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Flughäfen

Erstellt am: 03.05.2018 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:

Die Flughäfen stehen zusammen mit den Fluggesellschaften (die auch als Dienstleister für andere Fluggesellschaften auftreten können) in der Verantwortung, Flugzeugen einen Komplettservice bereitzustellen. Dies bedeutet, dass sogenannte Bodenabfertigungsdienste (wie beispielsweise das Enteisen des Flugzeugs bei Kälte) vom Ankommen des Flugzeugs bis zu dessen Abflug angeboten werden [Temp07]. Im Vordergrund bei den Bodenabfertigungsdiensten steht immer die Sicherstellung der Flugtauglichkeit der Flugzeuge, aber auch das Treffen von Vorkehrungen für Notfälle, weshalb auch die Flughafenfeuerwehr zu den Bodenabfertigungsdiensten im weiteren Sinne zählt.
Die Flughafenbetreiber bekommen durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und die nationalen Luftsicherheitsbehörden Handlungsempfehlungen vorgelegt. So sind in Anhang 10 der Chicagoer Konvention Empfehlungen zur Kommunikation zwischen staatlichen Stellen und den Flughafenbetreibern, zum Beispiel bei einer Erweiterung der Kapazität eines Flughafens, festgehalten [BAZL18]. Darüber hinaus werden in den Aerodrome Design and Operation Standards aus Anhang 14 Empfehlungen zu international geltenden Markierungen und Signalen an Flughäfen ausgesprochen [WeYo05]. Neben der Befeuerung von Start- und Landebahnen beinhaltet dies Navigationshilfen, zum Beispiel das Visual Approach Slope Indicator System (VASIS) oder der Precision Approach Path Indicator (PAPI), sowie die eigene Flugwetterstation, welche Piloten und Fluglotsen mit lokalen und regionalen Wetterdaten ausstattet.
Auf europäischer Ebene existiert mit Artikel 12 der EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008 die Vorgabe für Flughafenbetreiber, ein eigenes Programm für die Flughafensicherheit zu erstellen [EG/300/2008]. In diesem Programm muss der Flughafenbetreiber sowohl Verfahren und Maßnahmen zur Erfüllung des nationalen Sicherheitsprogramms des Mitgliedsstaats als auch Qualitätssicherungsmaßnahmen, die die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellen, beschreiben. Für die Anlage und den Betrieb deutscher Flughäfen hat das Bundesverkehrsministerium (BMDV) eine eigene Richtlinie herausgegeben, die sich an § 6 LuftVG und § 49 bis 53 LuftVZO orientiert [NfL I 92/13]. Genehmigungsbedingungen zu Neubau beziehungsweise Erweiterung von Flughäfen und -plätzen sind in §12 LuftVG und in §38 bis §48 LuftVZO festgeschrieben.
Als aktuelle Entwicklung werden in Deutschland die Remote Tower diskutiert. Sie sollen vermehrt an kleineren Flughäfen zum Einsatz kommen und von einem zentralen Ort (Remote Tower Center) von der Deutschen Flugsicherung kontrolliert werden wie zum Beispiel am Flughafen Wolfsburg-Braunschweig, an dem die DFS Aviation Services im Januar 2023 die Flugsicherungsaufgaben übernommen hat [AIRL23a]. Das innovative Konzept ist kamerabasiert und soll zu einem effizienteren Einsatz von Fluglotsen innerhalb Deutschlands beitragen [DLRFL18]. Hinzu kommt, wie bei herkömmlichen Towern, das Airport Surveillance Radar zur Wahrung der Übersicht am Boden und im Luftraum des Flughafens [FAA14].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Flugsicherheit (Safety) (Stand des Wissens: 12.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?484059
Literatur
[AIRL23a] airliners.de (Hrsg.) DFS Aviation Services übernimmt am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg, 2023
[BAZL18] Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) (Hrsg.) Anhänge zur Konvention der Int. Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), 2018
[DLRFL18] DLR - Institut für Flugführung (FL) (Hrsg.) Standard für Remote Tower vorgestellt, 2018
[FAA14] Federal Aviation Administration (FAA) (Hrsg.) Airport Surveillance Radar (ASR-11), 2014/01/15
[Temp07] Cornelia Templin Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen in Europa: Deregulierung und ihre Konsequenzen, 2007
[WeYo05] Alexander Wells, Seth Young Airport Planning & Management, 2003/11/05
Rechtsvorschriften
[EG/300/2008] Verordnung (EG) Nr. 300/2008
[NfL I 92/13] Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I 92/13
Glossar
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.
Radar Radio Detecting and Ranging Dieses elektromagnetische Ortungsverfahren beruht auf dem Prinzip des Echos. Man unterscheidet zwischen Primär- und Sekundärradar.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?483784

Gedruckt am Samstag, 27. April 2024 18:29:51