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Handlungsoptionen in der Containerlinienschifffahrt

Erstellt am: 14.04.2003 | Stand des Wissens: 20.10.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Der Wettbewerb in der Containerlinienschifffahrt ist geprägt durch einen Trend zur Konsolidierung und Konzentration. Um die eigene Wettbewerbsposition in der Containerlinienschifffahrt zu sichern und zu verbessern, sind die Reeder bemüht, Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit umzusetzen. Diese Handlungsoptionen umfassen: 
  1. den optimalen Einsatz von Schiffen basierend auf verschiedenen Liniendiensten und Schritten zur Kostensenkung durch Kooperation und Rationalisierung,
  2. Senkung von anfallenden Kosten, unter anderem durch Einsparung von Treibstoff durch Slow Steaming [MaPa13],
  3. Stabilisierung der Fracht- und Charterraten, beispielsweise durch Aufliegen von Schiffen. 
Um den Wettbewerb zu regulieren, boten in der Vergangenheit Linienkonferenzen eine Plattform für Preisabsprachen. Aufgrund von Wettbewerbsverzerrungen durch Kartellbildung wurde insbesondere in den USA und in Europa von der Politik regulierend eingegriffen. Wesentlicher Punkt dabei war die Abschaffung kartellrechtlicher Ausnahmegenehmigungen für Linienschifffahrtskonferenzen. Dennoch haben sich mittlerweile Allianzen unter den Container-Reedereien gebildet. Die größten drei setzen sich wie folgt zusammen:
  • 2M Alliance (Maersk, MSC)
  • Ocean Alliance (Cosco Shipping, CMA CGM, Evergreen und OOCL)
  • THE Alliance (Hapag-Lloyd, Ocean Network Express, Yang Ming, Hyundai Merchant Marine)
    [BRS21]
Auch das Weglassen von Häfen auf Routen ist mittlerweile eine mögliche Maßnahme. Somit werden doppelte Anfahrten in einem Land vermieden. So strich die Reederei Maersk den Hamburger Hafen aus einer ihrer Ost-West-Routen und läuft künftig nur noch den JadeWeserPort in Wilhelmshaven an [WisB19, S. 3]. Auch die Auslastung der Schiffe spielt eine große Rolle. Mega-Carriern (Schiffe mit einer Kapazität von 18.000 TEU und mehr) können aufgrund ihrer Dimensionen praktisch nur noch im Asien-Europa-Verkehr eingesetzt werden. Einsparungen sind jedoch nur bei voller Auslastung zu erreichen, ist dies nicht der Fall, wird die Rechnung ins Minus gekehrt. Folglich werden Mega-Carrier ohne Chance auf eine volle Beladung lieber stillgelegt. [MaMa16a].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Entwicklungen der Containerschifffahrt (Stand des Wissens: 20.10.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?38577
Literatur
[BRS21] Barry Rogliano Salles (BRS) (Hrsg.) BRS Annual Review 2021, 2021
[MaMa16a] Manager Magazin (Hrsg.) 20.000 Container-Plätze, die keiner braucht, 2016
[MaPa13] Maloni, Michael, Paul, Jomon Aliyas, Gligor, David M. Slow steaming impacts on ocean carriers and shippers, veröffentlicht in Maritime Economics & Logistics, Ausgabe/Auflage 2013 (15), 2013
[WisB19] Wissenschaftlicher Beirat Internationales Verkehrswesen (Hrsg.) Chancen der Digitalisierung für die deutschen Seehäfen nutzen und Investitionen in die Infrastruktur optimieren
, Trialog Publishers Verlagsgesellschaft, Baiersbronn, 2019/01
Weiterführende Literatur
[HaTs00] Haralambides, H., Tsolakis, S., Cheung Tam He, The global outlook of liner shipping and port networks in the information society of the 21st century, Alexandria, Egypt, 2000
Glossar
Twenty-foot equivalent unit Zwanzig-Fuß-Äquivalente-Einheit (Twenty-foot Equivalent Unit). Eine statistische Hilfsgröße auf der Basis eines 20-Fuß-ISO-Containers (6,10 m Länge) zur Beschreibung von Verkehrsströmen oder -kapazitäten. Ein genormter 40'-ISO-Container der Reihe 1 entspricht 2 TEUs.
Linienkonferenzen Linienkonferenzen sind eine seit langer Zeit typische Kooperationsform der Linienschifffahrt. Sie sind ein ständiges Gremium von Reedereien für ein abgegrenztes Fahrtgebiet und vereinbaren intern Tarife und Bedingungen, oft auch Kapazitäten und Frequenzen. Zu unterscheiden ist zwischen offenen und geschlossenen Linienkonferenzen. Offene Konferenzen nehmen beitrittswillige Reedereien auf, geschlossen erst nach Zustimmung der Konferenzmitglieder (daher auch "regulierte" Konferenz). Die EU-Gruppenfreistellung vom allgemeinen Kartellverbot wurde durch den Wettbwerbsrat 2006 mit Wirkung 10/2008 aufgehoben. Preisvereinbarungen und Kapazitätsregulierung sind verboten, wie zuvor bereits im US-Verkehr.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?41240

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 20:10:19