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Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I 92/13

Erstellt am: 26.11.2014 | Stand des Wissens: 26.11.2014
Zitiert als:   [NfL I 92/13]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Deutscher Bundestag
Datum des Inkrafttretens:   2013/05
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb. Diese Richtlinien erfassen Flugplätze gemäß § 6 LuftVG und §§ 49 bis 53 LuftVZO, die für den Betrieb von Flugzeugen nach Sichtflugregeln bestimmt sind. Für Wasserflugplätze sind die Richtlinien sinngemäß anzuwenden. Die Richtlinien beruhen auf den Empfehlungen der ICAO Anhang 14, Band I, „Flugplätze“ (Aerodromes) zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt.

Syntheseberichte


Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?440931

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 10:02:37