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Politik, Aufgaben- und Baulastträger als Akteure der vernetzten Mobilität

Erstellt am: 29.05.2015 | Stand des Wissens: 11.08.2023
Synthesebericht gehört zu:

Für die Verkehrspolitik ist zu konstatieren, dass Konzepte zur Stärkung des vernetzten multimodalen Verkehrsverbundes zunehmend Bestandteil gesamtstädtischer Planungsaktivitäten respektive regionaler Gesamtstrategien werden. Hier gilt es, thematische Querbezüge zu beachten (beispielsweise das Thema öffentliche Leihfahrzeuge unter anderem bei der Ausweisung von Stellplätzen, der Parkraumbewirtschaftung und Stellplatzsatzungen) [vgl. Gertz13, S. 28]. Heutige integrierte Verkehrsplanungen sowie das Mobilitäts- und Verkehrsmanagement verfolgen ihre Ziele mit einer Vielzahl von Strategien und unterschiedlichen Maßnahmen (Maßnahmenpalette), deren Rahmen der Abbildung 1 entnommen werden kann. Hierbei sind insbesondere raumordnungs-, preis- und finanzpolitische, organisatorische und logistische sowie ordnungs- und informationspolitische Maßnahmen von besonderer Bedeutung [vgl. AhKlWi14, S. 8]. Als logische Konsequenz ist daher die Förderung der vernetzten Mobilität und damit multimodaler Mobilitätskonzepte in der strategisch-konzeptionellen Ebene und der Maßnahmenebene der Verkehrsentwicklungsplanung zu berücksichtigen (für weitere Informationen siehe FIS-Wissenslandkarte "Verkehrsentwicklungsplanung").

Maßnahmenpalette einer integrierten VerkehrsentwicklungsplanungAbbildung 1: Maßnahmenpalette einer integrierten Verkehrsentwicklungsplanung [AhKlWi14, S. 9, Abb. 2 nach Ahrens13a, S. 254]

