Forschungsinformationssystem des BMVI

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Ausflaggen

Erstellt am: 06.02.2003 | Änderungsdatum: 05.02.2013
Ausflaggen bedeutet, ein Schiff in einem anderen Staat registrieren zu lassen und unter dessen Flagge zu fahren. Das Ausflaggen erfolgt, um Steuervorteile zu erlangen oder die Betriebskosten zu senken.
Durch das Ausflaggen werden oft sogenannte „Billigflaggen” oder „flags of convenience” genutzt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?33598

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 02:13:18