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Überregulierung

Erstellt am: 03.05.2018 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:

In Bezug auf die Flugsicherheit existiert eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Die dabei gültige Rechtsgrundlage für Deutschland liefert Artikel 100 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) [EuPa18]. Durch die Einrichtung des europäischen Luftverkehrsbinnenmarktes wurden verbindliche gemeinsame Vorschriften notwendig, welche innerhalb seiner Grenzen für ein hohes und einheitliches Maß an Sicherheit sorgen. Auf globaler Ebene legt hierbei die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) die Mindestsicherheitsstandards fest. Die Einhaltung dieser Standards obliegt jedoch dem Ermessen der Vertragsstaaten.
In Europa wurden bei Einführung des Luftverkehrsbinnenmarktes die nationalen Vorschriften durch gemeinsame Vorgaben innerhalb der Europäischen Union ersetzt [VOEG216/2008]. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist verpflichtend. In der Verordnung [VOEG216/2008], die am 04. Juli 2018 durch die Verordnung [VOEG2018/1139] ersetzt wurde, wurde zugleich die Gründung der Europäischen Luftsicherheitsagentur (EASA) festgelegt. Seit 2003 ist die EASA die in erster Linie mit der Ausarbeitung der Vorschriften beauftragte Instanz. Die gemeinsamen Vorschriften für die Sicherheit der Zivilluftfahrt ergaben sich aus den Standards und Empfehlungen der ICAO, die häufig verschärft und schrittweise auf die gesamte Luftverkehrskette ausgedehnt wurden. Mittlerweile liegt eine beachtliche Anzahl an Vorschriften vor. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) bietet einen Überblick über die nationalen und internationalen Rechtsvorschriften auf [LBA23a]. Kritiker bemängeln die wachsende Flut an europäischen Vorschriften, deren Umsetzung mit hohen Kosten verbunden ist, jedoch nur in sehr geringem Maße zu einer Erhöhung der Flugsicherheit beiträgt [NZZ09]. Aus diesem Grund gibt es Initiativen zur Überarbeitung von Verordnungen, bei denen Problemfelder, beispielsweise eine mögliche Überregulierung, identifiziert werden sollen. Ziel ist die Beseitigung unnötiger Anforderungen bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Risiken. Zudem sollen Lücken im Rechtssystem geschlossen und die Kohärenz der Vorschriften gewährleistet werden [EU/2018/1139]. Die EASA ist aber bereits von Anfang an bemüht, eine Überregulierung zu vermeiden, indem sie die Notwendigkeit einer Regulierung bei der Ausarbeitung der nötigen Durchführungsbestimmungen auf Einzelfallbasis feststellt [EASA08].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Flugsicherheit (Safety) (Stand des Wissens: 12.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?484059
Literatur
[EASA08] European Aviation Safety Agency - Europäische Agentur für Flugsicherheit (Hrsg.) Stellungnahme Nr. 1/2008 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, 2008/04/15
[EuPa18] Europäische Parlament (Hrsg.) Luftverkehr: Sicherheit, 2018/02
[LBA23a] Luftfahrt-Bundesamt (LBA) (Hrsg.) Gesetze und Verordnungen, 2023
[NZZ09] Neue Zürcher Zeitung (Hrsg.) EASA und Bazl in der Kritik, 2009/12/31
Rechtsvorschriften
[COM(2015)613final] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt
[EU/2018/1139] Verordnung 2018/1139 des europäisches Parlaments und des Rates
[VOEG2018/1139] VERORDNUNG (EU) 2018/1139 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 4. Juli 2018

[VOEG216/2008] Verordnung (EG) Nr. 216/2008
Glossar
EASA Die European Aviation Safety Agency (EASA) ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EU). Die EASA wurde am 15. Juli 2002 gegründet. Sie bereitet Gesetzesvorschläge vor und berät Kommission und Mitgliedstaaten der EU zum Thema Flugverkehr. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Harmonisierung und Umsetzung geeigneter Umwelt- und Sicherheitsstandards in der Zivilluftfahrt für das gesamte EU-Gebiet.
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?483818

Gedruckt am Samstag, 27. April 2024 18:43:13