Die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind nach dem Regionalisierungsgesetz [vgl. RegG] des Bundes und der Nahverkehrsgesetze der Länder:
  • kreisfreie Städte,
  • Kreise,
  • Zweckverbände/Verkehrsverbünde und
  • Bundesländer.
Diese sind für die Planung, Organisierung, Finanzierung und Bestellung des ÖPNV verantwortlich. Aufgabenträger für den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) sind die Länder, die diese Aufgaben an Gesellschaften oder Zweckverbände delegieren können.
Für Aufgabenträger bestehen die Anforderungen an integrierte ÖPNV-Angebote hinsichtlich [BaBiWo13, S. 36, Tab. 1]:
  • Optimierung des ÖPNV-Gesamtangebotes auf Basis der lokalen/regionalen Standards des Nahverkehrsplans (NVP),
  • nachhaltige und sichere Finanzierung, keine zusätzlichen Kosten,
  • überschaubarer Kreis von einzubindenden Akteuren,
  • eindeutige und klare Zuständigkeiten sowie vertragliche beziehungsweise genehmigungsrechtliche Regelungen,
  • möglichst weitgehende Automatisierung und Zentralisierung von Betriebsablauf und Datenmanagement,
  • hohe Planungssicherheit (Beständigkeit/Zuverlässigkeit der Fahrtenanbieter) sowie
  • Qualitätssicherung.
Weitere Informationen zur Rolle der Aufgabenträger können dem Synthesebericht "Verkehrsverbünde, -unternehmen und Dienstleister als Akteure der vernetzten Mobilität" entnommen werden.
Die Träger der Straßenbaulast (Straßenbaulastträger) sind für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von öffentlich gewidmeten Straßen verantwortlich. Auch physische Schnittstellen vernetzter Mobilitätsangebote fallen in diesen Bereich. Weitere Informationen zu den im Straßenraum unterzubringenden sogenannten Mobilitätsstationen/Mobilitätspunkten können dem Synthesebericht "Lösungsbereiche und Beispiele" entnommen werden. Das im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) 2015/2016 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden aufgestellte Forschungsvorhaben "Smart Station - Die Haltestelle als Einstieg in die multimodale Mobilität" (Projekt-Nr.: 70.918/2015) hat Aspekte der technischen Ausrüstung und Gestaltung von Haltestellen als Einstiegs-/Verknüpfungspunkt zur vernetzten Mobilität betrachtet [vgl. FoPS15a]. "Die spezifischen Nutzen und Chancen entstehen insbesondere dadurch, dass an der [Smart] Station eine Vielzahl von Echtzeitdaten erfasst wird und dass über standardisierte Protokolle die Kommunikation zwischen den Akteuren an den Stationen erleichtert wird" [FoPS15a, S.45].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vernetzte Mobilität im Personenverkehr (Stand des Wissens: 07.06.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?447113
Literatur
[AhKlWi14] Ahrens, G.-A., Klotzsch, J., Wittwer, R. Autos nutzen statt besitzen. Treiber des multimodalen Verkehrsverbundes, veröffentlicht in ZfAW - Zeitschrift für die gesamte Wertschöpfungskette Automobilwirtschaft, Ausgabe/Auflage 2/2014, 17. Jahrgang, FAW-Verlag, Bamberg, 2014, ISBN/ISSN 1434-1808
[Ahrens13a] Ahrens, G.-A. Automobilität: Nutzen statt besitzen - Ein Weg zu mehr Mobilität mit weniger Verkehr, veröffentlicht in Urbane Räume in Bewegung. Geschichte, Situation und Perspektive von Stadt., 2013, ISBN/ISSN 978-3-88118-522-6
[BaBiWo13] Bachem, A., Birgelen, A., Kittler, W. Integration alternativer Verkehre in den Öffentlichen Nahverkehr. Rechtliche Grundlagen, Einsatzmöglichkeiten und Anforderungen, veröffentlicht in Der Nahverkehr. Öffentlicher Personenverkehr in Stadt und Region, Ausgabe/Auflage 4/2013, 31. Jahrgang, Alba Fachverlag, Düsseldorf, 2013/04, ISBN/ISSN 0722-8287
[BMVI18q] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) MKS 2018: Energie auf Neuen Wegen - Aktuelles zur Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung, 2018/04
[FoPS15a] Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Referat G 11, Grundsatzfragen der Forschung, Entwicklung, Forschungsförderung "Smart Station" - Die Haltestelle als Einstieg in die multimodale Mobilität, 2015
[Gertz13] Gertz, C. Auf dem Weg zum Mobilitätsverbund. Wie ÖPNV-Unternehmen und Verbünde die Marktführerschaft bei der Vernetzung von multimodalen Angeboten behalten können., veröffentlicht in Der Nahverkehr. Öffentlicher Personenverkehr in Stadt und Region, Ausgabe/Auflage 11/2013, 31. Jahrgang, Alba Fachverlag, Düsseldorf, 2013/11, ISBN/ISSN 0722-8287
Rechtsvorschriften
[Entflecht G] Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen - Entflechtungsgesetz
[GVFG] Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG)
[PBefG] Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
[RegG] Regionalisierungsgesetz (RegG)
Glossar
Knotenpunkt
Ein Knotenpunkt im Verkehr ist ein Ort, bei dem sich mehrere Verkehrswege gleicher Art kreuzen oder ein Verkehrsweg in einen Verkehrsweg gleicher Art einmündet. In einem Verkehrsknotenpunkt befinden sich mehrere Verkehrsknoten von Verkehrswegen unterschiedlicher Art in unmittelbarer Nähe. In einem Verknüpfungspunkt kann der Übergang zwischen Fahrzeugen eines Verkehrssystems oder zweier verschiedener Verkehrssysteme erfolgen.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Schienenpersonennahverkehr
Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?448853

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 07:58:24