Sicherung der Mobilität in Stadt und Land
Erstellt am: 14.07.2011 | Stand des Wissens: 23.01.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
TU Dresden, Professur für Kommunikationswirtschaft
Städte und Stadtregionen sind zentrale Lebens- und Wirtschaftsräume. Zwei Drittel der Deutschen leben in Städten oder in deren Umland, vor allem in Metropolregionen wächst die Bevölkerung stetig. Die hohe Bevölkerungsdichte, der hohe Anteil von Kultur und Bildung sowie die räumliche Konzentration von Funktionen und Nutzungen bergen großes Potenzial für eine Verkehrswende. [Klei20, S. 11] Gleichzeitig bringen all diese Faktoren ein hohes Verkehrsgeschehen hervor zum einen durch Binnenverkehr, wie Wege zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, zu Freizeitaktivitäten oder zur Begleitung anderer, zum anderen generieren auch Pendlerströme aus dem Umland weiteres Verkehrsaufkommen [Klei20, S. 12]. Im Unterschied zum Verkehr in eher dünn besiedelten Räumen, konkurriert das hohe Verkehrsgeschehen in Städten mit einer Vielzahl anderer räumlicher Nutzungen. Dies führt zu den bekannten Problemen des Stadtverkehrs, wie Konzentration verkehrsbedingter Belastungen und Ressourcenbeanspruchung, Flächenverbrauch, Trennwirkungen, Lärm, Luftverschmutzung, Stau- und Parkplatzprobleme, Verkehrsunfälle oder stadtklimatische Beeinträchtigungen [Klei20, S. 11].
Für die Sicherung der urbanen Mobilität sind vor allem die lokalen, regionalen und nationalen Behörden verantwortlich. Die Städte und Stadtregionen stehen vor der Herausforderung, ein Verkehrssystem zu schaffen, das "Mobilitätschancen für alle ermöglicht, gute Erreichbarkeiten sichert und gleichzeitig stadtverträglich, sozial ausgewogen und wirtschaftlich ist" [BMVBS09w, S. 15]. Eine zukunftsfähige Mobilität innerhalb von Städten und Ballungsräumen sollte es ermöglichen, "die wirtschaftliche Entwicklung der Städte, die Lebensqualität ihrer Einwohner und den Schutz der Umwelt zu gewährleisten" [KOM07, S. 6]. Dies kann durch neue Gesetzgebungen gesichert werden, wie es etwa das Berliner Mobilitätsgesetz anstrebt. Ziel der Rechtsgrundlage soll die Bewahrung und Weiterentwicklung eines auf die Mobilitätsbedürfnisse in Stadt und Umland ausgerichteten und dabei stadt-, umwelt-, sozial- sowie klimaverträglich ausgestalteten, sicheren, barrierefreien Verkehrssystems als Beitrag zur individuellen Lebensgestaltung und zur inklusiven Lebensraumgestaltung sowie als unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden zukunftsfähigen Metropolregion [MobG18, S. 9] sein.
Die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist oberstes Ziel der Raumordnung in Deutschland. Auch in dünn besiedelten Regionen ist eine angemessene Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge zur Sicherung der Chancengleichheit zu gewährleisten. Besonders die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung ist allen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Im Rahmen der finanziellen Ausstattung der ländlichen Gemeinden bedeutet dies für den ländlichen Raum die Aufrechterhaltung von Mindeststandards und Mindesterreichbarkeiten.
Die in Deutschland zu beobachtenden demografischen, strukturellen und finanziellen Entwicklungen haben besonders in ländlich strukturierten Räumen erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die aus wirtschaftlichen Gründen erforderliche räumliche und zeitliche Bündelung der Fahrgastströme ist nur schwer möglich. Dennoch übernimmt der öffentliche Personennahverkehr die Aufgabe der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen und ermöglicht besonders den Personen ohne eigenen Zugang zu Fahrzeugen die Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben. Deshalb gilt es, den ÖPNV im ländlichen Raum zu stärken sei es durch den Aufbau eines flächendeckenden ÖV-Netzes, durch die Schaffung von rechtlichen Freiräumen für die Kommunen, durch die Erprobung und Förderung von Maßnahmen, durch Flexibilisierung mit Hilfe alternativer Betreibermodelle oder durch die Sicherstellung einer digitalen Versorgung [FES18, S. 9] [VDV21c, S. 11].
