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Zertifizierungsstrukturen für Standards zur Gefahrguttelematik

Erstellt am: 02.02.2014 | Stand des Wissens: 03.04.2020
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck

Für die Standardisierung von Gefahrguttelematik-Anwendungen sind Zertifizierungen notwendig. Ein Zertifikat wird entweder von einem Hersteller selbst oder durch eine vom Hersteller unabhängige Zertifizierungsstelle ausgestellt. Ein vom Hersteller selbst ausgestelltes Zertifikat wird als Herstellererklärung bezeichnet. Im Zusammenhang mit der Rechtsharmonisierung dient die Ausstellung eines Zertifikates als Nachweis dafür, dass das Produkt bestimmten Rechtsvorschriften oder sonstigen technischen Spezifikationen entspricht.Die Zertifizierung ist somit Teil der Konformitätsbewertung, womit erstens die Überprüfung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen, Systemen und Personen durch Laboratorien beziehungsweise Inspektions- und Zertifizierungsstellen und zweitens die Überprüfung dieser Stellen durch eine übergeordnete unabhängige Einrichtung gemeint ist.
Bei der Konformitätsbewertung von technischen Produkten kann es sich je nach Gegenstand neben der Zertifizierung auch um eine Prüfung, eine Inspektion oder einen Audit handeln, einschließlich der Prüfung der Interoperabilität zwischen Systemen und Komponenten.
Im gesetzlich ungeregelten Bereich handelt es sich bei einem überprüfenden Verfahren meistens um eine Akkreditierung. Die Akkreditierung ist Teil eines Systems, das der Überprüfung von Produkten auf Gesetzes- und Normenkonformität beziehungsweise auf das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften dient. Die Akkreditierung soll damit einen Nachweis über die Qualität der Konformitätsbewertung führen, indem Kompetenz und Eignung der Stellen regelmäßig anhand harmonisierter Anforderungen überprüft werden [Albr12, S. 44]. Der Zertifizierungsprozess läuft nach [EnSt07] immer nach einem feststehenden Schema ab und ist in die vier Phasen geteilt:
  1.     Vorbereitung auf die Zertifizierung
  2.     Übergabe der Unterlagen
  3.     Planung der Zertifizierung/ Zertifikataudit beim Auftraggeber
  4.     Erteilung des Zertifikates
Bei der Entwicklung von Standards zur Gefahrguttelematik sowie der anschließenden Zertifizierungsschritte ist ein breit angelegtes Gebiet von Fachdisziplinen abzudecken. Dazu gehören: Datenbanksoftware, Betriebssysteme, Funkhardwarekomponenten mit Übertragungsstandards, Datennetzwerkinfrastruktur, Datenmodelle, Systemarchitektur- und Hardwaredesign, Bedienkonzept, Infrastruktur zur Datenhaltung sowie eine Überwachungs- und Kontrollinfrastruktur. Da sich bislang Systeme und Komponenten zur Gefahrguttelematik in der Konzept-, Modellierungs- bzw. Entwicklungsphase befinden, sind lediglich unverbindliche Handlungsempfehlungen ableitbar. Diese sollen dann die Grundlage der daran anschließenden Zertifizierungsprozesse sein [Albr12, S. 55].
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Gefahrguttelematik (Stand des Wissens: 10.03.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?426262
Literatur
[Albr12] Albrecht Consult GmbH (Hrsg.) Studie zur Gefahrguttelematik - Schlussbericht, 2012/02
[EnSt07] Jürgen Ensthaler , Kai Strübbe , Leonie Bock Zertifizierung und Akkreditierung technischer Produkte: Ein Handlungsleitfaden für Unternehmen, Springer Verlag, 2007/06/26, ISBN/ISSN 978-3540694359

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?424803

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 11:10:12