die Preise daraufhin erheblich angestiegen. [UBA22i] .
Ferner ist auf europäischer Ebene für die Bereiche Verkehr und Gebäude die Einführung eines zweiten, separaten Emissionshandelssystem im Bereich der sogenannten Effort Sharing Regulation ab dem Jahr 2027 beschlossen (im Folgenden EU ETS 2). [UBA21q, S. 1; EuPa22] Verpflichtet werden die Inverkehrbringer fossiler Kraft- und Heizstoffe (sogenannter Upstream-Ansatz), das heißt die Endverbraucher. Aufgrund der großen Anzahl der Emittenten ist ein Downstream-Ansatz nicht zielführend. [UBA21q, S. 3] Die Zertifikate werden von Anfang an auktioniert. [UBA21q, S. 2] Der Ausgleich von Angebot und Nachfrage soll bei Bedarf über eine separate Sektion innerhalb der bestehenden Markstabilitätsreserve erfolgen. Neben der Absicherung einer bestimmten Anzahl im Umlauf befindlicher Zertifikate, ist eine Absicherung gegen wesentlich erhöhte Preise vorgesehen. [UBA21q, S. 5; 2023/959] Damit werden Mengen- und Preissteuerungselemente verknüpft.
Das langfristige Ziel zur bestmöglichen Realisierung von Effizienzgewinnen könnte der (ökonomischen) Theorie nach ein möglichst umfassendes System sein, das einen einheitlichen CO2-Preis vorgibt. [Felb19; Rodi22, S. 305] Eine baldige Zusammenführung beider europäischer Systeme ist bisher nicht vorgesehen, sondern soll nach einigen Jahren untersucht und bewertet werden. [2023/959; UBA21q, S. 3] Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass der Verkehrssektor aufgrund hoher Grenzvermeidungskosten voraussichtlich als Nachfrager von Zertifikaten auftreten würde. Dies hätte steigende CO2-Preise, auch für die bereits erfassten Sektoren, zur Folge. Um aufgrund erschwerter Wettbewerbsbedingungen eine Abwanderung der Industrie (sogenanntes Carbon Leakage) zu verhindern, ist die Einführung eines zweiten, von der industriellen Produktion abgespaltenen Emissionshandelssystems (EU ETS 2) insbesondere so lange sinnvoll, wie ein Grenzausgleichsmechanismus nicht vollständig etabliert ist. [Felb19] Die Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus ist zwar beschlossen, sieht aber ab dem 1. Oktober 2023 zunächst eine Übergangszeit vor, die Importeuren nur erste Berichtspflichten auferlegt und erfasst zunächst auch nur bestimmte, besonders gefährdete Produkte und Sektoren. [EuPa22a]
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Literatur
[DEHSt15] Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) (Hrsg.) Emissionshandel in Zahlen, 2015/05
[DEHSt22] Umweltbundesamt (Hrsg.) Ausgestaltung des EU-ETS, 2022/02/28
[EuPa22] Europäisches Parlament (Hrsg.) Climate change: Deal on a more ambitious Emissions Trading System (ETS), 2022/12/08
[EuPa22a] Europäische Parlament (Hrsg.) Deal reached on new carbon leakage instrument to raise global climate ambition, 2022/12/13
[Felb19] Gabriel Felbermayr, Sonja Peterson, Wilfried Rickels Für ein duales System der CO2-Bepreisung in Deutschland und Europa, 2019/07
[Held22] Christian Held, Victoria Harsch, Simon Schäfer-Stradowsky, Jonathan Metz, Greta Reeh, Alexander Dietzel, Fanny Knoll Energierecht und Energiewirklichkeit - Ein Handbuch für Ausbildung und Praxis nicht nur für Juristen, 2022, ISBN/ISSN 978-3-933283-01-6
[Rodi22] Martin Altrock, Johannes Antoni, Christian Buchmüller, Hannes Doderer , Elias Eickelmann, Dr. Dörte Fouquet, Claudio Franzius, Christian Held, Maximilian Hemmert-Halswick , Ekkehard Hofmann, Michael Kalis, Jan Henrik Klement, Christine Kliem, Stefan Klinski, Matthias Knauff, Fanny Knoll, Charlotte Kreuter-Kirchhof, Michael Mehling, Christoph Paul, Friederike Pfeifer, Prof. Dr. jur. Johann-Christian Pielow;, Jan Reshöft, Thomas Roller, Johannes Saurer,, Michael Sauthoff, Judith Schäfer, Simon Schäfer-Stradowsky, Claudio Seis, Carsten Telschow, Miriam Vollmer, Jens Vollprecht, Roman Weidinger, Hartmut Weyer, Martin Wickel, Anja Widmann, Susan Wilms, Cathrin Zengerling, Ines Zenke Handbuch Klimaschutzrecht, C.H.BECK., 2022, ISBN/ISSN 978-3-406-76789-0
[UBA21q] Umweltbundesamt (Hrsg.) Einführung eines Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr in der EU , 2021/09/01
[UBA22i] Umweltbundesamt (Hrsg.) Der Europäische Emissionshandel, 2022/09/22
[UBA23h] DEHSt - Nationalen Emissionshandel verstehen, 2023/02/22
[WoBa21a] The World Bank Group (Hrsg.) Emissions Trading in Practice: A Handbook on Design and Implementation, 2021
[Zakl21] Aleksandar Zaklan, Jakob Graichen, Verena Graichen, Hauke Hermann, Johanna Cludius Structural Supply Side Management in EU-ETS, veröffentlicht in CLIMATE CHANGE , Ausgabe/Auflage 39/2021, 2021/03, ISBN/ISSN ISSN 1862-4804
Rechtsvorschriften
[2023/959] Richtlinie (EU) 2023/959
Glossar
Zugumlauf
Der Zugumlauf beschreibt das vollständige Abfahren eines festen Streckenzyklus (Kursverlauf, Haltepunkte etc.) im Rahmen des Fahrplanbetriebs. Die Dauer des Zugumlaufs ist nicht auf einen Kalendertag begrenzt, sondern kann auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
EU-Emissionshandelssystem Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.
Downstream
Downstream beschreibt die Transportrichtung von Produkten oder Daten vom Anbieter zum Verbraucher.
Im Zusammenhang mit Internet-Geschwindigkeiten bezeichnet das Wort 'downstream' die Geschwindigkeit der Datenübertragung vom Netzwerk (zum Beispiel Internet) zum Endgerät des Nutzers.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?579939

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 07:47:02