In Städten und Ballungsräumen hingegen bildet ein gut ausgebauter Nahverkehr bereits jetzt das Rückgrat eines nachhaltigen Verkehrssystems. Um weiterhin zukunftsfähig zu bleiben und ein hochwertiges und bezahlbares Angebot bereitstellen zu können, müssen die ÖPNV-Kapazitäten massiv ausgebaut, Planungen beschleunigt, neue Finanzierungsmodelle eingeführt, digitales Ticketing gestärkt und die nahtlose Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel vorangetrieben werden. [VDV21c, S. 15, 21, 31]
Besonders für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Im Behindertengleichstellungsgesetz heißt es dazu: [...] öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. [zlise27187[legislation], § 8 Abs. 5]. Auch das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. [PBefG, § 8 Abs. 3]
Für die Sicherung der urbanen Mobilität sind vor allem die lokalen, regionalen und nationalen Behörden verantwortlich. Die Städte und Stadtregionen stehen vor der Herausforderung, ein Verkehrssystem zu schaffen, das "Mobilitätschancen für alle ermöglicht, gute Erreichbarkeiten sichert und gleichzeitig stadtverträglich, sozial ausgewogen und wirtschaftlich ist" [BMVBS09w, S. 15]. Eine zukunftsfähige Mobilität innerhalb von Städten und Ballungsräumen sollte es ermöglichen, "die wirtschaftliche Entwicklung der Städte, die Lebensqualität ihrer Einwohner und den Schutz der Umwelt zu gewährleisten" [KOM07, S. 6]. Dies kann durch neue Gesetzgebungen gesichert werden, wie es etwa das Berliner Mobilitätsgesetz anstrebt. Ziel der Rechtsgrundlage soll die Bewahrung und Weiterentwicklung eines auf die Mobilitätsbedürfnisse in Stadt und Umland ausgerichteten und dabei stadt-, umwelt-, sozial- sowie klimaverträglich ausgestalteten, sicheren, barrierefreien Verkehrssystems als Beitrag zur individuellen Lebensgestaltung und zur inklusiven Lebensraumgestaltung sowie als unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden zukunftsfähigen Metropolregion [MobG18, S. 9] sein.
Die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist oberstes Ziel der Raumordnung in Deutschland. Auch in dünn besiedelten Regionen ist eine angemessene Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge zur Sicherung der Chancengleichheit zu gewährleisten. Besonders die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung ist allen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Im Rahmen der finanziellen Ausstattung der ländlichen Gemeinden bedeutet dies für den ländlichen Raum die Aufrechterhaltung von Mindeststandards und Mindesterreichbarkeiten.
Die in Deutschland zu beobachtenden demografischen, strukturellen und finanziellen Entwicklungen haben besonders in ländlich strukturierten Räumen erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die aus wirtschaftlichen Gründen erforderliche räumliche und zeitliche Bündelung der Fahrgastströme ist nur schwer möglich. Dennoch übernimmt der öffentliche Personennahverkehr die Aufgabe der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen und ermöglicht besonders den Personen ohne eigenen Zugang zu Fahrzeugen die Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben. Deshalb gilt es, den ÖPNV im ländlichen Raum zu stärken sei es durch den Aufbau eines flächendeckenden ÖV-Netzes, durch die Schaffung von rechtlichen Freiräumen für die Kommunen, durch die Erprobung und Förderung von Maßnahmen, durch Flexibilisierung mit Hilfe alternativer Betreibermodelle oder durch die Sicherstellung einer digitalen Versorgung [FES18, S. 9] [VDV21c, S. 11].
In Städten und Ballungsräumen hingegen bildet ein gut ausgebauter Nahverkehr bereits jetzt das Rückgrat eines nachhaltigen Verkehrssystems. Um weiterhin zukunftsfähig zu bleiben und ein hochwertiges und bezahlbares Angebot bereitstellen zu können, müssen die ÖPNV-Kapazitäten massiv ausgebaut, Planungen beschleunigt, neue Finanzierungsmodelle eingeführt, digitales Ticketing gestärkt und die nahtlose Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel vorangetrieben werden. [VDV21c, S. 15, 21, 31]
Besonders für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Im Behindertengleichstellungsgesetz heißt es dazu: [...] öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. [zlise27187[legislation], § 8 Abs. 5]. Auch das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. [PBefG, § 8 Abs. 3]