Aktive Mobilität durch Elektrofahrräder
Erstellt am: 27.06.2011 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Elektrofahrräder sind allgemein Fahrräder mit einem elektrischen Hilfsantrieb, welcher das Treten unterstützt oder auch ohne Aufbringung von Muskelkraft beschleunigen kann. In den letzten Jahren traten Elektrofahrräder zunehmend in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Vor allem vor dem Hintergrund des Klimaschutzes sowie der Verminderung von Lärm- und Feinstaubbelastung wird die Nutzung von Elektrofahrrädern diskutiert und gefördert [ADFC17a]. Sie verbinden die Vorteile des Fahrrades, wie zum Beispiel Flexibilität, geringer Flächenverbrauch sowie energie- und kostensparende Fortbewegung mit den Komforterleichterungen motorisierter Verkehrsmittel, wie der erhöhten Reichweite.
Die Nutzung von Elektrofahrrädern bietet sich besonders in Gebieten an, die örtlich oder zeitlich nicht ausreichend durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erschlossen sind, in Haushalten, in denen kein Pkw im Haushalt vorhanden ist oder für Wege, die mit dem normalen Fahrrad als zu weit erscheinen. Auch für Wege mit Steigungen wird ein Potenzial gesehen. Mobilitätseingeschränkte Personen können gegebenenfalls mit Elektrofahrrädern ihre Mobilität und Unabhängigkeit verbessern [ADFC17b, BUWAL04].
An Orten, wo Elektrofahrräder gefördert werden, ist das vorrangige Ziel die Substitution von Pkw-Fahrten. Dies kann unter anderem in Betrieben und Behörden, wie Pflegediensten, Boten, Polizei oder Post erreicht werden, indem auf Elektrofahrräder umgestiegen wird. Nicht nur Umweltschutzargumente sprechen dafür, sondern auch die Verringerung der Kosten (zum Beispiel für Pkw-Haltung und -Nutzung) oder die flexiblere Erreichbarkeit von Zielen in Fußgängerzonen. Auch im Tourismusbereich kann ein Anstieg von Radreisen mit Elektrofahrrädern beobachtet werden [ADFC17a; ADFC17b; Weiz09].
Dabei ist die Zunahme des Verkehrs mit Elektrofahrrädern in Teilen durchaus problematisch, da sowohl die verkehrsrechtlichen Regelungen als auch die infrastrukturellen Voraussetzungen noch zu wenig darauf ausgelegt sind. So werden bei zunehmender Anzahl an Elektrofahrrädern durch die schwereren Fahrräder, die höheren Geschwindigkeiten und Beschleunigungen zum Teil erhebliche Sicherheitsdefizite und Konflikte erwartet.
Diese betreffen insbesondere Konflikte mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Erste Untersuchungen, zum Beispiel durch die Unfallforschung der Versicherer (UdV), zeigen jedoch, dass bislang kein erhöhtes Unfallrisiko im Vergleich zu einem normalen Fahrradfahrer besteht. Allerdings ist erst seit dem 01.01.2014 eine deutschlandweite systematische Erfassung von Pedelecs bei der Unfallaufnahme möglich [StBA16a]. Davor wurden sie wahlweise Kleinkrafträdern Mofas oder Fahrrädern zugeordnet.
Weiterhin sind höhere Anforderungen bezüglich Dimensionierung und Beanspruchung der Bauteile sinnvoll, da das Fahrzeug durch das Antriebsgewicht sowie die höheren Geschwindigkeiten und Bremskräfte höher belastet wird [ADFC17a, Bran11, UDV14].
Die Nutzung von Elektrofahrrädern bietet sich besonders in Gebieten an, die örtlich oder zeitlich nicht ausreichend durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erschlossen sind, in Haushalten, in denen kein Pkw im Haushalt vorhanden ist oder für Wege, die mit dem normalen Fahrrad als zu weit erscheinen. Auch für Wege mit Steigungen wird ein Potenzial gesehen. Mobilitätseingeschränkte Personen können gegebenenfalls mit Elektrofahrrädern ihre Mobilität und Unabhängigkeit verbessern [ADFC17b, BUWAL04].
An Orten, wo Elektrofahrräder gefördert werden, ist das vorrangige Ziel die Substitution von Pkw-Fahrten. Dies kann unter anderem in Betrieben und Behörden, wie Pflegediensten, Boten, Polizei oder Post erreicht werden, indem auf Elektrofahrräder umgestiegen wird. Nicht nur Umweltschutzargumente sprechen dafür, sondern auch die Verringerung der Kosten (zum Beispiel für Pkw-Haltung und -Nutzung) oder die flexiblere Erreichbarkeit von Zielen in Fußgängerzonen. Auch im Tourismusbereich kann ein Anstieg von Radreisen mit Elektrofahrrädern beobachtet werden [ADFC17a; ADFC17b; Weiz09].
Dabei ist die Zunahme des Verkehrs mit Elektrofahrrädern in Teilen durchaus problematisch, da sowohl die verkehrsrechtlichen Regelungen als auch die infrastrukturellen Voraussetzungen noch zu wenig darauf ausgelegt sind. So werden bei zunehmender Anzahl an Elektrofahrrädern durch die schwereren Fahrräder, die höheren Geschwindigkeiten und Beschleunigungen zum Teil erhebliche Sicherheitsdefizite und Konflikte erwartet.
Diese betreffen insbesondere Konflikte mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Erste Untersuchungen, zum Beispiel durch die Unfallforschung der Versicherer (UdV), zeigen jedoch, dass bislang kein erhöhtes Unfallrisiko im Vergleich zu einem normalen Fahrradfahrer besteht. Allerdings ist erst seit dem 01.01.2014 eine deutschlandweite systematische Erfassung von Pedelecs bei der Unfallaufnahme möglich [StBA16a]. Davor wurden sie wahlweise Kleinkrafträdern Mofas oder Fahrrädern zugeordnet.
Weiterhin sind höhere Anforderungen bezüglich Dimensionierung und Beanspruchung der Bauteile sinnvoll, da das Fahrzeug durch das Antriebsgewicht sowie die höheren Geschwindigkeiten und Bremskräfte höher belastet wird [ADFC17a, Bran11, UDV14].