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Bemessung und Entwurf von Zugangsstellen zum Regionalverkehr

Erstellt am: 11.04.2013 | Stand des Wissens: 11.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Angesichts des Schüleranteils an den Fahrgästen im Regionalverkehr von bis zu 90 Prozent in dünn besiedelten ländlichen Regionen [FGSV12] sind für Bemessung und Entwurf von Zugangsstellen zum Regionalverkehr in aller Regel die Anforderungen des Schülerverkehrs maßgebend, zumal die Schüler das Niveau der Sicherheit und die Höhe der Verkehrsspitzen bestimmen. Charakteristisch für den Regionalverkehr sind einerseits eher selten bediente Bushaltestellen und andererseits wegen der Schülerverkehrsspitzen häufig großzügig dimensionierte Busbahnhöfe.
Da Kinder eher dazu tendieren, den kürzesten Weg von und zur Haltestelle zu nehmen, sollten Bushaltestellen mit Überquerungsstellen für Fußgänger kombiniert werden. Sind diese nicht signalisiert, sollte das Fahrzeug nach der Überquerungsstelle halten, damit Aussteiger die volle Übersicht über den in gleicher Richtung fließenden Straßenverkehr haben [FGSV12]. Wird die Bushaltestelle zudem selten bedient, kann durch Anordnen einer Fußgängerinsel darüber hinaus das Überholen des haltenden Busses baulich erschwert oder gar verhindert werden.
In ihrer baulichen Gestaltung lassen sich Busbahnhöfe nicht standardisieren, da viele Faktoren betrachtet und gegeneinander abgewogen werden müssen. Dazu gehören:
  • die Größe und Form der verfügbaren Fläche
  • die Lage im Ort und im Straßennetz
  • die Betriebsweisen der zu verknüpfenden Verkehrsmittel
  • die erforderliche Anzahl der Haltepositionen und deren mögliche Anordnung
Die Anlage eines Busbahnhofes ist nach [HVÖ09] für folgende Fälle zu erwägen:
  • Rendezvous-Haltestelle für Stadtbusverkehre
  • Verknüpfung von städtischen Buslinien mit Regionalbusverkehren
  • Verknüpfung von städtischen Buslinien und/oder Regionalbuslinien mit dem Schienenpersonennahverkehr
  • Verknüpfung mehrere endender und beginnender Buslinien
Eine einfache Orientierung der Fahrgäste erfordert, für alle verkehrenden Linien (richtungsabhängige) Haltepositionen festzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Haltepositionen von Linien mit starken Umsteigebeziehungen nahe beieinander liegen.
Auf eine verkehrssichere und barrierefreie Wegeführung sollte besonderes Augenmerk gelegt werden [Stuv12]. Vorteilhaft für die Verkehrssicherheit und den Betriebsablauf ist, wenn umsteigende Fahrgäste keine Fahrbahnen überqueren müssen. Die Anordnung der Haltepositionen sollte so gewählt werden, dass zugehende Fahrgäste die Zielbeschilderung der Busse und das Fahrpersonal die Fahrgäste, die den Bus erreichen wollen, gut erkennen können.
Haltepositionen, die hintereinander angeordnet werden, erfordern eine unabhängige An- und Abfahrt der einzelnen Busse. Die empfohlenen Abmessungen sind in [HVÖ09] skizziert. So ist bei einer Straßenbreite von 6,5 m ein Abstand zwischen den haltenden Bussen von 7,0 m erforderlich. Die Bahnsteiglänge, und damit auch die Umsteigewege, können durch eine sägezahnförmige Gestaltung des Bordes reduziert werden. Der Grad der Schräglage beeinflusst dann den erforderlichen Abstand [HVÖ09].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zugangsstellen und -wege zum ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?409212
Literatur
[FGSV12] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (Hrsg.) Leitfaden für den Schülerverkehr, Köln, 2012
[HVÖ09] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (Hrsg.) Hinweise für den Entwurf von Verknüpfungsanlagen des öffentlichen Verkehrs (HVÖ), FGSV Verlag / Köln, 2009, ISBN/ISSN 978-3-941790-09-4
[Stuv12] Boenke, Dirk Dr.-Ing., Girnau, Günter Prof. Dr.-Ing. Dr. Ing. E. h., u.a. Barrierefreier ÖPNV in Deutschland, Ausgabe/Auflage 2., vollständig überarb. und erw. Aufl., Düsseldorf / Alba Fachverlag, 2012/08, ISBN/ISSN 978-3-87094-4
Glossar
Schienenpersonennahverkehr
Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?409020

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 03:53:23