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Voraussetzungen für die dynamische Umwidmung von Standstreifen zu Fahrstreifen auf Autobahnen

Voraussetzungen für die dynamische Umwidmung von Standstreifen zu Fahrstreifen auf Autobahnen

  Ziel / Zweck
Der Forschungsbericht hat zum Ziel, den Stand der Entwicklung bezüglich dynamischer Nutzung von Standstreifen für den rollenden Verkehr aufzuzeigen. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Frage, ob Abschnitten mit Verkehrsbeeinflussungssystemen der Standstreifen in die Fahrstreifensignalisation einbezogen werden sollte, gelegt

Methodik und Durchführung
  • Datenanalyse

Datenerhebung (Bestandsaufnahme)

Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Ob die dynamische Umwidmung, d.h. die regelmäßig wiederkehrende temporäre Öffnung von Standstreifen für den rollenden Verkehr auf einem Autobahnabschnitt als Maßnahme angezeigt ist, oder ob die permanente Addition eines Fahrstreifen unter Beibehaltung des Standstreifens/Pannenstreifens die sinnvollere Maßnahme darstellt, hängt von der Häufigkeit und der Dauer der Verkehrsüberlastung ab. Die dynamische Umwidmung eignet sich für Abschnitte mit Verkehrsüberlastungen von relativ kurzer Dauer, nicht aber für Abschnitte mit einer großen Zahl von Jahresstunden mit Verkehrsüberlastung.

Bei den schweizerischen Nationalstraßen 1er Klasse erfordert die temporäre Benutzung des Standstreifens keine Verbreiterung des Straßenquerschnittes, jedoch eine Neuverteilung der Fahrstreifenbreiten innerhalb des Querschnitts und ein Lkw-Überholverbot.

Autobahnabschnitte, mit dynamischer Standstreifenbenutzung müssen entsprechend hergerichtet werden. Die Fahrstreifenbreiten innerhalb des Querschnittes müssen neu aufgeteilt werden. Sofern der Gesamtquerschnitt nicht verbreitert werden kann, muss der linke Überholstreifen mit reduzierter Breite angeboten und für den Lkw-Verkehr gesperrt werden (Signale Höchstbreite und Lkw-Überholverbot).

Zu den erforderlichen permanenten Vorbereitungsmaßnahmen gehören die bauliche Verstärkung des Pannenstreifens (Unterbau und Belag, Schachtdeckel etc.), die Neuaufteilung der Fahrstreifenbreiten, das Ummarkieren von Ein- und Ausfahrtstreifen, der Bau von Pannenbuchten, die Montage von permanenten Signalen (Lkw-Überholverbot) sowie die elektromechanische Ausrüstung mit Videoüberwachung mit Ereigniserkennung und Wechselsignalen (Geschwindigkeitsbeschränkung und Gefahrensignal).

Weil Standstreifen eine wichtige Funktion für die Verkehrssicherheit von Autobahnen ausüben, muss auf deren Verzicht mit anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit reagiert werden. Damit der Standstreifen auf einem Autobahnabschnitt für den fahrenden Verkehr freigegeben werden kann, muss mittels Verkehrsüberwachung sichergestellt sein, dass sich keine Pannenfahrzeuge oder Objekte auf dem Streifen befinden, und die Höchstgeschwindigkeit muss während der Freigabe herabgesetzt werden

Die Integration von temporär für den fahrenden Verkehr benutzten Pannenstreifen bei Ein- und Ausfahrten ist schwierig. Die beste Lösung besteht darin, den zusätzlichen Fahrstreifen bei Ein- und Ausfahrten zu unterbrechen, d.h. den Zusatzfahrstreifen in den Ausfahrstreifen münden zu lassen und mit dem Einfahrtstreifen wieder aufzubauen. Mittels Fahrstreifensignalisation kann diese Verkehrsführung zusätzlich unterstützt werden.

Bei der Markierung des temporär zum Fahren zugelassenen Pannenstreifens stellt sich das Problem des Überfahrenes der Fahrbahnbegrenzungslinie. Mittels dynamischer Markierung könnte der Anfang und das Ende der temporär benutzten Standstreifen dem Öffnungszustand entsprechend sichtbar gemacht werden.

Für die regelmäßig wiederkehrende temporäre Benutzung von Standstreifen werden folgende Eignungskriterien vorgeschlagen :
Die vorgesehene Strecke muss mindestens einen ganzen Autobahnabschnitt von der Einfahrt bis zur nächsten Ausfahrt umfassen.
Der vorgesehene Abschnitt muss oberhalb eines Netzteils liegen, in dem entweder die Kapazität höher ist (z.B. durchgehend drei Fahrstreifen pro Richtung) oder oberhalb einer Ausfahrt mit starker Verminderung der Verkehrsmenge.
Der vorgesehene Abschnitt darf nur zeitlich begrenzte Verkehrsüberlastungen aufweisen.

Hingegen ist die Standstreifenfreigabe auf Autobahnabschnitte oberhalb von Engpässen wie Tunnels. nutzlos. Autobahnabschnitte mit häufiger lange andauernder Überlastung eignen sich ebenfalls nicht. Hier sollte ein Ausbau mit einem zusätzlichen Fahrstreifen vorgesehen werden.

Bei der temporären Benutzung ist immer an die primäre Funktion der Standstreifen als Element der Verkehrssicherheit zu denken. Die Benutzung von Standstreifen für den fahrenden Verkehr muss mit Maßnahmen zugunsten erhöhter Verkehrssicherheit, insbesondere durch Geschwindigkeitsreduktionen und Verkehrsüberwachung kompensiert werden.

Es wird vorgeschlagen, ein Pilotprojekt auf einem Autobahnabschnitt zu realisieren, um einerseits die technischen Systeme zu testen und zu perfektionieren und anderseits das Benutzerverhalten zu untersuchen.

Einordnung in die Forschung / Relevanz für die Politikberatung
Die Ergebnisse sollen für einen schweizerischen Normenentwurf verwendet werden.
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Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?35818

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 19:46:01