Forschungsinformationssystem des BMVI

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Erneuerbare-Energien-Gesetz

Erstellt am: 03.03.2010 | Stand des Wissens: 01.03.2023
Zitiert als:   [EEG]
Art:   Gesetz
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Deutscher Bundestag
Datum des Inkrafttretens:   2000/04/01
Laufzeit:   2029/01/01
Das EEG dient dem Klima- und Umweltschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle und Kernkraft verringert werden soll. So schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz eine Nutzung von Erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung vor und das Biokraftstoffquotengesetz ihre Verwendung im Verkehrsbereich. Das deutsche EEG gilt als Erfolgsgeschichte des Modells der Einspeisevergütung und wurde von 47 Staaten übernommen. Es ist am 1. April 2000 in Kraft getreten und wurde seitdem laufend überarbeitet.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?289685

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 02:48:59